LG Fulda: Zwei wettbewerbsrechtliche Verstöße = 20.000 Euro Streitwert

LG Fulda: Zwei wettbewerbsrechtliche Verstöße = 20.000 Euro Streitwert

Das Landgericht Fulda setzte kürzlich im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Az. 7 O 26/10) einen Streitwert von 20.000 Euro fest. Der Antragsgegner hatte sich zwei wettbewerbsrechtliche Fehltritte erlaubt.

So untersagte das Landgericht Fulda dem Antragsgegner, im geschäftlichen Verkehr zum Zwecke des Wettbewerbs gegenüber privaten Endverbrauchern bei Fernabsatzverträgen über eBay KFZ-Zubehör anzubieten

  • und wie folgt im Internet zu werben: "2-Jahre Hersteller-Garantie" ohne über Inhalt der Garantie und alle wesentlichen Angaben, die für die Geltendmachung der Garantie erforderlich sind aufzuklären, insbesondere die Dauer und den räumlichen Geltungsbereich des Garantieschutzes sowie Namen und Anschrift des Garantiegebers anzugeben und darauf hinzuweisen, dass die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers durch die Garantie nicht eingeschränkt werden.
  • ohne im Angebot bei angebotenem Auslandsversand die jeweiligen Versandkosten mit anzugeben oder eine Berechnungsmethode.
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1 Kommentar

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Rainer Spies 20.05.2010, 17:18 Uhr
Streiwerte für e-bay Bagatellen im Abmahnwahn
Natürlich ist das eine schöne Bereicherungsmöglichkeit für an sich dünnbrüstige Winkeladvokaten. Hier wird mit unsinnigen Spitzfindigkeiten in den Verfahren eine an sich sinnvolle Einrichtung pervertiert. Die teilweise geführten Abmahnverfahren gegen in der Regel kleine E-Bay-Verkäufer sind inhaltlich zum Teil wirklich lächerlich.

Vielleicht rückt der Gesetzgeber ja diesen Geschäftemachern des Abmahnwahns langsam auf die Pelle und bringt das wieder ins Lot. Oder war dies als Beschäftigungstherapie für Blingängerjuristen gedacht?

Der normale Bürger ist halt nicht so bescheuert, wie man uns gelegentlich glauben machen will. Gesunder Menschenverstand lässt grüßen.

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