Gewährleistungsrecht: Sofort Geld zurück bei Rücksendung mangelhafter Ware?
Sollte es einmal dazu kommen, dass der Kunde mangelhafte Ware erhalten hat, verlangt dieser häufig sofort sein Geld zurück. Doch, muss sich der Verkäufer tatsächlich darauf einlassen?
Inhaltsverzeichnis
Mängelrechte
Gem. § 437 BGB kann der Käufer bei Mangelhaftigkeit der Ware auf folgende Rechte zurückgreifen:
Grundsätzlich gilt aufgrund der eingegangenen vertraglichen Bindung der Vorrang der Nacherfüllung. Das bedeutet, dass der Käufer dem Verkäufer stets das sog. Recht zur zweiten Andienung überlassen muss:
Nach Wahl des Käufers muss der Verkäufer entweder den Mangel beseitigen (Reparatur) oder eine mangelfreie Sache liefern (Ersatz), § 439 Abs. 1 BGB.
Das Wahlrecht des Käufers entfällt nur, wenn eine der beiden Alternativen unverhältnismäßige Kosten mit sich bringen würde. In einem solchen Fall kann der Verkäufer auf die verbleibende Alternative verweisen.
Grundsätzlich sieht das Gesetz also kein Recht vor, dass bei Vorliegen eines Mangels das Geld sofort zurückverlangt werden könnte. Der Verkäufer hat zunächst das Recht zur Nacherfüllung.
Geld zurück
Wann aber hat der Kunde das Recht, sein Geld bei gleichzeitiger Rückgabe der Sache zurück zu verlangen?
Das Gesetz gestattet diese Vorgehensweise im Fall eines Rücktritts, §§ 437 Nr. 2 Alt. 1, 323 Abs. 1 BGB wobei hierfür folgende Voraussetzungen vorliegen müssen:
- Es muss tatsächlich ein Vertrag geschlossen worden sein.
- Die Leistung des Verkäufers muss fällig und möglich sein.
- Die Sache muss mangelhaft sein.
- Der Käufer muss eine Frist zur Nacherfüllung gesetzt haben und diese muss erfolglos verstrichen sein.
- Der Rücktritt muss gegenüber dem anderen Vertragsteil erklärt worden sein.
Ausnahmsweise ist übrigens eine Fristsetzung nicht erforderlich,
- wenn der Verkäufer die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert oder wenn er die Leistung bis zu einem im Voraus bestimmten, für den Käufer wesentlichen, Termin bzw. innerhalb einer solchen Frist, nicht bewirkt hat oder wenn so besondere Umstände vorliegen, dass unter Abwägung der beiderseitigen Interessen ein sofortiger Rücktritt ge-rechtfertigt ist, § 323 Abs. 2 BGB,
- oder wenn die Nacherfüllung durch den Verkäufer zweimalig erfolglos versucht wurde bzw. wenn eine Nacherfüllung gänzlich unzumutbar ist, § 440 BGB.
Liegen alle diese Voraussetzungen vor, sind nach § 346 Abs. 1 BGB alle empfangenen Leis-tungen zurück zu gewähren; der Vertrag wird rückgängig gemacht. Das heißt, der Käufer muss die Ware zurückgeben und im Gegenzug erhält er sein Geld zurück.
Fazit
Der Käufer muss dem Verkäufer zunächst die Möglichkeit zur Nacherfüllung geben. Sein Geld kann er nur zurückverlangen, wenn die Voraussetzungen für den Rücktritt erfüllt sind.
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5 Kommentare
Habe meinen Verkäufer darum gebeten.
Er sagt ich muss mich jetzt mit dem Hersteller in Verbindung setzen da es sich um eine Garantieleistung und nicht um eine Gewährleistung handelt
- was genau bedeutet in diesem Fall Ersatz? Muss es zwingend das gleiche Produkt sein? Oder kann es auch eine vergleichbares Proodukt sein, z. Bsp. andere Farbe oder Nachfolgeprodukt? Geht auch eine Gutschrift auf dem Kundenkonto?
Ich freue micha uf eine Antwort.