Verpackungen: Lizenzpreisentwicklung für das kommende Jahr - Preise 2021
Die Verpackungslizenzierung war in den vergangenen Jahren in aller Munde. Erst die Etablierung der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) als Kontrollorgan des Marktes und anschließend die Einführung des neuen Verpackungsgesetzes (VerpackG) mit weitreichenden Änderungen für alle Beteiligten.
Sicherlich lässt sich über Sinn und Unsinn einiger Regelungen des VerpackG trefflich diskutieren. Insbesondere die Verpflichtung von kleinen und kleinsten Onlinehändlern sorgt für viel Unverständnis und in der Summe für viele Trittbrettfahrer, die ihrer Verpflichtung, wissentlich oder unwissentlich, nicht nachkommen. Auch die ZSVR scheint erkannt zu haben, dass im Bereich der Onlinehändler längst nicht alles rund läuft. So wurde zuletzt ein Expertenrat eingerichtet, der diesen Bereich noch einmal gesondert unter die Lupe nehmen soll.
Die Lizenzverpflichtung für Onlinehändler, die Verpackungen erstmals in Verkehr bringen, besteht zunächst weiterhin fort. Für das Jahr 2021 sieht es danach aus, dass die Lizenzpreise ein gutes Stück nach oben gehen. Glaubt man den Stimmen des Marktes scheint dies überwiegend kommunal getrieben zu sein. Das bedeutet, dass die kommunen zukünftig deutlich mehr Geld für die Sammlung und Sortierung verlangen. Hier ist insbesondere die Fraktion der Papier, Pappe und Kartonagen Verpackungen betroffen. Im Vergleich zur aktuellen Situation, soll es zu einer Verdopplung der Kostenlast für die Dualen Systeme kommen. Diese Entwicklung hat dementsprechend einen großen Einfluss auf die Lizenzpreise.
Auch im Bereich der Leichtverpackungen, die über die gelben Säcke gesammelt werden, soll es zu Preissteigerungen kommen. Dies soll damit zu tun haben, dass immer mehr Kommunen von gelber Sack auf gelbe Tonnen Sammlung umstellen. Dies führt in der Praxis zu höheren Fehlwurfquoten und damit zu einer schlechteren Sammelqualität. Somit steigen die Kosten für eine qualitativ gute Sortierung und die Erreichung der neuen und höheren Recyclingquoten. Zudem sollen viele Kommunen statt einem zweiwöchigen Abholrhythmus einen einwöchigen Abholrhythmus bevorzugen. Eine Umstellung führt ebenfalls zu einer deutlichen Verteuerung der Sammlung.
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