LG Fulda: Zwei wettbewerbsrechtliche Verstöße = 20.000 Euro Streitwert
Das Landgericht Fulda setzte kürzlich im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Az. 7 O 26/10) einen Streitwert von 20.000 Euro fest. Der Antragsgegner hatte sich zwei wettbewerbsrechtliche Fehltritte erlaubt.
So untersagte das Landgericht Fulda dem Antragsgegner, im geschäftlichen Verkehr zum Zwecke des Wettbewerbs gegenüber privaten Endverbrauchern bei Fernabsatzverträgen über eBay KFZ-Zubehör anzubieten
- und wie folgt im Internet zu werben: "2-Jahre Hersteller-Garantie" ohne über Inhalt der Garantie und alle wesentlichen Angaben, die für die Geltendmachung der Garantie erforderlich sind aufzuklären, insbesondere die Dauer und den räumlichen Geltungsbereich des Garantieschutzes sowie Namen und Anschrift des Garantiegebers anzugeben und darauf hinzuweisen, dass die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers durch die Garantie nicht eingeschränkt werden.
- ohne im Angebot bei angebotenem Auslandsversand die jeweiligen Versandkosten mit anzugeben oder eine Berechnungsmethode.
Hinweis
Wie urteilen andere Gerichte? Welche Streitwerte sind angemessen? Diverse weitere Entscheidungen zum Thema finden Sie hier.
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1 Kommentar
Vielleicht rückt der Gesetzgeber ja diesen Geschäftemachern des Abmahnwahns langsam auf die Pelle und bringt das wieder ins Lot. Oder war dies als Beschäftigungstherapie für Blingängerjuristen gedacht?
Der normale Bürger ist halt nicht so bescheuert, wie man uns gelegentlich glauben machen will. Gesunder Menschenverstand lässt grüßen.