We proudly present: Markenhit - die neue Markensuchmaschine der IT-Recht Kanzlei
Mit der Markensuchmaschine markenhit rundet die IT-Recht Kanzlei in Kooperation mit dem Händlerbund ihren Service zum Themengebiet Markenrecht ab. Dieser kostenfreie Service ermöglicht es dem Markeninteressenten sein gewähltes Markenzeichen auf bereits bestehende Markeneintragungen zu überprüfen. Das ist deshalb so wichtig, weil das zuständige Amt gerade nicht prüft, ob bereits existierende Marken eingetragen sind.
Die Suche auf markenhit.de ist denkbar einfach: Man gebe das Wunschzeichen in das Suchfeld ein und in kürzester Zeit werden alle angemeldeten und eingetragenen Marken angezeigt, in dem der Suchbegriff enthalten ist. Mit dieser Recherchemöglichkeit kann der Neuanmelder einem zeitintensiven Löschungsverfahren seiner Marke vorbeugen, das droht, weil die Marke bereits so oder so ähnlich eingetragen ist.
Warum ist eine Markenrecherche so wichtig?
Kurz gesagt: Weils Geld spart! Bei der Anmeldung einer Marke prüft das zuständige Markenamt, ob die Marke eintragungsfähig ist. Eintragungsfähig ist Sie im Falle einer deutschen Marke etwa dann wenn der Eintragung keine absoluten Eintragungshindernisse entgegenstehen. Im Gesetz heißt es hierzu unter § 8 Abs.2 MarkenG
2) Von der Eintragung ausgeschlossen sind Marken,
1.
denen für die Waren oder Dienstleistungen jegliche Unterscheidungskraft fehlt,
2.
die ausschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehen, die im Verkehr zur Bezeichnung der Art, der Beschaffenheit, der Menge, der Bestimmung, des Wertes, der geographischen Herkunft, der Zeit der Herstellung der Waren oder der Erbringung der Dienstleistungen oder zur Bezeichnung sonstiger Merkmale der Waren oder Dienstleistungen dienen können,
3.
die ausschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehen, die im allgemeinen Sprachgebrauch oder in den redlichen und ständigen Verkehrsgepflogenheiten zur Bezeichnung der Waren oder Dienstleistungen üblich geworden sind,
4.
die geeignet sind, das Publikum insbesondere über die Art, die Beschaffenheit oder die geographische Herkunft der Waren oder Dienstleistungen zu täuschen,
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die gegen die öffentliche Ordnung oder die gegen die guten Sitten verstoßen,
6.
die Staatswappen, Staatsflaggen oder andere staatliche Hoheitszeichen oder Wappen eines inländischen Ortes oder eines inländischen Gemeinde- oder weiteren Kommunalverbandes enthalten,
7.
die amtliche Prüf- oder Gewährzeichen enthalten, die nach einer Bekanntmachung des Bundesministeriums der Justiz im Bundesgesetzblatt von der Eintragung als Marke ausgeschlossen sind,
8.
die Wappen, Flaggen oder andere Kennzeichen, Siegel oder Bezeichnungen internationaler zwischenstaatlicher Organisationen enthalten, die nach einer Bekanntmachung des Bundesministeriums der Justiz im Bundesgesetzblatt von der Eintragung als Marke ausgeschlossen sind,
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deren Benutzung ersichtlich nach sonstigen Vorschriften im öffentlichen Interesse untersagt werden kann, oder
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die bösgläubig angemeldet worden sind.
Sofern der Anmeldung nicht vorstehende Vorschriften entgegenstehen, wird das Amt die Marke eintragen. Was das Amt bei der Anmeldung aber nicht überprüft ist, ob das gewählte Zeichen bereits bestehende Markenzeichen verletzt – sprich, ob bereits eingetragenen identische oder ähnliche Marken existieren.
Und da das Markengesetz der eingetragenen Marke neben dem Identitätsschutz und den Verwechslungsschutz gewährt, wird eine ältere Marke nicht nur dann verletzt, wenn ein jüngere Marke identisch angemeldet und eingetragen wird, sondern auch dann wenn eine verwechslungsähnliche, jüngere Marke angemeldet und eingetragen wird. Stellt der ältere Markeninhaber fest, dass eine Markeneintragung vorgenommen wurde, die sein Markenzeichen verletzt, wird und kann er gegen die jüngere Eintragung vorgehen und die Löschung der Marke veranlassen. Zusätzlich wird der verletze Markeninhaber den Neuanmelder mit einer kostenintensiven Abmahnung auf die Rechtsverletzung aufmerksam machen.
