Markenabmahnungen vermeiden mit LegalScan - ab mtl. 6,9 €
Die unberechtigte Verwendung markenrechtlich geschützter Begriffe kann schnell zu teuren Markenabmahnungen führen. Mit unserem Service LegalScan können Online-Angebote einfach und effizient auf abmahngefährdete Markenbegriffe überprüft werden. Der Scanner lernt ständig neue Markenbegriffe dazu, überprüft die Angebote regelmäßig und bietet so maximalen Schutz vor Markenabmahnungen.
I. LegalScan: Automatisierter Schutz vor Markenrechtsverletzungen
LegalScan ist ein Scan-Service, der Ihre Angebote auf gängigen Verkaufsplattformen wie Amazon, eBay, Etsy, Kasuwa und Kaufland nicht nur automatisch als LegalScan LIVE auf wettbewerbsrechtliche Verstöße, sondern als LegalScan Pro auch auf markenrechtliche Verstöße überprüft. Dieser Service hilft markenrechtlich geschützte und ggf. abmahngefährdete Begriffe zu erkennen, bevor es zu Abmahnungen kommt und sorgt so für dauerhafte Rechtssicherheit.
In seiner Funktion als Markenscanner überprüft LegalScan Pro die Angebote auf über 300 markenrechtlich geschützte Begriffe, die in den letzten Jahren immer wieder abgemahnt wurden.
Das Scan-Ergebnis wird dem Nutzer anschließend in einem übersichtlichen Report präsentiert. Sie erhalten praktische Lösungsvorschläge, damit Sie Ihre Angebote schnell korrigieren können. Zusätzlich informiert Sie unser automatisches Benachrichtigungssystem per E-Mail, sobald riskante Markenbegriffe erkannt werden. So entgeht Ihnen nichts.
II. Der Markenscanner: Wächst und gedeiht
Der Markenscanner lernt nie aus! Das System wird laufend aktualisiert. *Neue markenrechtliche Begriffe aus aktuellen Abmahnfällen werden regelmäßig in den Scanner eingepflegt - so wird gewährleistet, dass der Scanner immer intelligenter wird und damit das Abmahnrisiko im Markenrecht kontinuierlich weiter reduziert wird.
Wie funktioniert das? Als Kanzlei erhalten wir wöchentlich zahlreiche Markenabmahnungen - und das seit vielen Jahren. Dadurch haben wir einen guten Überblick über markenrechtlich abmahnfähige Begriffe gewonnen - und dieses Wissen an den Scanner weitergegeben. Und das tun wir bis heute.
Aktuell gehören zum Beispiel diese Zeichen zu den Marken, die derzeit abgemahnt werden:
- GOODVIBES
- Harley Davidson
- Crossfit
- Mensch ärgere Dich nicht
- Claris
Tipp: In unserem wöchentlichen Abmahnradar weisen wir immer auf aktuelle Markenabmahnungen hin und erweitern bei Bedarf unseren Scanner ständig und kontinuierlich um diese Abmahnbegriffe.
*Hinweis für Mandanten der IT-Recht Kanzlei: In unserer Blacklist listen wir diese in letzter Zeit am häufigsten abgemahnten Markenbegriffe auf und geben damit einen guten Überblick über die "No-Go"-Zeichen - zudem weisen wir in diesem Beitrag auf die klassischen Markenfallen hin.
III. Warum Markenabmahnungen überhaupt vermeiden?
Markenabmahnungen erleben seit einiger Zeit Hochkonjunktur - es gibt Monate, in denen uns mehr Markenabmahnungen als wettbewerbsrechtliche Abmahnungen erreichen. Und gerade Markenabmahnungen können für Händler schnell teuer und existenzbedrohend werden, denn die Gegenstandswerte bei Markenabmahnungen und die drohenden Schadensersatzforderungen sind im Vergleich zu anderen Abmahnungen deutlich höher.
Eine einzige Abmahnung kann schnell mehrere tausend Euro kosten - Kosten, die sich vermeiden lassen, wenn Sie Ihre Angebote proaktiv überwachen lassen. Denn technische Lösungen machen es Markeninhabern heute leicht, gezielt nach Verstößen zu suchen.
