Handlungsanleitung für die Angabe von Lieferzeiten in einem Online-Shop
Dieser Leitfaden soll Ihnen helfen, die Anforderungen an die Angabe von Lieferfristen in Verbraucherverträgen in der Praxis umzusetzen. Sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, da es in der Praxis auch Fälle geben kann, die in diesem Leitfaden nicht behandelt werden.
Rechtlicher Hintergrund
Gemäß Art. 246a § 1 Abs. 1 Nr. 10 EGBGB muss der Unternehmer den Verbraucher
- über Dauer,
- Beginn und
- Ablauf der Lieferfrist informieren, innerhalb welcher er in jedem Fall mit dem Zugang der Ware rechnen kann.
Einschränkende Zusätze bei der Lieferzeit wie etwa „ca.“, „voraussichtlich“ oder „in der Regel“ sind zu vermeiden, da sie zu unbestimmt sind.
Welche Formulierungen im Zusammenhang mit der Lieferzeitangabe besser vermieden werden sollten, erläutern wir hier.
Da der Verbraucher das Ende der Lieferfrist berechnen können muss, muss für den Beginn der Lieferfrist auf ein dem Verbraucher bekanntes Ereignis abstellen.
Dies ist insbesondere bei Vorkasse-Zahlungen problematisch, da der Verbraucher nicht wissen kann, wann die Zahlung auf dem Konto des Händlers gutgeschrieben wird. Da der Verbraucher sich die Lieferfrist aber ausrechnen können muss, darf in diesem Fall für den Beginn der Lieferfrist nicht etwa auf den Zahlungseingang beim Händler abgestellt werden. Vielmehr muss hier auf den Zeitpunkt abgestellt werden, in dem der Verbraucher die Zahlung anweist, da er nur diesen Zeitpunkt genau kennt.
Banklaufzeiten und ggf. auch zwischen Überweisung und Zahlungseingang liegende Wochenenden muss der Händler in seine Lieferfrist einkalkulieren und diese ggf. entsprechend verlängern. Dies entspricht ja auch der Realität, da derjenige, der die Überweisung unmittelbar vor einem Wochenende ausführt, in der Regel länger auf die Ware warten muss, als derjenige, der die Überweisung an einem Montag ausführt.
Muster: Angabe Lieferzeiten bei Versand in verschiedene Länder
1. Geben Sie auf der Angebotsseite beim jeweiligen Artikel die Lieferfrist an und versehen Sie diese mit einem Sternchenhinweis.
Beispiel:
Exklusiv-Inhalt für Mandanten
Noch kein Mandant?
-
WissensvorsprungZugriff auf exklusive Beiträge, Muster und Leitfäden
-
Schutz vor AbmahnungenProfessionelle Rechtstexte – ständig aktualisiert
-
Monatlich kündbarSchutzpakete mit flexibler Laufzeit
Hinweis zur Platzierung des Hinweises:
Der Hinweis zur Lieferzeit muss so platziert sein, dass der Verbraucher diesen auf jeden Fall zur Kenntnis nehmen kann, bevor er seine Vertragserklärung absendet. Wird im Rahmen des elektronischen Bestellprozesses nicht mehr über die Lieferzeit informiert, so muss der Hinweis im Online-Shop so hinterlegt sein, dass er vom Verbraucher auf jeden Fall vor Einleitung des Bestellprozesses, also vor Einlegen der Ware in den virtuellen Warenkorb, zur Kenntnis genommen werden kann.
Werben Sie im Rahmen von Preissuchmaschinen bereits unter Angabe der Lieferzeit für Ihre Angebote, müssen Sie dort ebenfalls klarstellen, auf welche Länder sich die angegebene Lieferzeit bezieht, sofern Sie auch ins Ausland versenden und hierfür andere Lieferzeiten gelten, als für den Inlandsversand.
2. Lösen Sie den Sternchenhinweis im Footer der Angebotsseite auf, indem Sie dort klarstellen, auf welche Länder sich die angegebene Lieferzeit bezieht, was ggf. für andere Länder gilt und wie sich die Lieferfrist berechnet.