Hier schließt sich der Kreis: Wer vorab nicht überprüft, ob das Wunschzeichen bereits geschützt ist, läuft am Ende Gefahr, dass die teuer erkaufte Markeneingtragung umsonst war, da die Marke wegen Verletzung älterer Rechte löschungsreif ist.
Was kann der Service markenhit.de?
Kurz gesagt: So einiges. Die Markensuchmaschine Markenhit greift über eine Schnittstelle auf das Register des Deutschen Patent- und Markenamtes zu. Damit besteht ein Zugriff auf alle angemeldeten und eingetragenen deutschen Marken. Die Markensuchmaschine beschränkt sich dabei auf eine Art erweiterte Identitätsrecherche d.h. es werden alle Treffer angezeigt, die den Suchnamen enthalten: Wird etwa nach dem Begriff „Apfel“ gesucht, wird neben „Apfel“ auch „evas Apfel“ gefunden werden.
Als zuästzlichen Service wird der Suchbegriff auf die Verfügbarkeit als Domainname überprüft – das hat folgenden Hintergrund: Wer eine Marke anmelden möchte, sollte stets auch an die Registrierung der gleichlautenden Domain unter diversen top-level-Domains denken. Zwar umfasst das Ausschließlichkeitsrecht des Marken-/Nameninhabers auch die Nutzung und Inhaberschaft des geschützten Zeichens als Domain, bei der Durchsetzung des Unterlassungs- und Verzichtsanspruches kann man jedoch schnell Zeit und Nerven verlieren. Denn ist die Domain erstmal von einem Dritten registriert, muss der Domaininhaber zunächst abgemahnt werden und ggf. die Ansprüche gerichtlich durchgesetzt werden.
Zudem muss bei der Denic ein sog. Dispute-Antrag gestellt werden, damit die begehrte Domain vom Domaininhaber nicht anderweitig an Dritte verschachert werden kann, sondern dem Berechtigten zufällt, sobald der Domaininhaber die Domain freigibt oder geben muss. Es kann als Markeninhaber also kosten- und zeitintensiv sein, die Domain zurückzugewinnen.
Was der Service markenhit ebenfalls anbietet ist die Anmeldung der Wunschmarke. Je nach Beratungsbedarf kann eine Marke ab 99 EUR Anwaltsvergütung (zzgl. Amtsgebühren) angemeldet werden.
Was die kostenfreie Markensuchmaschine markenhit nicht ersetzen kann, ist eine professionelle Ähnlichkeitsrecherche – hier werden neben dem eingegebenen Suchbegriff auch Marken gefunden, die phonetisch und/oder orthographisch ähnlich sind. Zudem können auch Bildbestandteile (Logos) recherchiert werden. Wer also eine umfassende Recherche benötigt und auf Nummer sicher gehen will, sollte mithilfe eines spezialisierten Rechtsanwaltes eine Ähnlichkeitsrecherche durchführen, um das Risiko bzgl. bereits ähnlicher, bestehender Marken zu minimieren. Auch hierzu finden sich Angebote auf dem neuen Markenportal markenhit.de.
Fazit
Die Markensuchmaschine markenhit ist ein kostenfreier Einstieg in die Markenrecherche für jedermann – wenngleich die Auswertung der Rechercheergebnisse einem Fachmann überlassen werden sollte, so kann der Markeninhaber in spe doch eigenständig vorab sein Lieblingszeichen rauf- und runter recherchieren. Das spart Zeit und Geld: Denn ist eine rechtsverletzende Marke erstmal eingetragen, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass der ältere Markeninhaber für die Löschung der prioritätsjüngeren Marke sorgen wird – und dann war alles umsonst.
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4 Kommentare
da muss ich schon mal ein Lob aussprechen.
Eine "ECHT Gute" Idee. Diese Informations Plattform hat wirklich gefehlt.
Gruß
Bernd Ehrenberg
MTC GmbH, Hof