Markenüberwachung: Die Anmeldung ist erst der Anfang....

Markenüberwachung: Die Anmeldung ist erst der Anfang....
14.09.2021 | Lesezeit: 4 min

Mit der Anmeldung der eigenen Marke ist die erste Hürde genommen. Was jedoch viele Markeninhaber nicht berücksichtigen: Dies ist lediglich der erste Schritt. Denn die bloße Anmeldung schützt nicht davor, dass die Marke anschließend von einem Dritten ähnlich oder sogar identisch erneut angemeldet wird und dadurch zu verwässern droht. Doch dagegen kann man sich frühzeitig wehren – und zwar mithilfe der Markenüberwachung. In diesem Artikel zeigen wir auf, wie eine permanente Überwachung Ihre Marke schützen kann und weshalb eine professionelle Markenüberwachung sinnvoll ist....

Was versteht man unter Markenüberwachung?

Zunächst einmal ist zu beachten, dass Markenämter bei der Anmeldung einer Marke nicht von Amts wegen prüfen, ob bereits eine ähnliche oder gar identische Marke im Markenregister eingetragen ist. Daher kann es dazu kommen, dass Dritte eine Marke anmelden, die mit der eigenen zum Verwechseln ähnlich ist.
An dieser Stelle greift die Markenüberwachung: Mithilfe einer Markenüberwachung wird sichergestellt, dass frühzeitig die Anmeldung von Drittmarken erkannt wird und im Falle einer potenziellen Markenkollision rechtzeitig eingegriffen werden kann.

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Wieso ist Markenüberwachung so wichtig?

Sinn und Zweck einer Marke besteht darin, das eigene Zeichen von anderen abzugrenzen und auf die Herkunft der damit verbundenen Ware bzw. Dienstleistung hinzuweisen. Wenn nun aber eine verwechslungsfähige Marke durch einen Dritten angemeldet wird, droht die eigene Marke zu verwässert – die Abnehmer können die Marken dann kaum noch voneinander unterscheiden, die eigene Marke verliert ihre Unterscheidungskraft und somit ihren Wert. Dies kann sogar dazu führen, dass nicht nur die Marke selbst in Gefahr gerät, sondern auch der gute Ruf eines Unternehmens.

Professionelle Markenüberwachung lohnt sich!

Um das zu verhindert und einen nachhaltigen Markenschutz zu gewährleisten, ist eine professionelle Markenüberwachung unabdingbar.
Grundsätzlich können Markeninhaber zwar auch selbst prüfen, ob ähnliche oder identische Marken eingetragen wurden. Zu beachten ist jedoch, dass eine solche Überwachung nicht nur sehr komplex ist und markenrechtliche Kenntnisse voraussetzt, sondern auch in regelmäßigen Abständen wiederholt werden muss und somit viel Zeit in Anspruch nimmt.

Daher empfiehlt sich eine professionelle Markenüberwachung: Diese erspart einem nicht nur viel Zeit und Mühe, sondern bewahrt einen vor hohen Kosten.

Die professionelle Markenüberwachung prüft regelmäßig bei Wortmarken neu veröffentlichte, identische Marken, sowohl in ihrer Schreibweise als auch hinsichtlich ihrer Phonetik (Klangbild). Zudem spürt sie täuschend ähnliche Marken auf. Neuveröffentlichte (Wort-)Bildmarken werden dahingehend kontrolliert, ob diese visuell mit der eigenen Bildmarke identisch oder ähnlich sind.
Sollte im Rahmen der professionellen Markenüberwachung festgestellt werden, dass tatsächlich eine Markenkollision mit einer Drittmarke droht, kann unverzüglich und rechtzeitig Widerspruch erhoben werden (§ 42 MarkenG) . Dies ist besonders wichtig, denn:

Ein Widerspruch kann nur innerhalb von drei Monaten erhoben werden. Nach Ablauf dieser Frist bleibt nur noch der Weg zu den ordentlichen Gerichten, der bekanntermaßen lange dauert und mit einem deutlich höheren Prozesskostenrisiko verbunden ist.

Daher gilt: Je früher desto besser. Lassen Sie Ihre Marke von einem Fachmann professionell überwachen und damit vor Verwässerung effektiv schützen. Damit sparen Sie langfristig nicht nur Kosten, sondern können Ihre Zeit auf Ihr Kerngeschäft fokussieren.

Die Angebote der IT-Recht Kanzlei zur Markenüberwachung

Markenüberwachung Basis für 29,00 € /Monat

Das Basispaket enthält die Kollisionsüberwachung einer (Wort-)Marke, die Überwachung der Fristen und Verlängerung der Schutzdauer der Marke.

Markenüberwachung Premium für 49,00 € /Monat

Neben der Kollisions- und Fristenüberwachung für eine (Wort-)Marke bietet die IT-Recht-Kanzlei in der Premium-Variante zusätzlich ein monatliches Kontingent an markenspezifischer Rechtsberatung an. Und zudem sind in diesem Paket die Anwaltskosten etwa für diverse Anträge gegenüber dem Markenamt – wir kümmern uns also vollumfänglich um die Belange Ihrer Marke.

Informationen zu unseren beiden Angebote finden Sie hier.

TIPP: Wer sich für eine Markenanmeldung über die IT-Recht Kanzlei entscheidet und gleichzeitig eine Markenüberwachung bucht, der bekommt Sonderkonditionen iHv. 20 % auf das Honorar der Markenanmeldung.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.


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