EU-Einweg-Kunststoff-Richtlinie – Kunststoffsteuer in Italien und Spanien 2023

EU-Einweg-Kunststoff-Richtlinie – Kunststoffsteuer in Italien und Spanien 2023

Innerhalb der EU gelten bereits seit 2021 Regelungen zum Umgang mit Einweg-Kunststoffen. Diese werden jedoch in den unterschiedlichen Ländern nicht einheitlich umgesetzt, da die EU Kommission bezüglich der Umsetzung eine zögerliche Haltung einnimmt.

Ab 2023 soll nun in Spanien und ursprünglich Italien mit Regelungen diesbezüglich nachgezogen werden. Diese Länder wollen eine Kunststoff- oder auch Plastiksteuer einführen. Diese entfällt auf alle Verpackungen aus Einwegplastik und ist auch für deutsche Online Händler relevant, die in entsprechende Länder versenden.

Im Folgenden klären wir über die Neuerungen, Steuerpflicht, Fristen und Strafen auf. Mandanten finden zusätzlich einen Rabatt für den digitalen Recycling-Compliance-Service von ecosistant.

Hintergrund - Kunststoffsteuer in Europa

Zum 01. Januar 2021 wurde von der EU eine Abgabe auf nicht recycelte Kunststoffverpackungsabfälle eingeführt, welche von den Mitgliedsstaaten zu entrichten ist. Allerdings wird diese in den verschiedenen Ländern noch nicht flächendeckend und einheitlich umgesetzt.

Mit der Umsetzungsfrist der Artikel 4 und 5 der EU-Einweg-Kunststoff-Richtlinie im Juli 2021 sollen diese einheitlichen Regelungen für den Binnenmarkt einen freien Austausch der Waren gewährleisten. So ist in der Theorie seit dem 03. Juli 2021 die Nutzung bestimmter Einweg-Kunststoffprodukten wie Trinkhalmen, Rührstäbchen oder EPS-Behälter für Take-Away Speisen verboten.

Zusätzlich gibt es außerdem eine EU-weite Kunststoffabgabe – oder auch Plastiksteuer – mit dem Ziel den Plastikverbrauch zu reduzieren. Doch diese Umsetzung ist in verschiedenen Ländern auch unterschiedlich gestaltet. Während dieser Betrag in Frankreich oder Luxemburg aus nationalen Haushaltsmitteln gezahlt wird, gibt es in Deutschland, Portugal, Großbritannien oder Kroatien mittlerweile sogenannte Kunststoffsteuern. Die Beträge sind allerdings in jedem dieser Länder unterschiedlich hoch.

Gesetzeslage in Spanien ab 2023

In Spanien sind Gesetze hierzu seit längerem im Gespräch. Am 8. April 2022 wurde nun das Gesetz 7/2022 über Abfälle und kontaminierte Böden für eine Kreislaufwirtschaft verabschiedet. Dieses enthält unter anderem eine neue Sondersteuer auf nicht wiederverwendbare Kunststoffverpackungen. Es ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten.

Diese Sondersteuer hat weitreichende Auswirkungen, da sie nicht nur Unternehmen, die an der Herstellung oder dem Vertrieb von Verpackungen beteiligt sind betrifft, sondern auch alle Importeure solcher Verpackungen bzw. Produkte.

Damit fällt sie auch für Onlinehändler außerhalb Spaniens – also auch alle deutschen Versandhändler - an, wenn diese direkt an private Endverbraucher im Land liefern. Diese sind somit ebenfalls steuerpflichtig.

Zusätzlich wird sie im gesamten spanischen Hoheitsgebiet einschließlich Ceuta, Melilla und den Kanarischen Inseln, erhoben.

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Welche Produkte sind steuerpflichtig?

Die Kunststoffsteuer wird sich vor allem auf Industrie- und Konsumgüterunternehmen auswirken.

Die Begriffe „Verpackung“, „Einweg“ oder „Kunststoff“ definieren im Gesetz den Geltungsbereich. Daraus ergibt sich, dass nicht nur Primär- oder Verkaufsverpackungen eingeschlossen sind, sondern eben auch Sekundär- oder Sammelverpackungen und Tertiär- oder Transportverpackungen versteuert werden müssen.

