Unliebsame Konkurrenz!? Wollen führende Markenartikler wie Adidas den Verkauf über das Internet verbieten?
Immer wieder wenden sich Online Händler an die IT Recht Kanzlei, weil sie von ihren Lieferanten mehr oder weniger deutliche Aufforderungen erhalten, sich in ihrer Preisgestaltung zurück zu halten oder am besten den Online Vertrieb gleich ganz einzustellen. Die Hersteller fürchten wohl um die Konkurrenz aus dem Netz und den leichten Preisvergleich ganz besonders über die Preissuchmaschinen. Hier trifft es ganz besonders die eBay und Amazon Händler. Den Verkauf auf diesen und anderen Handelsplattformen würden die Hersteller am Liebsten komplett verbieten.
Verbot des Verkaufs über das Internet
Manche Hersteller versuchen den Verkauf ihrer Waren über das Internet komplett auszuschließen. Da werden dann Forderungen nach einer persönlichen Beratung oder nach einer zwingenden fachgerechten Montage vor Ort erhoben. In den seltensten Fällen greift dieser Einwand jedoch durch. Eine unsachgemäße Montage oder eine falsche Anwendung von bestimmten über das Internet gekauften Produkten kann auch durch eine gute Gebrauchsanweisung vermieden werden. Es muss auch im Sinne eines fundierten Marketings im Sinne der Hersteller sein, ihre Produkte so gut zu beschreiben, dass eine falsche Benutzung weitgehendst ausgeschlossen ist. Ist eine gute Produktbeschreibung auch ein Aushängeschild und gute Werbung für das Produkt. Dem hat auch der europäische Gerichtshof eine klare Absage erteilt. Solche Argumente würden die Verkehrsfähigkeit der Produkte einschränken. Ein Röntgengerät kauft man eben nur selten über das Internet.
Ein komplettes Verbot des Verkaufs von Waren über das Internet ist daher nicht zulässig. Um es dennoch zu umgehen, versuchen mache Hersteller gewisse „Anreize“ zu schaffen, den Internethandel unattraktiv zu machen. Etwa durch eine Rabattstaffel, wonach Verkäufe über das Internet mit einem niedrigeren Rabatt belegt werden, als Verkäufe gleicher Waren über den stationären Handel. Ein solches Doppelpreissystem ist ebenfalls unzulässig, aber wohl weit verbreitet. Und zwar wohl so weit verbreitet, dass sich das Bundeskartellamt entschlossen hat, hier exemplarisch die Preisstruktur eines Herstellers aus der Sanitärbranche zu untersuchen.
Dieser Hersteller bietet Luxusarmaturen an. Um den Verkauf an Internet Händler zu erschweren gab es zwei unterschiedliche Rabattstaffeln. Eine für Händler, die eine fachgerechte Montage und Inbetriebnahme sowie adäquaten After-Sales-Service anbieten und solche, die dies nicht anbieten. Dies traf in erster Linie für Online Händler zu.
Grundsätzlich sind solche Überlegungen ehrbar und nachvollziehbar. Will man doch die stationären Händler, die oft hohe Investitionen in eine Ausstellung der Produkte und eine Service- und Beratungsinfrastruktur getätigt haben, unterstützen. Immerhin dient dies der Sicherung einer hohen Produktqualität
Das Bundeskartellamt sah das anders und forderte das betroffene Unternehmen auf, die entsprechenden Klauseln aus seinen Vertriebsverträgen zu streichen. Das Bundeskartellamt erwarte nunmehr, dass „auch andere Hersteller, die ähnliche Verträge abschließen, ihre Regelungen anpassen“. Deutlicher geht es wirklich nicht. Und um den Charakter eines Warnschusses noch deutlicher zu machen, hat das Kartellamt diesen Hersteller sogar ohne Geldbuße davon kommen lassen. Für die nächsten wird es nicht so glimpflich ausgehen.
Verbot des Verkaufs über Amazon und eBay
Mitte des Jahres schreckte eine Meldung die Online Händler auf: Adidas will ab 2013 den Verkauf seiner Produkte über Amazon und eBay nicht mehr zulassen.
Wir wollen sicherstellen, dass unsere Produkte über die Webseiten unserer Handelspartner oder unsere eigene Webseite verkauft werden
war die Begründung, die aus Herzogenaurach zu hören war.
Über die Frage, ob der Vertrieb von Produkten über Handelsplattformen wie Amazon oder eBay untersagt werden kann, wird spätestens seit damals heftig diskutiert. Lediglich das OLG Karlsruhe hat sich hierzu Ende 2009 geäußert und ein solches Verbot zugelassen. Nach Gerüchten will das Kartellamt sogar gegen Adidas deswegen ermitteln. Bestätigt hat sich das bisher nicht. Es deutet eher viel darauf hin, dass das Kartellamt dieses Verbot für zulässig hält und kein Verfahren gegen Adidas eingeleitet hat.
