ManoMano: Abmahnungen wegen fehlender Widerrufsbelehrung und AGB

ManoMano: Abmahnungen wegen fehlender Widerrufsbelehrung und AGB
Stand: 09.12.2021 2 min

Geht nicht - gibt’s nicht: Heimwerken erfreut sich nicht erst seit der Pandemie großer Beliebtheit. Wenig verwunderlich, dass Handelsplattformen wie ManoMano boomen. Dort gibt es alles rund um das Thema Handwerken. Was es dort für Verkäufer nicht gibt: Das sind Rechtstexte, wie AGB und Widerrufsbelehrung. Diesbzüglich kam es nun zu Abmahnungen.

ManoMano: Was ist das?

Für diejenigen, die es nicht schon wissen: Bei manomano.de handelt es sich um eine Online-Handelsplattform, über die Unternehmer Waren aus dem Heimwerker-/Gartenbereich an andere Nutzer der Plattform verkaufen können. Vergleichbar letztlich mit Plattformen wie eBay und Amazon.

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Wanted: AGB & Widerrufsbelehrung

Wie im Fernabsatz üblich, müssen gewerbliche Verkäufer auch auf einer Plattform wie ManoMano, bestimmte Pflichtinformationen vorhalten. Dazu zählen neben einem Impressum oder eine Datenschutzerklärung auch vertragliche Regelungen, welche regelmäßig in den AGB darzustellen sind und eine Widerrufsbelehrung – jedenfalls stellt die Plattform diese Rechtstexte seinen Verkäufern nicht zur Verfügung, so dass diese sich selbst darum kümmern müssen.

Auf diese Fehlerquelle ist jüngst auch die Wettbewerbszentrale aufmerksam geworden und hat einen Mano-Mano-Händler wegen fehlender Widerrufsbelehrung und Pflichtinformationen nach Art 246 a § 1 Abs. 1 BGB, welche üblicherweise in den AGB verortet sind, abgemahnt. Das zuständige LG Dortmund (Beschluss vom 12.10.2021; 10 O 63/21) entschied in einem anschließenden einstweiligen Verfügungsverfahren, dass natürlich auch Händler auf der Plattform ManoMano derartige Informationen vorhalten müssen.

Handgemacht: Rechtstexte für ManoMano – in vielen Sprachen

Gut, dass die IT-Recht Kanzlei in ihrem Portfolio an Rechtstexten für Online-Plattformen natürlich auch professionelle AGB für ManoMano anbietet. Die Texte sind speziell auf dieses Handelsplattform zugeschnitten und berücksichtigen etwa den Vertragsschluss bei ManoMano oder das Zahlungssystem.

Und weil diese Plattform mittlerweile mehrsprachig existent ist, bieten wir sämtliche Rechtstexte nicht nur für manomano.de sondern auch für die manomano.it, manomano.fr und manomano.co.uk an - und das bereits ab mtl. 5,90 EUR.

Sie wünschen sich anwaltliche Unterstützung beim rechtssicheren Verkauf im Internet auf anderen Plattformen oder über einen eigenen Onlineshop? Werfen Sie einen Blickt auf die Schutzpakete der IT-Recht Kanzlei

Tipp: Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .


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