Beispiel:
Exklusiv-Inhalt für Mandanten
Noch kein Mandant?
-
WissensvorsprungZugriff auf exklusive Beiträge, Muster und Leitfäden
-
Schutz vor AbmahnungenProfessionelle Rechtstexte – ständig aktualisiert
-
Monatlich kündbarSchutzpakete mit flexibler Laufzeit
3. Führen Sie auf einer eigens vorgehaltenen Versandinfoseite des Online-Shops etwa im Rahmen einer Tabelle die (maximalen) zusätzlichen Lieferfristen für andere Länder auf. Wenn es für Ihre Artikel schon innerhalb Deutschlands unterschiedliche Lieferzeiten gibt, so gilt dies denknotwendig auch für den Versand in andere Länder. In diesem Fall können Sie für den Versand in andere Länder keine festen Lieferzeiten angeben, da diese ja von Fall zu Fall variieren können.
Insoweit macht es daher mehr Sinn, für den Versand in andere Länder nur die zusätzliche Lieferzeit zur innerdeutschen Lieferzeit, die beim jeweiligen Artikel angegeben ist, aufzuführen. Sollten Sie sich bei der maximalen Lieferfrist nicht sicher sein, kalkulieren Sie einen entsprechenden Zeitpuffer ein. Geben Sie lieber einen zu langen als einen zu kurzen Zeitraum an.
Beispiel:
Exklusiv-Inhalt für Mandanten
Noch kein Mandant?
-
WissensvorsprungZugriff auf exklusive Beiträge, Muster und Leitfäden
-
Schutz vor AbmahnungenProfessionelle Rechtstexte – ständig aktualisiert
-
Monatlich kündbarSchutzpakete mit flexibler Laufzeit
Hinweis zur Bestellung mehrerer Artikel mit unterschiedlichen Lieferzeiten:
Bestellt der Kunde bei Ihnen im Rahmen einer Bestellung mehrere Artikel mit jeweils unterschiedlichen Lieferzeiten, so müssen Sie den Kunden darüber informieren, ob Sie die Bestellung je nach Verfügbarkeit der Artikel in einer gemeinsamen Sendung oder in mehreren Sendungen (Teillieferungen) versenden.
Hinsichtlich der Lieferzeiten wäre der zweite Fall (Teillieferungen) unproblematisch, da insoweit die jeweils bei den Artikeln angegebenen Lieferzeiten gelten würden. Allerdings müsste der Kunde in diesem Fall über ggf. zusätzlich anfallende Versandkosten und deren Höhe informiert werden. Im ersten Fall (gemeinsame Sendung) müsste der Kunde darüber informiert werden, dass seine Bestellungen in einer gemeinsamen Sendung verschickt werden, sobald alle bestellten Artikel vorrätig sind und dass insoweit dann insgesamt die Lieferzeit für den Artikel mit der längsten Lieferzeit gilt.
Beispiel:
Exklusiv-Inhalt für Mandanten
Noch kein Mandant?
-
WissensvorsprungZugriff auf exklusive Beiträge, Muster und Leitfäden
-
Schutz vor AbmahnungenProfessionelle Rechtstexte – ständig aktualisiert
-
Monatlich kündbarSchutzpakete mit flexibler Laufzeit
4. Bitte informieren Sie auf der Versandinfoseite des Online-Shops über die Berechnung des (spätesten) Liefertermins.
Beispiel:
Exklusiv-Inhalt für Mandanten
Noch kein Mandant?
-
WissensvorsprungZugriff auf exklusive Beiträge, Muster und Leitfäden
-
Schutz vor AbmahnungenProfessionelle Rechtstexte – ständig aktualisiert
-
Monatlich kündbarSchutzpakete mit flexibler Laufzeit
Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .
Militarist
Link kopieren
Als PDF exportieren
Per E-Mail verschicken
Zum Facebook-Account der Kanzlei
Zum Instagram-Account der Kanzlei
17 Kommentare
Ich freue mich ueber hilfreiche Rückmeldungen.
wie bzw. was gebe ich denn als Lieferzeiten an, wenn es sich um individuell gestaltete Waren handelt? Dabei kommt es ja ein wenig auf die Anzahl der Korrekturen an, die Zeit, die die Sonderwünsche der Kunden in Anspruch nimmt, etc.
