Energieetikettierung für Lichtquellen
Achtung: Dieser Beitrag ist mittlerweile veraltet!
Aktuellere Informationen zum Thema finden Sie hier:
"Verkauf von Lampen "
Abmahnung vermeiden: Wie sind Lichtquellen im Internet zu kennzeichnen? Der nachfolgende Beitrag verschafft Ihnen einen Überblick über die notwendigen Pflichtangaben.
Hinweis: Der Beitrag berücksichtigt die Richtlinie 98/11/EG.
Notwendige Kennzeichnung:
Modellname/-kennzeichen der Lichtquelle / Gerätetyp
Leistungsdaten:
→ Energie-Effizienzklasse: z.B. B
Die Skala der Energieeffizienzklasse reicht von A (sehr effizient) bis G (weniger effizient).
→ Lichtstrom der Lampe:*z.B. 1000 Lumen*
Lichtstrom der Lampe, ausgedrückt in Lumen (lm), ermittelt nach dem Prüfverfahren, das in Artikel 1 Absatz 4 der Durchführungs-Richtlinie 98/11/EG festgelegt ist
→ Leistungsaufnahme: z.B. 40 Watt
Eingangsleistungsaufnahme der Lampe, ausgedrückt in Watt (W), ermittelt nach demselben Prüfverfahren
→ Mittlere Nennlebensdauer der Lampe: z.B. 1100 h
Mittlere Nennlebensdauer der Lampe, ausgedrückt in Stunden (h), ermittelt nach demselben Prüfverfahren. Wenn im Katalog keine anderen Angaben zur Lebensdauer der Lampe gemacht werden, kann diese Angabe entfallen.
Tipp: Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .
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