Muster für Markeninhaber: Verlängerung und Inhaberdaten
Bis zur Eintragung einer Marke ist es oft ein langer Weg. Und damit nicht genug - denn die Schutzdauer von Marken endet nach 10 Jahren. Aber diese kann verlängert werden auf Antrag. Davon abgesehen können sich im Laufe der Zeit die Daten des Markeninhabers ändern, auch hier muss dann ein Antrag beim zuständigen Markenamt gestellt werden. Mandanten der IT-Recht Kanzlei können nun auf die überarbeiteten Musterformulierungen für die entsprechenden Anträge zugreifen...
I. Schutzdauer und Musterantrag auf Verlängerung
Die Schutzdauer einer Marke, unabhängig davon, ob sie für Deutschland (deutsche Marke) oder für die EU (Unionsmarke) eingetragen ist, beträgt 10 Jahre (wir weisen in diesem Zusammenhang auf die (nicht ganz) neue Berechnung für die DE-Marke hin: Die Schutzdauer einer ab dem 14.01.2019 eingetragenen Marke endet nach 10 Jahren mit Ablauf des Tages, der dem Anmeldetag entspricht - dies gilt auch bereits für eine Unionsmarke. Wurde die Marke vor dem 14.01.2019 eingetragen, endet die zehnjährige Schutzdauer nach Ablauf des Monats, in den der Anmeldetag fällt). Um den Schutz der Marke aufrechtzuerhalten, muss ein Antrag auf Verlängerung für weitere 10 Jahre gestellt oder die Verlängerungsgebühr entrichtet werden, andernfalls verfällt die Marke. Die Schutzdauer sollte daher unbedingt vom Inhaber oder seinem gesetzlichen Vertreter überwacht werden.
Tipp: Sofern Sie eine Markenüberwachung gebucht haben (ab 29,00 EUR netto/Monat) übernimmt die IT-Recht Kanzlei inkludiert die Fristenüberwachung und stellt einen Verlängerungsantrag.
Wie läuft die Verlängerung einer Marke ab? Die Verlängerungsgebühren sind am letzten Tag des Monats, in dem die Schutzdauer der Marke endet, fällig und bei einer deutschen Marke an das DPMA, bei einer Unionsmarke an das EUIPO zu überweisen. Der Antrag auf Verlängerung muss spätestens sechs Monate vor Ablauf der Schutzdauer gestellt werden. Die Verlängerungsgebühren für den folgenden Schutzzeitraum werden bereits sechs Monate vor Ablauf der Schutzdauer fällig und können innerhalb von sechs Monaten ohne Zuschläge gezahlt werden. Wird die Verlängerungsgebühr erst nach Ablauf der Schutzdauer entrichtet, so sind innerhalb der Nachfrist von sechs Monaten neben der Verlängerungsgebühr auch Zuschlagsgebühren zu entrichten. Das Gleiche gilt, wenn weitere Klassengebühren zu zahlen sind.
Die Kosten (Amtsgebühren) der Verlängerung stellen sich wie folgt dar:
Deutsche Marke:
750 EUR (bei 3 Klassen – für jede weitere Klasse werden jeweils 260 EUR berechnet)
Unionsmarke:
850 EUR (bei 1 Klasse)
900 EUR (bei 2 Klassen)
1.050 EUR (bei 3 Klassen – für jede weitere Klasse werden jeweils 150 EUR berechnet)
Hinweis: Sie können eine Marke auch nur teilweise für bestimmte Klassen verlängern und die Marke somit einschränken und einen Teilverzicht erklären – der Antrag auf Verlängerung bezieht sich dann nur auf einzelne Klassen. Eine Klassenerweiterung ist dagegen nicht möglich.
Die Details zur Zahlungsweise finden Sie auf den Webseiten der Markenämter:
Musterantrag Markenverlängerung: Wir empfehlen aus Transparenzgründen einen schriftlichen Antrag zur Verlängerung der Marke zu stellen und zeitgleich die Zahlung der Verlängerungsgebühren vorzunehmen.
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II. Musterantrag auf Inhaberdatenänderung
Bei der Anmeldung einer Marke muss der Inhaber mit Adresse angegeben werden - diese Daten werden teilweise im Online-Register des Markenamts veröffentlicht. Häufig ändern sich diese Daten im Laufe der Jahre - der Inhaber ist dann verpflichtet, dem Markenamt die Änderungen mitzuteilen. Hierfür ist ein Antrag an das Amt zu stellen, für den keine Gebühren erhoben werden.
Musterantrag Inhaberdatenänderung:
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