Geplante LFGB-Novelle: Risiken und Nebenwirkungen für den Vertrieb von Nahrungsergänzungsmitteln

Geplante LFGB-Novelle: Risiken und Nebenwirkungen für den Vertrieb von Nahrungsergänzungsmitteln
von Mag. iur Christoph Engel
16.11.2010 | Lesezeit: 2 min

Achtung: Dieser Beitrag ist mittlerweile veraltet!
Aktuellere Informationen zum Thema finden Sie hier: "Verkauf von Nahrungsergänzungsmitteln"

Derzeit macht der Entwurf eines neuen Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB ) die Runde, der weitreichende Folgen für die Herstellung und den Vertrieb von Nahrungsergänzungsmitteln haben könnte.

In Nahrungsergänzungsmitteln wie z.B. Mineralstoff- und Vitaminpräparaten, aber auch energy drinks, findet sich eine Vielzahl an Zusatzstoffen, die sich überwiegend auf den menschlichen Stoffwechsel auswirken sollen. EU-weit unterliegen diese Stoffe in der Regel keiner Zulassungspflicht, lediglich rein „technische“ Zusatzstoffe sind bislang zulassungspflichtig.

Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV ) plant nun eine Novellierung des LFGB, nach der auch ernährungsphysiologische Zusatzstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln einer Zulassungspflicht unterliegen würden. Nahrungsergänzungsmittel würden dann de facto wie Arzneimittel, und nicht mehr wie Lebensmittel behandelt werden. Begründet wird dieses Vorgehen vor allem mit einem verbesserten Verbraucher- und Gesundheitsschutz, da Zusatzstoffe mit möglicherweise schädlichen Nebenwirkungen so gar nicht erst den Weg in Ergänzungspräparate finden würden.

Allerdings hätte diese neue Rechtslage vor allem für Hersteller, aber auch für Importeure weitreichende juristische und wirtschaftliche Konsequenzen, da in Zukunft beim Vertrieb von Nahrungsergänzungsmitteln der Nachweis zu führen wäre, dass alle darin enthaltenen Zusatzstoffe lebensmittelrechtlich zugelassen sind. Dies wäre natürlich mit erheblichen Mehrkosten verbunden – insbesondere dann, wenn für einzelne Stoffe noch das erstmalige Zulassungsverfahren aussteht.

Problematisch hieran ist auch, dass diese Rechtslage EU-weit einmalig wäre. Der Interessenverband NEM e.V. kritisiert vor allem, dass sich die Einzelstellung innerhalb der EU bei deutschen Herstellern und Vertreibern nachteilig auf die Konkurrenzfähigkeit gegenüber europäischen Wettbewerbern auswirken könnte, da die Zulassungsverfahren und –nachweise sich vor allem in höheren Endpreisen auswirken würden.

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1 Kommentar

R
Reinhard Dörp 18.11.2010, 14:12 Uhr
Was der Esel nicht kennt, dass frist er nicht!
Es ist typisch für unser derzeitiges, von der Schulmedizin geprägtes Gesundheitssystem, andere (Heil)Methoden nicht zu akzeptieren.
An diesen neuen Methoden würden dann nämlich andere als die bisherigen Marktteilnehmer wie Krankenkassen, Pharmaindustrie und Ärzte verdienen.
Und das muss mit aller Kraft verhindert werden. Also beschäftigt man sich erst gar nicht damit, sondern nimmt sie mit juristischer Hilfe unter Beschuss.
Alles Mögliche zum "Schutze" des Verbrauchers wird unternommen, um ihn als fleißigen Zahler im System zu erhalten.

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