Vielen Dank für Ihren Tip ;-)
Zu den angegebenen Lieferzeiten sind die Zeiten der Banklauftage hinzuzurechnen. in der Regel 2-3 Werktage bei Zahlung per Vorkasse.
"... Die Frist für die Lieferung beginnt bei Zahlung per Vorkasse am Tag nach Erteilung des Zahlungsauftrags an das überweisende Kreditinstitut.."
Was ist, wenn hier der Tag nach Erteilung der Zahlungsvertrages auf einen Sa, So oder Feiertag fällt?
Ein mögliche Formulierung hierfür:
"... Fällt DER ERSTE oder letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder einen am Lieferort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.
Korrekt?!
VG und vielen Dank für den Beitrag
es wird erwähnt, dass auf der Produktseite eine Angabe zur Lieferzeit erfolgen muss.
Muss die Lieferzeit jeden Artikels auch zusätzlich im Warenkorb und spätestens bei Bestallabschluß / bei der Zusammenfassung in der Gesamtübersicht nochmals zu sehen sein?
Danke
In unserem Shop wird der Kunde z.B. direkt nach Zahlungseingang einer Vorkasse per E-Mail informiert, sodass sich damit genauso exakt die Lieferfrist ausrechnen lässt wie bei einer Direktzahlungsmethode. Deshalb geben wir grundsätzlich ohne Unterscheidung nach Zahlungsart eine Frist von 1-3 Werktagen an mit dem entsprechenden Zusatz für Wochenende / Feiertage. Professionelle Warenwirtschaftssysteme / Paymentsysteme fragen Bankkonten automatisiert nach Vorkassenzahlungen ab und setzen den Zahlungsstatus entsprechend mit der Möglichkeit der Kundeninformation über den Zahlungseingang. Also gar kein Problem an dieser Stelle, wenn man das so handhabt.
.. oder falls es einen einen Vorbestellungszeitraum des produzierenden Herstellers gibt.
Quasi eine Ankündigung das dieses Produkt nach einem gewissen (Produktions-)Zeitraums erscheinen wird.
Hatte da schon Veröffentlichungsänderungen in denen Hersteller den ursprünglichen Release immer wieder verschoben haben. Ging bis zu einem Jahr in dem immer wieder verschoben wurde.
Da geht nichts mit Lieferfrist. Das geht doch m.E. dann nur mit einem Satz ähnlich: "Laut Herstellerangabe verfügbar ab ..... , dieser Termin kann vom tatsächlichen Erscheinungstermin abweichen - Verschiebungen nicht ausgeschlossen"?
Oder geht auch die Angabe: Lieferzeit gilt nach Erscheinen und Anlieferung, ab Zubuchung bei Lager vom Händler.
Und der vrrstl. Erscheinungstermin vom Hersteller ist irrelavant und ist nur eine Info, wann das Produkt wahrscheinlich die Farbik verlässt?
Bedeutet dies, dass auch eine Information während des Bestellprozesses (also im Warenkorb) ausreichend ist? Kann ich also den Hinweis zur Lieferfrist auch in der Nähe des "Zur Kasse" - Buttons unterbringen? Wobei sich die Frage stellt, an welcher Stelle es den Kunden weniger abschreckt.
Ist es außerdem möglich, zusätzlich zu "Lieferfrist: max. 5 Tage" einen erläuternden Hinweis zu geben, dass "in der Regel 1 Tag" für die Lieferung ausreicht? Und wenn nicht direkt neben "Lieferfrist: max. 5 Tage" erlaubt, ist der zusätzliche Hinweis dann eventuell auf der "Versandinformation"-Seite möglich?
Sonst denkt doch jeder Kunde, die 5 Tage werden bei diesem Händler wohl meistens Standard sein.
Setze ich die max. Lieferfrist auf 2 Tage runter, gibt es ja wieder Probleme, falls es doch mal in 2% der Fälle länger dauert.