Achtung: Ein Link auf OS-Plattform ist „tot“

Achtung: Ein Link auf OS-Plattform ist „tot“
3 min 1
Beitrag vom: 18.03.2025

Zwar wird die OS-Plattform am 20.07.2025 abgeschaltet, derzeit muss aber noch auf diese verlinkt werden. Aktuell funktioniert ein bekannter Link auf die Plattform nicht mehr.

Wo ist das Problem?

Lange Zeit das Abmahnthema Nummer 1: Die fehlende oder falsche (etwa nicht anklickbare) Verlinkung auf die OS-Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung.

Das Ende der Plattform ist bereits besiegelt, diese wird in gut vier Monaten abgeschaltet: Am 20.07.2025 ist Schluss. Wir informierten dazu bereits hier.

Doch derzeit besteht die Informationspflicht noch, wenngleich über Plattform ab dem 21.03.2025 keine neuen Beschwerden mehr eingereicht werden können.

Seit dem 17.03.2025 besteht ein neues Problem: Einer der bekanntesten und beliebtesten Links (da in der Praxis am kürzesten, wegen des häufigen Problems einer Zeichenbegrenzung) auf die OS-Plattform funktioniert nicht mehr.

Konkret geht es um den folgenden Link:

https://ec.europa.eu/odr/

Bei Aufruf dieses Links erscheint nur noch die Fehlermeldung:

Page not found

The page you requested could not be found. This might have happened because
• the page has moved
• the page no longer exists

Bei Nutzung dieses Links kann also die (derzeit noch bestehende) Informationspflicht hinsichtlich der OS-Plattform nicht (mehr) erfüllt werden, da der Link ins Leere, und nicht auf die OS-Plattform führt.

Anscheinend hat die EU-Kommission für diesen Link die bisher bestehende Link-Weiterleitung auf https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm?event=main.home2.show&lng=DE deaktiviert, so dass der Link funktionslos geworden ist.

Dagegen funktionieren derzeit noch die beiden folgenden Links auf die OS-Plattform:

https://ec.europa.eu/consumers/odr/

https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm?event=main.home2.show&lng=DE

Die IT-Recht Kanzlei hat heute den Link in den Mandanten zur Verfügung gestellten Impressen auf den noch funktionierenden Link https://ec.europa.eu/consumers/odr/ angepasst.

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Brisant bei Bestands-Unterlassungserklärung

Wer sich durch eine strafbewehrte Unterlassungs-Verpflichtungserklärung dazu verpflichtet hat, korrekt über die OS-Plattform zu informieren und auf diese zu verlinken, und derzeit mit dem Link https://ec.europa.eu/odr/ arbeitet, der läuft Gefahr, gegen die eingegangene Unterlassungsverpflichtung zu verstoßen.

Die Folge kann eine Vertragsstrafenforderung seitens des Unterlassungsgläubigers, also des damaligen Abmahners sein.

Da dies schnell in den vierstelligen Bereich geht, sollte der Link https://ec.europa.eu/odr/ umgehend gegen einen funktionalen Link auf die OS-Plattform (siehe oben) ausgetauscht werden.

Was also tun?

Egal ob durch eine Unterlassungserklärung vorbelastet oder nicht: Wer derzeit den Link https://ec.europa.eu/odr/ für die Verlinkung der OS-Plattform nutzt, sollte entweder auf den Link https://ec.europa.eu/consumers/odr/ oder https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm?event=main.home2.show&lng=DE umstellen.

Bei Vorbelastung durch eine Unterlassungserklärung sollte dies zeitnah geschehen.

Es ist zwar denkbar, dass der derzeit nicht funktionale Link bald wieder funktional sein könnte. Immerhin gab es schon etliche Male „Störungen“ hinsichtlich der Links auf die OS-Plattform. Dagegen spricht im Moment allerdings, dass die beiden anderen Links problemlos funktionieren, so dass es den Anschein hat, der Link https://ec.europa.eu/odr/ sei absichtlich „abgeschaltet“ worden.

Achtung, im Regelfall Kündigung der Unterlassungserklärung erforderlich!

Nach dem Gesetz erlischt die Pflicht zur Information über die OS-Plattform mit Ablauf des 19.07.2025 (nicht, wie oft falsch verbreitet, bereits zum 20.03.2025). Dies beseitigt aber nicht bestehende vertragliche Verpflichtungen zur Information über die OS-Plattform (wie diese typischerweise im Rahmen einer Unterlassungserklärung nach einer Abmahnung eingegangen werden).

Daher müssen entsprechende Unterlassungserklärungen rechtzeitig mit Wirkung zum 20.07.2025 gekündigt werden. Dazu informieren wir hier und stellen unseren Update-Service-Mandanten entsprechende Musterschreiben zur Kündigung solcher Unterlassungserklärungen bereit.

Sie möchten rechtlich immer „am Ball“ bleiben und Abmahnungen sowie Vertragsstrafen vermeiden? Wir nehmen Sie mit unseren Schutzpaketen an die Hand und sichern Sie im Internet ab.

Tipp: Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .

Bildquelle: Teacher Photo / shutterstock.com

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1 Kommentar

C
CF 19.03.2025, 06:36 Uhr
Unmögliches Verhalten ohne Konsequenzen
Ich persönlich halte es für ein unmögliches Verhalten. Wenn die EU die Händler zwingt auf die Plattform zu verlinken, dann darf sie bestehende Links nicht einfach unangekündigt abschalten - oder muss die Kosten für die Abmahnungen und Unterlassungserklärungsansprüche tragen.
Wer gesetze erlässt muss auch die Bürde der Verantwortung dafür tragen....

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