Verpackungsgesetz: Gilt die Lizenzierungspficht erst ab dem 01.01.2019?

Verpackungsgesetz: Gilt die Lizenzierungspficht erst ab dem 01.01.2019?
1 min 2
Beitrag vom: 07.02.2019

Das neue Verpackungsgesetz ist zum 01.01.2019 in Kraft getreten. Die große Neuerung des Gesetzes ist die Registrierungspflicht bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR). Irrtümlicherweise sind viele Onlinehändler der Meinung, dass auch die Systembeteiligungspflicht erst ab dem 01.01.2019 gilt. Dem ist jedoch nicht so.

Onlinehändler waren bereits in der Vergangenheit verpflichtet Ihre eingesetzten Verpackungen bei einem Dualen System zu beteiligen. Die Pflicht zur Systembeteiligung von Verkaufsverpackungen bestand somit schon im Kalenderjahr 2018 und folgte aus der bis zum 31.12.2018 geltenden Verpackungsverordnung.

Sollten Sie Ihre Verpackungsmengen für diesen Zeitraum bisher nicht vollständig an einem dualen System beteiligt haben, können Sie dies ggf. noch kurzfristig über ein Onlineportal eines dualen Systems erledigen.

Nur so erfüllen Sie auch für das Kalenderjahr 2018 Ihre verpackungsrechtlichen Pflichten und können dies mittels einer Teilnahmebestätigung bei Bedarf auch gegenüber Ihren Kunden, der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister oder den zuständigen Abfallbehörden rechtssicher nachweisen.

Tipp: Sie möchten Ihre Verpackungen günstig lizenzieren - ohne lange Vertragsbindungen?

Gerade für kleine Online-/Versandhändler ist Reclay eine wirtschaftlich zumutbare Lösung. Die Lizenzierung von Verpackungsmengen kann bereits mit wenigen Euros erledigt werden.

Wir konnten für unsere Mandanten uns Leser auch für das kommende Jahr wieder hohe Rabatte mit Reclay aushandeln. Informieren Sie sich hier.

Tipp: Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .

Bildquelle: Maks_lab / shutterstock.com

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2 Kommentare

A
A. Braune 15.02.2019, 09:17 Uhr
Verpackungsgesetz
... wenn ein Gesetz ab 01.01.2019 gilt und ich jetzt in 2019 meine Mengen-Lizenzierung für 2018 vornehme, weil das ja auch für 2018 gegolten hat, heißt das ja, dass ich mich in 2018 regelwidrig verhalten habe?!
A
A. Braune 11.02.2019, 14:35 Uhr
keiner
Sehr geehrter Herr Keller,

vielen Dank und großes Lob für Ihre it-recht-kanzlei.

Speziell zu Ihrem Beitrag vom 07.02.2019, 17:27 Uhr, möchte ich Sie um Rat bitten, da wir heute von "activate - by Reclay" Nachricht mit folgender Kernaussage erhalten haben:

->->->
wir freuen uns, dass Sie bereits Verpackungsmengen für das Kalenderjahr 2019 bei unserem dualen System beteiligt haben. So kommen Sie Ihren verpackungsrechtlichen Pflichten rechtssicher nach und stellen die Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben des Verpackungsgesetzes sicher.

Die Pflicht zur Systembeteiligung von Verkaufsverpackungen bestand auch schon im Kalenderjahr 2018 und folgte aus der bis zum 31.12.2018 geltenden Verpackungsverordnung. Sollten Sie Ihre Verpackungsmengen für diesen Zeitraum bisher nicht vollständig an einem dualen System beteiligt haben, können Sie dies über activate by Reclay zu den aktuell gültigen preislichen Konditionen noch bis zum 06.03.2019 tun.
<-<-<-

Wir sind Kleinunternehmer mit Online-Shop und versenden regelmäßig Produkte eines Herstellers an Endkunden.
Dazu verwenden wir neue Kartons und Klebeband, die wir bei einem Hersteller für Verpackungsmaterial einkaufen.

Was genau müssen wir jetzt noch für 2018 melden/erledigen?

Ich freue mich auf Ihre Antwort.

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