Geoblocking-Verordnung: Mindestbestellwerte nur für ausländische Käufer unzulässig
Die EU-Geoblocking-Verordnung bezweckt, Käufern aller Mitgliedsstaaten den EU-weiten Zugang zu Webseiten einzuräumen und über diese Seiten Verträge zu schließen. Online-Händler dürfen daher ausländische Kunden nicht anders behandeln als inländische, etwa durch Mindestbestellwerte nur für Käufer aus dem Ausland.
Beispiel: Diskriminierende Mindestbestellwerte
Händler A räumt zwar EU-weiten Zugang zu seinem deutschen Online-Shop ein. Wegen befürchteter Mehrkosten für ausländische Bestellungen setzt er gegenüber Käufern aus anderen Mitgliedsstaaten aber Mindestbestellwerte fest, bei deren Nichterreichen die Bestellung nicht getätigt werden kann. Deutsche Käufer können bei ihm indes ohne Mindestwert bestellen. Zulässigkeit dieses Vorgehens nach der EU-Geoblocking-VO?
Händler A aus dem obigen Beispiel verstößt gegen Art. 4 Abs. 1 der EU-Geoblocking-Verordnung.
Nach dieser Vorschrift ist es verboten, unterschiedliche Geschäftsbedingungen für den Zugang zu Waren oder Dienstleistungen aus Gründen der Staatsangehörigkeit, des Wohnsitzes oder des Ortes der Niederlassung des Kunden anzuwenden. Mindestbestellwerte, die nur gegenüber ausländischen Käufern durchgesetzt werden, stellen eine solche diskriminierende Geschäftsbedingung dar und sind unzulässig.
Deutlich wird die Unzulässigkeit vor allem, wenn man berücksichtigt, dass es dem Online-Händler nach der Verordnung unbenommen bleibt, sein Liefergebiet zu beschränken. Liefert ein deutscher Händler demnach nur nach Deutschland und könnten sich ausländische Kunden die Ware so auch nur an eine deutsche Adresse bestellen, stellt die Festlegung von Mindestbestellwerten nur Ihnen gegenüber eine unmittelbare Benachteiligung allein wegen der Staatsangehörigkeit dar.
Zulässige Regelungen zum Mindestbestellwert
Nicht unzulässig wäre demgegenüber die allgemeine Festlegung von Mindestbestellwerten gegenüber sämtlichen Käufern aus allen Mitgliedsstaaten. In diesem Fall würde die Bedingung universell und damit nicht diskriminierend gelten.
Auch kann ein Online-Händler nach Belieben für verschiedene länderspezifische Shops entscheiden, ob er in diesen allgemeine Mindestbestellwerte aufstellen will oder nicht. Nicht verboten wäre es so zum Beispiel, im französischen Händlershop einen Mindestbestellwert (gegenüber allen Käufern) zu verlangen und im deutschen Händlershop keine Mindestbestellwerte (gegenüber keinem Käufer) anzusetzen.
Viele weitere Informationen zur EU-Geoblocking-Verordnung halten wir in diesen speziellen FAQ bereit.
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3 Kommentare
wie ist das mit unterschiedlichen Mindestbestellwerten - z.B. Deutschland Bestellwert bis 50 Euro - danach versandkostenfreie Lieferung und Österreich Bestellwert 60 Euro - versandkostenfreie Lieferung - ist sowas zulässig oder muss das gleich hoch sein?
Allerdings könnte ein Onlineshop einen Mindestbestellwert in zb 10x der Versandkosten für alle Kunden festlegen. Die AGBs/Konditionen sind damit für alle EU Bürger gleich.