Muster: Ablehnung des Widerrufs eines Nicht-EU-Verbrauchers
Das Verbraucherwiderrufsrecht ist ein EU-Recht, das primär EU-Verbrauchern zusteht. Für Verträge mit Nicht-EU-Verbrauchern können Händler das Widerrufsrecht in AGB und Widerrufsbelehrung wirksam abbedingen. Versucht ein Verbraucher aus dem außereuropäischen Ausland dennoch zu widerrufen, sollte der Händler umgehend reagieren. Hierfür stellen wir ein hilfeiches Muster bereit.
Widerrufsrecht nur für EU-Verbraucher
Dem Gesetz nach steht „Verbrauchern“ im Allgemeinen ein Widerrufsrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen (also vor allem Online-Bestellungen) zu.
Da das Widerrufsrecht aber ein EU-Recht ist, das auf der Verbraucherrechterichtlinie 2011/83/EU basiert, entfaltet es primär auch nur für solche Verbraucher Wirkung, die einem EU-Mitgliedsstaat angehören.
Händler können daher das Widerrufsrecht für all solche Verbraucher ausschließen, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses keinem Mitgliedstaat der Europäischen Union angehören und deren alleiniger Wohnsitz und Lieferadresse zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses außerhalb der Europäischen Union liegen.
Relevant und angezeigt ist dies dann, wenn der Händler auch in außereuropäische Länder verkauft und liefert.
Um einen wirksamen Ausschluss des Widerrufsrechts für Nicht-EU-Verbraucher herbeizuführen, ist allerdings notwendig, dass der Händler hierüber in seinen AGB und in der Widerrufsbelehrung informiert.
Wir stellen unseren Mandanten natürlich entsprechende Klauseloptionen in den Rechtstexten zur Verfügung.
Muster: Ablehnung des Widerrufs eines Verbrauchers aus dem außereuropäischen Ausland
Hat ein Händler das Widerrufsrecht für Nicht-EU-Verbraucher in AGB und Widerrufsbelehrung wirksam abbedungen und erreicht ihn dennoch ein Widerrufsgesuch eines Nicht-EU-Bürgers, kann er diesem Gesuch entschieden entgegentreten.
Hierfür bieten ein Muster mit verschiedenen Handlungsoptionen an.
Dieses ist für Mandanten hier abrufbar.
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isuru sri dissanayaka / shutterstock.com
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1 Kommentar
wie verhält es sich, wenn ein EU-Bürger Ware bestellt, sie sich aber in ein Nicht-EU-Land schicken lässt.
Konkreter Fall: ein deutscher Kunde lebt zu Zeit im Iran und fragt vorab nach Widerrufsrecht.
Mit freundlichen Grüßen
Christoph Hill