Aktualisiert: fremdsprachige Datenschutzerklärungen für Online-Shops und Homepages

Aktualisiert: fremdsprachige Datenschutzerklärungen für Online-Shops und Homepages
Stand: 22.06.2023 3 min

Um Internetauftritte von Mandanten mit internationaler Betätigung nach den aktuellsten rechtlichen Standards bestmöglich abzusichern und hierbei die größtmögliche Auswahl an Geschäftsmodellen rechtlich ideal abbilden zu können, haben wir alle fremdsprachigen Datenschutzerklärungen für Online-Shops und Homepages von Grund auf redigiert und weiterentwickelt.

I. Aktualisierung und Erweiterung fremdsprachiger Datenschutzerklärungen

Die IT-Recht Kanzlei hat jüngst alle fremdsprachigen Datenschutzerklärungen einer umfänglichen Modernisierung unterzogen, um Mandanten mit internationaler Tätigkeit feingliedrigere Konfigurationen, die Berücksichtigung aktueller Dienste- und Dienstekonstellationen, eine ideale Rechtstextestruktur und schließlich weitergehende Rechtssicherheit bieten zu können.

Im Zuge der Reformierung wurden Datenschutzerklärungen für Online-Shops und Homepages in den folgenden Sprachen aufwändig generalüberholt:

  • dänisch
  • englisch
  • französisch
  • italienisch
  • niederländisch
  • norwegisch
  • polnisch
  • portugiesisch
  • schwedisch
  • spanisch
  • tschechisch

Um den Konfigurationsstand der fremdsprachigen Datenschutzerklärungen mit demjenigen der deutschen Rechtstexte bestmöglich zu synchronisieren, wurden Klauseloptionen für mehrere hundert neuer Dienste geschaffen.

Zusätzlich wurden alle Datenschutzklauseln einer strengen inhaltlichen und semantischen Prüfung unterzogen und erforderlichenfalls redigiert, um die Leserlichkeit und Übersichtlichkeit deutlich zu verbessern.

Zuletzt wurden auch die Struktur und der Aufbau der Datenschutzerklärungen nach logischen Grundsätzen optimiert, um die Verständlichkeit weiter zu steigern und Lesern eine leichtere Inhaltsvermittlung zu ermöglichen.

II. Für betroffene Mandanten: Aktion erforderlich

Im Lichte der diversen Verbesserungen an Inhalt und Struktur werden betroffene Mandanten, welche Datenschutzerklärungen für Online-Shop oder Homepage in den oben genannten Sprachen nutzen, gebeten, im Mandantenportal

  • die Konfiguration der Rechtstexte zu überprüfen und diese gegebenenfalls neu zu konfigurieren und
  • die aktualisierte(n) Fassung(en) auf den Zielseiten zu übernehmen und gegen die bisherige(n) Version(en) auszutauschen

Mandanten, welche eine Datenschnittstelle eingerichtet haben oder den Hosting-Service der IT-Recht Kanzlei nutzen, können nach abgeschlossener Neukonfiguration auf eine automatische Aktualisierung direkt am Zielort zählen.

III. EasyScan: Ab sofort für alle fremdsprachigen Datenschutzerklärungen verfügbar

Als Alternative zur händischen Neukonfiguration der generaloptimierten fremdsprachigen Datenschutzerklärungen steht Mandanten der neue Website-Scanner „EasyScan“ ohne Zusatzkosten zur Verfügung.

EasyScan ist ein intuitiver, vollautomatisierter Website-Scanner, der mit nur wenigen Klicks die Zielpräsenz von Mandanten nach datenschutzrechtlichen Diensten durchsucht und die Erkenntnisse automatisch in den Datenschutzkonfigurator übernimmt.

Zusätzlich nimmt EasyScan automatisch eine Risikobewertung der gefundenen Dienste vor und zeigt Mandanten auf, ob und wie die gefundenen Dienste datenschutzkonform nutzbar sind.

EasyScan erkennt hierbei zuverlässig bereits über 350 Dienste und wird selbstverständlich kontinuierlich weiterentwickelt und angereichert.

Mandanten können dank EasyScan also in zweierlei Hinsicht besondere Rechtssicherheit erlangen:

  • einerseits zeigt EasyScan auf, welche datenschutzrechtlich relevanten Dienste auf der Zielpräsenz verwendet werden, und liefert detaillierte Informationen zum jeweiligen Dienst und den Anforderungen an einen datenschutzkonformen Einsatz
  • andererseits übernimmt EasyScan die gefundenen Ergebnisse in einen Konfigurationsvorschlag für die Datenschutzerklärung und trägt so automatisch zu deren korrekter Ausgestaltung bei

Mandanten, welche die fremdsprachigen Datenschutzerklärungen nutzen, finden die EasyScan-Funktion ab sofort nach Aufrufen des jeweiligen Rechtstextes im Mandantenportal:

EasyScan 1

Anleitung zur Bedienung des EasyScan-Website-Scanners

Eine detaillierte Anleitung zur effektiven Bedienung von EasyScan kann hier aufgerufen werden.

IV. Fazit

Die IT-Recht Kanzlei hat alle fremdsprachigen Datenschutzerklärungen für Online-Shops und Homepages einer vollständigen Inhalts- und Strukturoptimierung unterzogen und neben der Einführung hunderter neuer Konfigurationsmöglichkeiten auch den Aufbau, die Leserlichkeit und die Verständlichkeit verbessert.

Mandanten, welche die betroffenen Rechtstexte nutzen, werden gebeten, die Konfiguration im Mandantenportal zu überprüfen, gegebenenfalls eine Rekonfiguration vorzunehmen und die aktualisierten Dokumente gegen die vorherigen Versionen auf ihren Zielseiten auszutauschen.

Dabei kann ab sofort die neue Komfortfunktion „EasyScan“ unterstützen, welche die betroffene Präsenz auf datenschutzrelevante Dienste hin überprüft und automatische Konfigurationsvorschläge unterbreitet.

Bildquelle: Inna Kot / shutterstock.com

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