Eine Prüfung durch das Kartellamt wäre aber wünschenswert gewesen. Hätte dann die relativ alte Rechtsprechung des OLG Karlsruhe überprüft werden können. Bis dorthin muss davon ausgegangen werden, dass unter gewissen Umständen der Verkauf über Amazon und eBay verboten werden kann.
Praxistipp
Ein generelles Verkaufsverbot von Produkten über das Internet ist nicht zulässig. Es bleiben den Herstellern aber noch Möglichkeiten, die Qualitätsstandards ihrer Produkte in einem Vertriebssystem sicher zu stellen. Allen voran die Einrichtung eines selektiven Vertriebssystems.
Einschränkungen des Online Vertriebs wie etwa über Amazon und eBay können aber wirksam vorgegeben werden. Wer weiterhin Online verkaufen will, sollte eine eigene Webpräsenz aufbauen.
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3 Kommentare
Die Firma adidas wollte damals selbst festlegen, wer adidas bekommt und wer nicht.
Denn wer von adidas Ware erhalten möchte muss auch bestimmt Vorgaben erfüllen.
Mit dem Verkaufsverbot von adidas Produkten über Ebay und Amazon, macht adidas den Händlern erneut Vorschriften und auch viel Ärger, denn die meiste Ware läuft einfach über den Online-Verkauf, der besagten Plattformen.
Ich habe adidas bereits des öftern darauf angesprochen, dass sich diese lieber um die schwarzen Schafe im Netz kümmer sollen, diese ihre adidas Waren über den Schwarzmarkt einkaufen, teils werden im Netzt adidas Schuhe zum selben VK verkauft, wie wir diese im EK einkaufen, aber lt. Aussage von adidas ist dieses egal.
Wenn man adidas kennt ( wir sind bereits seit bestimmt 55 Jahren adidas Kunde ist dieses traurig, was adidas mit treuen Kunden macht, diese bekommen Auflagen " noch und noch".
Durch diese erneute Auflage fördert adidas den Schwarzmarkt bei Ebay und Amazon.
Wir bekommen die Woche 3-4 mal von undurchsichtigen Händlern adidas Posten angeboten, diese zu Schleuderpreisen zu kaufen wären, da wir aber ein reeller Händler bleiben wollten haben wir nie zu solchen Angeboten gegriffen.
Auch ich bin von dem Verbot betroffen und habe erst gestern ein Fax von adidas erhalten, das, wenn ich nicht bis zum 11.04.2013 meine Angebote aus den Online-Plattformen entferne meine Kundennummer gesperrt wird.
Man hat in diesem Fall keinerlei Verträge zu Adidas!
Stellt sich dann doch die Frage wer Händler beliefert, die über amazon oder ebay Produkte des Herstellers anbieten und die dann offensichtlich keine Handelspartner des Herstellers sind.
Ähnliche Versuche Preise künstlich hoch zu halten gibt es auch in anderen Branchen.
Einerseits versuchen Hersteller den stationären Handel zu schützen, andererseits wird versucht über das Internet mehr Umsatz zu generieren. Dieser Mehrumsatz soll aber nach Meinung der Hersteller nach ihren Spielregeln erfolgen, d.h. die freie Marktwirtschaft im Hinblick auf freie Preisgestaltung soll ausser Kraft gesetzt werden.
Eigene Erfahrungen diesbezüglich haben wir mit einem grossen Diktiergerätehersteller vor einigen Jahren gemacht. 1) Besuch eines Herstellervertreters, der vortrug, dass sich einige stationäre Händler der Umgebung beschwert hatten unsere Preise seien zu niedrig und ihnen ein Dorn im Auge. 2) Frage nach unserem Lieferanten, den dummerweise ein Mitarbeiter nannte. 3) Nachdem wir unsere Preise unverändert belassen hatten, wurde unser Lieferant angegangen. Entweder er würde uns die Ware zu höheren Preisen liefern oder er selbst würde nicht mehr beliefert werden. 4) Nachdem unser Lieferant unsere EK erhöht hatte, waren wir aufgrund dieser Massnahme gezwungen unsere Preise zu erhöhen. Nach 3 Jahren hatte sich folgendes Bild ergeben: Grosse Versandhandelshäuser hatten plötzlich Verkaufspreise, die unter unseren Einkaufspreisen lagen, d.h. die Entwicklung ist lediglich verzögert worden. Wie in vielen anderen Bereichen ist es leider so, dass immer zuerst die Kleinen angegangen werden, weil man sich an die Grossen der Branche nicht heranwagt, könnte ja mal ein wichtiger Absatzkanal sein. Da soll noch einer von Chancengleichheit sprechen.