System der Konformitätsbescheinigung von Bauprodukten im Rahmen der EU-Bauproduktenverordnung (BauPVO)

System der Konformitätsbescheinigung von Bauprodukten im Rahmen der EU-Bauproduktenverordnung (BauPVO)
18.09.2013 | Lesezeit: 5 min

Tipp: Weiterführende Informationen zum Thema finden Sie hier: "EU-Bauproduktenverordnung"

In der EU-Bauproduktenverordnung selber werden die Anforderungen an Bauprodukte nicht geregelt. Die EU-Bauproduktenverordnung verweist auf ein Konformitätsverfahren mit verschiedenen Systemklassen, in das nationale Zertifizierungsstellen unterschiedlich stark eingebunden werden. Im Folgenden werden dieses Konformitätsverfahren und die im Anhang der EU-Bauproduktenverordnung beschriebenen verschiedenen Systemklassen im Rahmen des Konformitätsverfahrens näher erläutert. Näher erklärt wird auch die Rolle der nationalen Zertifzierungsstellen.

Frage: Welche verfahrensrechtliche Rolle für die Erstellung einer Leistungserklärung spielt dieses System?

Bei der Inhaltsbeschreibung der Leistungserklärung wurde oben unter anderem das „System zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit des Bauprodukts“ genannt. Dieses System ist in Anhang V der BauPVO im Einzelnen geregelt. Dabei handelt es sich um ein System der Konformitätsbescheinigung, das es bereits nach alter Rechtslage gab. Das System der Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit soll Hersteller und die sog. notifizierten Stellen in ein Verfahren einbinden, das die Einhaltung der harmonisierten technischen Spezifikationen sicherstellt. Es wird dabei in Anhang V der BauPVOnach verschiedenen Systemen (System 1+, 1, 2+,3,4) unterschieden, die je nach Systemklasse dem Hersteller und dennotifizierten Stellen unterschiedlich strenge Aufgaben zuweisen.Die harmonisierten technischen Spezifikationen legen für das jeweilige Bauprodukt die anzuwendende Systemklasse und damit die Kriterien für die Art der werkseigenen Produktionskontrolle und die Art der Inspektion der notifizierten Stellen zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit von Bauprodukten in Bezug auf die Wesentlichen Merkmale fest.

Die EU-Kommission kann darüber hinaus künftig in delegierten Rechtsakten festlegen, welches System beziehungsweise welche Systemklassen für welches Produkt oder für welche Familie von Produkten oder für ein bestimmtes Wesentliches Merkmal anzuwenden ist.

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Frage: Was sind notifizierte Stellen?

Bisher konnten Hersteller sich nach ihrem Ermessen eine beliebige Prüfstelle zur Prüfung ihrer Bauprodukte aussuchen. Dies ist jetzt nicht mehr möglich, es müssen jetzt notifizierte Stellen eingeschaltet werden. Notifizierte Stellen sind Produktzertifizierungsstellen, Zertifizierungsstellen für werkseigene Produktionskontrolle und Prüfstellen, die mit der Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit von Bauprodukten betraut sind. Sie führen alle Aufgaben eines unabhängigen Dritten durch, die ihnen in den verschiedenen Systemklassen zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsfähigkeit gem. Anhang V zur BauPVO übertragen werden.Notifizierte Stellen müssen gem. Norm ISO/IEC 17065 akkreditiert sein. Akkreditierung ist die Bestätigung durch eine dritte Stelle, die formal darlegt, dass eine Konformitätsbewertungsstelle die Kompetenz besitzt, bestimmte Konformitätsbewertungsaufgaben durchzuführen (s. Deutsche Akkreditierungsstelle). Die notifizierten Stellen werden durch die notifizierende Behörde ernannt.

