Muster: Benachrichtigung des Betroffenen über eine Datenpanne
Tipp: Weiterführende Informationen finden Sie hier: "Checkliste: Vorgehensweise bei Datenpannen im Online-Shop + Muster"
Bei Datenpannen im Shop, sei es durch unbefugten Zugriff oder technische Fehler, kann es sinnvoll sein, die Betroffenen zu informieren. Ungeachtet der gesetzlichen Pflicht nach der DSGVO stärkt eine persönliche, reuevolle Benachrichtigung die Kundenbindung. Wir stellen eine Musterbenachrichtigung bereit, die den gesetzlichen Vorgaben entspricht und auf eine Versöhnung mit dem Kunden abzielt.
Die Musterbenachrichtigung Muster kann verwendet werden, wenn
- sich im Online-Shop entweder durch unbefugten Datenzugriff (Hacking)
- oder durch einen Fehllauf der technischen Systeme
eine Datenpanne ereignet hat, über die der Händler den betroffenen Kunden zu informieren gedenkt.
Muss tatsächlich immer zwingend informiert werden?
Die Pflicht hierzu besteht nach Art. 34 Abs. 1 DSGVO zwar nur, wenn dies voraussichtlich ein hohes Risiko für die persönlichen Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge hat und keine Ausschlussgründe nach Art. 34 Abs. 3 DSGVO greifen.
Weil bei Datenpannen im Online-Shop einerseits regelmäßig die rechtsgrundlose Verarbeitung erstrangiger, gegebenenfalls gar mehrerer Personendaten droht, die – zweckwidrig verwendet – weitreichende Beeinträchtigungen nach sich ziehen können, und andererseits das Risiko einer Fehleinschätzung und einem Absehen von der Benachrichtigung beim Verantwortlichen liegt und ein Bußgeld nach sich ziehen kann, ist zu empfehlen, den Betroffenen stets zu benachrichtigen.
Gerade im Online-Handel, wo eine Datenpanne das Vertrauensverhältnis zum Kunden schwer beeinträchtigt, kann eine persönliche Benachrichtigung darüber hinaus geeignet sein, die Kundenbindung im Zweifel aufrecht zu erhalten.
Zur Muster-Benachrichtigung
Das nachfolgende Muster enthält die maßgeblichen Pflichtinformationen, welche die DSGVO für die Benachrichtigungspflicht aufstellt, und strebt gleichzeitig an, den Kunden versöhnlich zu stimmen und von einem Abbruch der Geschäftsbeziehungen abzuhalten.
Gegebenenfalls können hierfür auch finanzielle Zugeständnisse gemacht werden.
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