Betroffen sind so zum einen nicht wiederverwendbare Verpackungen die Kunststoffe enthalten. Aber auch Kunststoffhalberzeugnisse, die für die Herstellung von Verpackungen bestimmt sind, wie Vorformlinge oder thermoplastische Folien. Außerdem sind Kunststoffprodukte eingeschlossen, welche es ermöglichen, Verpackungen zu verschließen, zu vermarkten oder zu präsentieren.

Recycelter Kunststoff ist hingegen nicht steuerpflichtig.

Bei Produkten, welche aus mehr als einem Material bestehen, wird anteilig die Menge an Kunststoff besteuert, die sie enthalten. Besteht ein Produkt, aus mehr als aus einem Material, so wird auf Grundlage des Gewichtes der Materialien besteuert. Das bedeutet, dass lediglich auf den Anteil des im Produkt enthaltenen entsprechenden Kunststoffes eine Steuer anfällt. Daher ist es nicht relevant, ob Kunststoff das Hauptmaterial der Verpackung ist, sondern zu welchem Anteil dieser enthalten ist.

Im Gegensatz zur britischen Steuer auf Kunststoffverpackungen gibt es außerdem keinen Schwellenwert für den recycelten Inhalt, um die Steuerpflicht des Produkts zu bestimmen.

Wer ist steuerpflichtig?

In der Steuerpflicht sind alle Personen oder Unternehmen, welche steuerpflichtige Produkte in den Markt einführen. Also zum einen Hersteller ebensolcher Produkte und zum Anderen auch Importeure. Hierbei gilt allerdings ein Schwellenwert von 5kg pro Monat. Liegt ein Importeur (oder auch innergemeinschaftlicher Erwerber) unter dieser Menge, so ist dieser von der Steuer befreit.

Als Importeur, welcher Kunststoffsteuerpflichtig ist, muss vor dem AET (AEAT = Agencia Estatal de Administración Tributaria = Die spanische Steuerverwaltungsbehörde) ein Steuervertreter ernannt werden. Nach Akkreditierung dieses Vertreters, vertritt er den Importierenden vor der Steuerverwaltung.

Währen steuerpflichtige Personen aus dem Inland je nach Abrechnungszeitraum eine Selbstveranlagung abgeben müssen, wird die Steuer bei Importeuern aus dem Ausland bereits über die Zollanmeldung abgewickelt. Hierbei wird das Gewicht des eingeführten nicht-recycelten Kunststoffes des betroffenen Produktes angegeben.

Wie hoch ist die Steuer in Spanien?

Der Steuersatz beträgt 0,45 EUR pro Kilogramm nicht recycelten Kunststoffs. Die Steuerbemessungsgrundlage ist die in Kilogramm ausgedrückte Menge an Einweg-Kunststoffverpackungen.


Was für Strafen können bei Missachtung anfallen?

In der Verordnung sind ebenfalls Sanktionen bei Missachtung enthalten. Bestraft werden zum einen Versäumnis der Eintragung in entsprechendes Gebietsregister und Nichtbestellung eines Vertreters vor dem Steueramt. Zusätzlich werden falsche oder unrichtige Mengenangaben bzgl. der Kunststoffe bestraft. Es werden hierbei Bußgelder von bis zu 1.000€ erhoben, welche sich bei Wiederholungen um 25% erhöhen können.

Neuerungen zur Kunststoffsteuer in Italien

Nachdem in Italien die ursprüngliche Umsetzung bereits für 2020 angesetzt war, sollte die Kunststoffsteuer in Italien nun Anfang 2023 in Kraft treten. Es wurde ein Modell ähnlich des in Spanien geplant. Ziel hierbei sollte analog der europäischen Richtlinie, eine Reduktion der Produktion und des Verbrauches von Einwegkunststoffprodukten (MACSI) sein und somit die Nachhaltigkeit der Kreislaufwirtschaft zu unterstützen.

Welche Produkte sind steuerpflichtig?

Steuerpflichtig sind Produkte die teilweise oder komplett aus organischen Polymeren synthetischen Ursprungs bestehen. Zusätzlich solche Produkte, die der Umschließung, dem Schutz oder der Lieferung von Waren oder Lebensmitteln dienen und nicht zur erneuten Verwendung bestimmt sind. Beispiele sind so unter anderem Flaschen, Tüten oder Lebensmittelbehälter. Ausgenommen sind allerdings Produkte für den dauerhaften Gebrauch, sowie Medizinprodukte oder solche, die zur Aufbewahrung und dem Schutz von medizinischen Präparaten verwendet werden.