Gem. Gesetz zur Anpassung des Bauproduktengesetzes vom 5. 12.2012 ist in Deutschland die notifizierende Behörde das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBT).Anträge für eine Notifizierung sind beim DIBT zu stellen. Antragsteller für eine Notifizierung müssen seit dem 01.07.2013 vorher von der nationalen Akkreditierungssteller, der deutschen Akkreditierungsstelle GmbH akkreditiert worden sein. Dies erfolgt durch eine Akkreditierungsurkunde (§ 19 Anpassungsgesetz). Das Anforderungsprofil einer notifizierten Stelle, das das DIBT als notifizierende Behörde zu beachten hat, ist in Art. 43 BauPVO geregelt. Das DIBT unterrichtet die EU-Kommission über die Benennung von notifizierten Stellen, die ein Verzeichnis der notifizierten Stellen geordnet nach verschiedenen Kriterien führt.

Die notifizierten Stellen in den verschiedenen EU-Mitgliedsstaaten arbeiten auf EU-Ebene zusammen und zwar in der sogenannten Group of NotifiedBodies (GNB). Innerhalb dieser Gruppe bestehen Untergruppen wie Sektorengruppen (Sector Groups, SG) oder Beratungsgruppen (Advisory Groups, AG). Der Erfahrungsaustausch dieser Gremien wird über die Datenbank der EU-Kommission CIRCABC (Communication and Information ResourceCentrefor Administration, BusinessesandCitizens organisiert. Die Group of NotifiedBodies erstellt bei Unstimmigkeiten von harmonisierten technischen Spezifikationen Positionspapiere zur Klärung solcher Unstimmigkeiten.

Frage: Welche Systemklassen der Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit gibt es und welche Aufgabe haben Hersteller und notifizierte Stellen?

Die verschiedenen Systemklassen und die jeweiligen Aufgaben von Hersteller und notifizierten Stellen entsprechend Anhang V der BauPVO lassen sich am besten tabellarisch darstellen.

System;Aufgabe des Herstellers;Art der notifizierten Stelle und ihre Aufgabe;Art der Bescheinigung
1+;"- Werkseigene Produktionskontrolle
- Prüfung von im Werk entnommen Proben nach festgelegten Prüfplan";"Die notifizierte Produktzertifizierungsstelle hat folgende Aufgabe
- Feststellung des Produkttyps anhand einer Typprüfung
- Erstinspektion des Werks und der werkseigenen Produktionskontrolle
- laufende Überwachung
- Stichprobenprüfung vor dem Inverkehrbringen des Produkts ";Bescheinigung der Leistungsbeständigkeit durch die notifizierte Produktzertifzierungsstelle
1;"- Werkseigene Produktionskontrolle
- Prüfung von im Werk entnommen Proben nach festgelegtem Prüfplan";"Die notifizerte Produktzertifierungsstelle hat folgende Aufgaben
- Feststellung des Produkttyps nach festgelegtem Prüfplan";Bescheinigung der Leistungsbeständigkeit durch die notifizierte Produktzertifzierungsstelle
2+;"- Feststellung des Produkttyps anhand einer Typprüfung
- werkseigene Produktionskontrolle
- Prüfung von im Werk entnommenen Proben";"Die notifizierte Zertifizierungsstelle für die werkseigene Produktionskontrolle hat folgende Aufgaben
- Erstinspektion des Werks und der werkseigenen Produktionskontrolle
- laufende Überwachung der werkseigenen Produktionskontrolle";Bescheinigung der Konformität der werkseigenen Produktionskontrolle durch die notifizierte Zertifizierungsstelle für die werkseigene Produktionskontrolle
3;"- Werkseigene Produktionskontrolle";"Das notifizierte Prüflabor hat folgende Aufgaben
- Typprüfung des Produktes";Prüfbericht durch ein notifiziertes Prüflabor
4;"- Feststellung des Produkttyps anhand einer Typprüfung
- werkseigene Produktionskontrolle";Keine Aufgaben für eine notifizierte Stelle;

Frage: Was sind kumulative Systeme zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit?

Einige harmonisierte europäische Normen sehen unterschiedliche Konformitätsbewertungssysteme in Abhängigkeit von Brandanforderungen vor. Bei solchen kumulativen Bewertungssystemen ist hinsichtlich der Brandanforderungen eine Änderung der Systemklasse möglich. Es kann sein, dass ausschließlich für die Brandanforderungen gesonderte Systemklassen zur Anwendung kommen, die für die allgemeinen Anforderungen an das Bauprodukt nicht gelten.

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