Neues Muster der GDD: Zur Auftragsdatenverarbeitung gemäß § 11 BDSG

Neues Muster der GDD: Zur Auftragsdatenverarbeitung gemäß § 11 BDSG

Die Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherung (GDD) hat eine Mustervereinbarung sowie erste praxisorientierte Erläuterungen zur Neuregelung der Auftragsdatenverarbeitung gemäß § 11 BDSG erarbeitet.

Das Muster ist hier veröffentlicht.

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(23.09.2009, 18:01 Uhr)
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