Kooperation mit releva.nz: Sonderkonditionen für Mandanten auf releva.nz

Kooperation mit releva.nz: Sonderkonditionen für Mandanten auf releva.nz

releva.nz ist nach Unternehmensangaben einer der führenden Anbieter im Bereich dynamisches Retargeting für Webshop-Betreiber. Das Plugin holt Besucher und Kaufabbrecher mithilfe von automatisch erstellten, personalisierten Online-Anzeigen auf externen Internetseiten gezielt in den Webshop zurück und macht sie zu Käufern.

Mit 108 Millionen ausgelieferten Anzeigen, 1.478.832 Anzeigenklicks, knapp 134000 Kaufabschlüssen durch zurückgekehrte Besucher und 25,8 Millionen Euro Warenkorb-Volumen sieht sich releva.nz als einer der weltweit fortschrittlichsten Anbieter in diesem Bereich.

Mandanten der IT-Recht Kanzlei profitieren im Rahmen dieser Kooperation von Sonderkonditionen bei der Nutzung des Webshop-Plugins von releva.nz. Der Link zu den Sonderkonditionen ist für interessierte Online-Händler im Mandantenportal im Bereich Partner-Rabatte einsehbar.

Jens Lukas, Geschäftsführer der releva GmbH zur Kooperation:

"Wir freuen uns, dass wir mit der IT-Recht Kanzlei einen Partner gewinnen konnten, der unseren Händlern im Rahmen des seit 2004 bewährten AGB-Services abmahnsichere Rechtstexte an die Hand gibt. Diese versetzen unsere Kunden in die Lage, sich auf Ihren Onlinehandel und das Retargeting von Shop-Besuchern zu konzentrieren. So kann der Händler die Conversion erhöhen. Die professionellen und abmahnsicheren Rechtstexte halten ihm dabei den (rechtlichen) Rücken frei."

Max-Lion Keller, Gesellschafter der IT-Recht Kanzlei, meint:

"Wir freuen uns, dass unseren Mandanten im Rahmen dieser Kooperation Sonderkonditionen für das Retargeting-Shop-Plugin ermöglicht werden. Damit können unsere Händler tolle neue Möglichkeiten der Online-Anzeigenplatzierung nutzen. So können Shop-Besucher und Warenkorbabbrecher zurückgeholt und zu Käufern gemacht werden."

Als Mandant der IT-Recht Kanzlei profitieren Sie von folgenden Sonderkonditionen bei der Nutzung des releva.nz Plugins:*

Verlängerter Testzeitraum: Probieren Sie releva.nz 3 Monate kostenfrei (anstatt 30 Tage) - also ohne Grundgebühr - in dem BUSINESS-Tarif aus. Sollte sich der Business-Tarif nach dem Testzeitraum für Sie noch nicht rechnen, können Sie in den STARTER-Tarif umsteigen - für Mandanten der IT-Recht Kanzlei fällt dann keine Grundgebühr an.

Risikofrei durchstarten: Jedem Neukunden schenkt releva.nz 30 Euro Werbebudget für den ersten Monat.

*Angebot gültig für Neukunden der releva GmbH

Interessierte Online-Händler können sich hier über unseren AGB-Service für Onlinehändler informieren.


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