Gewährleistungsrecht: Sofort Geld zurück bei Rücksendung mangelhafter Ware?

Gewährleistungsrecht: Sofort Geld zurück bei Rücksendung mangelhafter Ware?
von Sarah Thomamüller
Stand: 19.10.2015 3 min 5

Sollte es einmal dazu kommen, dass der Kunde mangelhafte Ware erhalten hat, verlangt dieser häufig sofort sein Geld zurück. Doch, muss sich der Verkäufer tatsächlich darauf einlassen?

Inhaltsverzeichnis

Mängelrechte

Gem. § 437 BGB kann der Käufer bei Mangelhaftigkeit der Ware auf folgende Rechte zurückgreifen:

Grundsätzlich gilt aufgrund der eingegangenen vertraglichen Bindung der Vorrang der Nacherfüllung. Das bedeutet, dass der Käufer dem Verkäufer stets das sog. Recht zur zweiten Andienung überlassen muss:

Nach Wahl des Käufers muss der Verkäufer entweder den Mangel beseitigen (Reparatur) oder eine mangelfreie Sache liefern (Ersatz), § 439 Abs. 1 BGB.

Das Wahlrecht des Käufers entfällt nur, wenn eine der beiden Alternativen unverhältnismäßige Kosten mit sich bringen würde. In einem solchen Fall kann der Verkäufer auf die verbleibende Alternative verweisen.

Grundsätzlich sieht das Gesetz also kein Recht vor, dass bei Vorliegen eines Mangels das Geld sofort zurückverlangt werden könnte. Der Verkäufer hat zunächst das Recht zur Nacherfüllung.

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Geld zurück

Wann aber hat der Kunde das Recht, sein Geld bei gleichzeitiger Rückgabe der Sache zurück zu verlangen?

Das Gesetz gestattet diese Vorgehensweise im Fall eines Rücktritts, §§ 437 Nr. 2 Alt. 1, 323 Abs. 1 BGB wobei hierfür folgende Voraussetzungen vorliegen müssen:

- Es muss tatsächlich ein Vertrag geschlossen worden sein.

- Die Leistung des Verkäufers muss fällig und möglich sein.

- Die Sache muss mangelhaft sein.

- Der Käufer muss eine Frist zur Nacherfüllung gesetzt haben und diese muss erfolglos verstrichen sein.

- Der Rücktritt muss gegenüber dem anderen Vertragsteil erklärt worden sein.

Ausnahmsweise ist übrigens eine Fristsetzung nicht erforderlich,

  • wenn der Verkäufer die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert oder wenn er die Leistung bis zu einem im Voraus bestimmten, für den Käufer wesentlichen, Termin bzw. innerhalb einer solchen Frist, nicht bewirkt hat oder wenn so besondere Umstände vorliegen, dass unter Abwägung der beiderseitigen Interessen ein sofortiger Rücktritt ge-rechtfertigt ist, § 323 Abs. 2 BGB,
  • oder wenn die Nacherfüllung durch den Verkäufer zweimalig erfolglos versucht wurde bzw. wenn eine Nacherfüllung gänzlich unzumutbar ist, § 440 BGB.

Liegen alle diese Voraussetzungen vor, sind nach § 346 Abs. 1 BGB alle empfangenen Leis-tungen zurück zu gewähren; der Vertrag wird rückgängig gemacht. Das heißt, der Käufer muss die Ware zurückgeben und im Gegenzug erhält er sein Geld zurück.

Fazit

Der Käufer muss dem Verkäufer zunächst die Möglichkeit zur Nacherfüllung geben. Sein Geld kann er nur zurückverlangen, wenn die Voraussetzungen für den Rücktritt erfüllt sind.

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5 Kommentare

R
Reiner 18.06.2023, 07:13 Uhr
Herr
puh ist das ein schlechter Artikel. Eine Schande den so weit oben in der Suche zu finden.
M
Martin 05.04.2022, 18:30 Uhr
Kunde verlangt Tauschgerät vor Rücksendung
Bin ich verpflichtet dem Käufer ein Ersatzgerät zu schicken, bevor er seines zur Prüfung an uns eingesendet hat?
T
Thomas 11.03.2016, 14:53 Uhr
Geld zurück wegen zweiter Nichtreparatur aber unterschiedliche Defekte
Kann ich vom Verkäufer mein Geld zurück verlangen wenn er bereits zweimal repariert hat jedoch unterschiedliche Defekte und das erfolglos?
Habe meinen Verkäufer darum gebeten.
Er sagt ich muss mich jetzt mit dem Hersteller in Verbindung setzen da es sich um eine Garantieleistung und nicht um eine Gewährleistung handelt 
S
Sabine Fischer 01.02.2016, 10:53 Uhr
Total Sports Gmbh - Abteilung Deutschland
Zu dem Artikel habe ich eine Frage

- was genau bedeutet in diesem Fall Ersatz? Muss es zwingend das gleiche Produkt sein? Oder kann es auch eine vergleichbares Proodukt sein, z. Bsp. andere Farbe oder Nachfolgeprodukt? Geht auch eine Gutschrift auf dem Kundenkonto?

Ich freue micha uf eine Antwort.
K
Kerstin R. 23.10.2015, 14:03 Uhr
Sofort Geld zurück bei Rücksendung mangelhafter Ware?
Wie sieht es denn bei ebay aus? Wenn ein Käufer ohne vorherigen Kontakt zum Verkäufer einen "Fall wegen einem von der Beschreibung abweichenden Artikel" öffnet und der Grund dafür ein nicht funktionierender Reißverschluss eines Kleides ist, ist man quasi gezwungen direkt eine Geldrückerstattung zu leisten. Erst mal, weil PayPal den Kaufpreis sofort in einen sogenannten "Sicherheitseinbehalt" wegbucht und zum zweiten, weil der Kunde direkt die Rückerstattung verlangen kann. Verweigert man die Zahlung und bietet stattdessen laut Gewährleistungsrecht einen Umtausch des Kleides an, wird vom "ebay-Sicherheitsteam" selbstverständlich zu Gunsten des Käufers entschieden, der Umtausch ist nichtig und die Geldrückerstattung wird quasi automatisch von ebay/PayPal aus dem zuvor gebildeten "Sicherheitseinbehalt" an den Kunden vorgenommen. Also kein Gewährleistungsrecht im Sinne des Verkäufers bei ebay?!

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