Der Ball ist zwar noch rund - aber Vorsicht bei kommerzieller Nutzung von DFL-Spielplänen
Einen Tag nach Veröffentlichung der Bundesliga-Spielpläne hat die DFL Deutsche Fußball Liga unterstrichen, dass diese urheberrechtlich geschützt sind und eine kommerzielle Nutzung nur nach vorheriger Genehmigung möglich ist. Diese Feststellung bezieht sich ausdrücklich nicht auf redaktionelle Berichterstattungen beispielsweise im Fernsehen oder in Print-Medien.
"Der Spielplan stellt ein urheberrechtlich geschütztes Werk dar, da die DFL bei seiner Erstellung eine erhebliche schöpferische Leistung erbringt. Diese besteht insbesondere aus der Anordnung der Begegnungen mit Blick auf verschiedenste Kriterien wie die sportliche Ausgeglichenheit, Attraktivität für die Fans sowie Sicherheitsbelange und der Auswahl der konkreten Spieltermine. Hierbei nutzt die DFL einen umfassenden Gestaltungsspielraum",
sagt Dr. Holger Blask, leitender Justiziar der DFL.
Die erforderliche Zustimmung zur kommerziellen Nutzung kann Auswirkungen haben auf künftige Verwendungen der Spielpläne beispielsweise in Bezug auf Sportwetten. "Wir bekennen uns zur Solidarität mit dem Breitensport und zu dem gemeinsam mit DOSB, DFB und Sporthilfe vorgelegten Modell einer künftigen Ausgestaltung des Marktes der Sportwetten in Deutschland.
Auf diese Weise wird die Partizipation von Breiten- und Profisport an einem staatlich regulierten Sportwettmarkt gewährleistet. Sollte allerdings eine angemessene Teilhabe des Sports nicht zustande kommen, sieht sich die DFL als Treuhänderin der Clubs gezwungen, Maßnahmen zur Sicherstellung einer angemessenen Beteiligung des Profi-Fußballs an den Umsätzen dieses Marktes zu ergreifen", erklärt Christian Seifert, Vorsitzender der DFL-Geschäftsführung.
Daher behält sich die DFL vor, die Rechte an den Spielplänen ab Januar 2012 geltend zu machen.
Quelle: Pressemitteilung DFL vom 22.06.2011
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