Tipp: Lesen Sie hier unseren Beitrag zu den Top-Abmahngründen im Markenrecht.
IV. Wie funktioniert LegalScan als Markenscanner?
Die Einrichtung von LegalScan ist einfach und unkompliziert. Weitere Informationen finden Sie hier. Je nach gewählter Version von LegalScan wählen Sie die Verkaufsplattformen, auf denen Sie aktiv sind, oder ein bestimmtes Angebot aus und starten den Scanvorgang. Der Scanner beginnt dann automatisch, Ihre Angebote nach abmahngefährdeten Markenbegriffen zu durchsuchen.
Nach dem Scan erhalten Sie eine E-Mail mit den Ergebnissen. In der Oberfläche können Sie den vollständigen Bericht aufrufen, der eine detaillierte Analyse der gefundenen Markenbegriffe enthält.
Sie können direkt auf die problematischen Angebote klicken, um weitere Details zur verletzenden Marke und einen Lösungsvorschlag zu erhalten. Mit diesem Wissen können Sie in Zukunft weitere Markenverletzungen vermeiden.
Sobald Sie die Anpassungen vorgenommen haben, können Sie die Korrekturen sofort durch einen erneuten Scan überprüfen lassen.
V. Markenscanner: LegalScan Pro!
Der Markenscanner ist für Händler wirklich ein sinnvolles Tool, um Markenverletzungen zu vermeiden.
Hier profitieren Mandanten, die den neuen, automatischen Abmahnüberwachungs-Service „LegalScan Pro“ gebucht haben und damit Auftritte auf Handelsplattformen mittels modernster Scan-Technologie permanent und vollautomatisch u.a. auf markenrechtlich bedenkliche Begriffe überwachen lassen.
LegalScan Pro kann von Mandanten der IT-Recht Kanzlei für viele Plattformen genutzt werden, darunter derzeit Amazon, eBay, Etsy, Kasuwa und Kaufland.
Sie können den Service bereits ab 6,90 € monatlich im [Mandantenportal buchen.
Tipp: Marke anmelden! Wenn nicht jetzt - wann dann?
Oder vielleicht erstmal eine eigene Marke anmelden? Denn für Markenanmeldungen ist derzeit der richtige Zeitpunkt: Durch die EU-Förderung von Markenanmeldungen ist gerade in der Tat ein guter Zeitpunkt eine Marke fast kostenfrei anzumelden. Und wer sicher und sogar kostenfrei eine Marke anmelden will und bereits Mandant bzgl. unserer Schutzpakete ist oder werden will, für den haben wir folgendes Angebot:
Für unsere Neu- und Bestandsmandanten in Sachen Schutzpakete berechnen wir unter folgenden Umständen bei Anmeldung einer deutschen Marke kein Honorar:
- Für neue Mandanten: Wer sich neu für eines unserer Schutzpakete entscheidet und dabei eine Mindestlaufzeit von mindestens 12 Monaten (im Unlimited-Paket obligatorisch) wählt, der bekommt einmal pro Jahr eine (1) Markenanmeldung on top. Gemeint ist damit die Prüfung der Eintragungsfähigkeit einer deutschen Marke und Durchführung der Anmelde- und Zahlungsmodalitäten ohne Berechnung unseres normalerweise anfallenden Honorars. Die anfallenden Amtsgebühren sind davon natürlich ausgenommen und weiterhin vom Markenanmelder zu tragen. Interesse? Hier geht es zu unseren Schutzpaketen.
- Für Bestandsmandanten: Wer bereits Mandant der IT-Recht Kanzlei ist und eines unserer Schutzpakete bezieht und sich erst jetzt für eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten entscheidet (bzw. sich bereits für eine Mindestlaufzeit (im Unlimited-Paket obligatorisch) bei Paketbuchung entschieden hatte), auch der soll von dieser Regelung zur de-Markenanmeldung profitieren und bekommt die obenstehende Beratung zur Markenanmeldung gratis. Interesse?
Dann wenden Sie sich bitte an den für Sie bereits zuständigen Rechtsanwalt der IT-Recht Kanzlei oder an die info@it-recht-kanzlei.de.
Mehr dazu finden Sie in diesem Beitrag.
Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .
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