Außerdem ausgenommen ist kompostierbares Plastik nach DIN EN 13432. Zusätzlich entfällt die Steuer auch nicht auf Kunststoffmaterial, welches aus Recyclingprozessen stammt.

Wer ist in der Steuerpflicht?

Bei der steuerpflichtigen Person werden je nach Herstellung und Einführungsland Unterschiede gemacht. Wird die Ware in Italien hergestellt bzw. ist der Hersteller in Italien ansässig, so ist dieser steuerpflichtig. Beim Import aus anderen EU Mitgliedsstaaten unterscheidet es sich ja nach Zweck. Erwerben Unternehmen Produkte in ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit, dann liegt die Steuerpflicht bei diesen. Wird das Produkt von privaten Endverbrauchern gekauft, so zahlt der Verkäufer die Steuer. Wenn Waren aus nicht EU Ländern importiert werden, ist immer der Importeur in der Steuerpflicht.

In welcher Höhe fällt die Steuer an?

Die Höhe der Kunststoffsteuer in Italien beträgt 0,45€ pro Kilogramm des enthaltenen Neukunststoffs. Allerdings entfällt sie nicht auf Kunststoffmaterial, welches aus Recyclingprozessen gewonnen wurde.

Welche Strafen gibt es?

Bei Nichtzahlung der Kunststoffsteuer müssen steuerpflichtige Personen mit hohen Strafen rechnen. Diese Strafen liegen zwischen dem Zwei- und Fünffachen der nicht gezahlten Steuer – mindestens jedoch bei 250€. Außerdem werden auch verspätete Zahlungen bestraft. Hierbei fällt eine Gebühr in Höhe von 25% der geschuldeten Steuer – mindestens aber 150€ - an.

Ab wann gelten die Neuerungen final in Italien? - Update zur Umsetzungsfrist

Im Dezember 2022 wurde dieses Gesetz erneut verschoben. Bisher leider ohne konkretes Umsetzungsdatum. Nichtsdestotrotz, stehen Inhalte und die Umsetzung der Kunststoffsteuer und sind im Laufe des Jahres 2023 bzw. zu 2024 zu erwarten.

Ausblick zur Kunststoffsteuer in Europa

Zu erwarten ist, dass auch weiter europäische Länder mit Regeln zur Kunststoffsteuer nachziehen. In Frankreich und Luxemburg wird die Abgabe aktuell aus nationalen Haushaltsgeldern gezahlt. In Deutschland, Großbritannien oder Portugal werden ähnliche Steuern an Hersteller oder Importeure weitergegeben.

Fristen oder Umsetzung in anderen Ländern sind aktuell analog zum Fall in Italien allerdings eher unklar. Wichtig für Online Händler aus Deutschland, die ggfl. Ins Ausland liefern ist hier up-to-Date zu bleiben und sich fortlaufend zu informieren, in welchen Ländern Neuerungen angestrebt werden, um die Regeln der Kreislaufwirtschaft im Zuge der Nachhaltigkeit bestmöglich zu erfüllen. Und natürlich um mögliche Strafen zu umgehen.

Digitaler Compliance Beratungs-Service von ecosistant

ecosistant kann insbesondere bei den verschiedenen Verpackungsgesetzen und EPR für Elektrogeräte (WEEE), Batterien, Textilien und Möbel auf dem europäischen Markt behilflich sein.

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ecosistant bietet mehrere Services an, die (B2C-)Onlinehändler bei der Einhaltung ihrer Recyclingpflichten in 30 europäischen Ländern unterstützen. In der digitalen Complianceberatung erhalten Kunden auf sie zugeschnittene Schritt-für-Schritt Anleitungen. Mithilfe dieser bekommen sie einfach und schnell alle nötigen Maßnahmen auf einen Blick angezeigt und werden digital bei der Umsetzung unterstützt (z.B. bei der Registrierung mit EPR-Systemen).

Obwohl ecosistant keine Steuerkanzlei ist und somit nicht direkt bei der Umsetzung der Plastiksteuer unterstützen kann, werden Kunden des ecosistant Beratungsservice stets über entsprechende Änderungen, die die Verpackungs-Compliance betreffen, informiert und mit Anleitungen und Ansprechpartnern in den jeweiligen Ländern versorgt.

Für größere Onlinehändler gibt es zudem einen Premium Service, im Rahmen dessen alle Pflichten für die Kunden gemangt und erfüllt werden.

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