Zweifel an der Verkehrsfähigkeit Ihrer Produkte? Lieferantenbestätigung einholen!
Tipp: Weiterführende Informationen finden Sie hier: "Händler erhält nicht verkehrsfähige Ware: Was tun?"
Der Warenverkehr mit Verbraucherprodukten unterliegt einer Vielzahl gesetzlicher Verpflichtungen, deren Umfang meist von der jeweiligen Produktkategorie abhängt. Bei Nichteinhaltung sieht das Gesetz ein Vertriebsverbot auf allen Handelsstufen vor. Wir stellen unseren Mandanten eine Muster-Verkehrsfähigkeitsbestätigung zur Gegenzeichnung durch Lieferanten bereit.
Inhaltsverzeichnis
Bereichsspezifische Verkehrsverbote
Im Warenverkehr mit Verbraucherprodukten existiert eine Vielzahl von Informations-, Kennzeichnungs-, Anzeige- und Registrierungspflichten, deren Umfang meist von der spezifischen Produktkategorie abhängt.
Von den elementarsten dieser gesetzlichen Erfordernisse machen die einschlägigen Gesetzte teilweise die Verkehrsfähigkeit der erfassten Produkte abhängig und etablieren ein Verkaufsverbot für den Fall, dass Vorschriften nicht eingehalten wurden.
Im Warenhandel relevant sind hier insbesondere die Verkehrsfähigkeitsbeschränkungen des Produktsicherheitsgesetztes (ProdSG), des Elektrogesetzes (ElektroG), des Batteriegesetzes (BattG) und des Verpackungsgesetzes (VerpackG).
Nicht selten sind es die Letztvertreiber (Online-Händler), die bei fehlender Verkehrsfähigkeit mit rechtlichen Auseinandersetzungen konfrontiert werden.
Muster-Verkehrsfähigkeitsbestätigung
Wir stellen nachfolgend eine Muster-Verkehrsfähigkeitsbestätigung zur Gegenzeichnung durch Lieferanten bereit.
Diese berücksichtigt die Einhaltung der wesentlichen Verkehrsfähigkeitsanforderungen des
- Produktsicherheitsrechts
- Elektrogesetzes
- Batteriegesetzes
- Verpackungsgesetzes
und enthält zudem eine Nichtbefangenheitserklärung für Rechte Dritter.
(Für einen potenziellen Lieferantenregress ist die Verkehrsfähigkeitsbestätigung ein entscheidendes Instrument für die Beweis- und Prozessführung.)
Zum Muster:
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