Ist für Kleinunternehmer ein rechtssicherer Verkauf bei Amazon möglich?
Der Amazon-Marketplace ist ein interessantes Pflaster für den Einstieg in den Onlinehandel. Daher versuchen dort nicht selten auch Kleinunternehmer im Sinne des § 19 Abs. 1 UStG ihr Glück. Doch ist der Auftritt von Amazon überhaupt kompatibel für Verkäufer mit Kleinunternehmerstatus?
Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 Abs. 1 UStG stellt eine steuerliche Vereinfachungsregel dar. Kleinere Unternehmer, die bestimmte Jahresumsatzschwellen noch nicht überschreiten, räumt diese die Möglichkeit ein, auf eine Abführung der Umsatzsteuer an das Finanzamt zu verzichten.
Diese Vereinfachung bewirkt umgekehrt, dass die Umsatzsteuer gegenüber Abnehmern nicht erhoben werden muss. Damit darf ein Kleinunternehmer in seinen Rechnungen die Umsatzsteuer nicht ausweisen.
Problematisch hierbei ist, dass Amazon bei der Preisangabe der auf dem Marketplace angebotenen Waren immer den Hinweis „Preisangaben inkl. USt.“ darstellt. Dies ist damit aufgrund der technischen Gegebenheiten auch dann der Fall, wenn Verkäufer des Produkts ein Kleinunternehmer ist.
Dadurch droht gegenüber unternehmerischen Käufern eine Irreführung: Zum einen darf der Verkäufer, der als Kleinunternehmer handelt, die Umsatzsteuer in seinen Rechnungen nicht ausweisen. Der unternehmerische Käufer geht aufgrund des Hinweises beim Preis „Preisangaben inkl. USt.“ jedoch davon aus, dass eine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer zu erhalten, so dass er die enthaltene Umsatzsteuer im Wege des Vorsteuerabzugs geltend machen könnte.
Diese Irreführung kann wohl auch nicht mehr dadurch beseitigt werden, dass der Verkäufer im Rahmen seines Impressums und seiner AGB auf seine Kleinunternehmereigenschaft hinweist.
Allenfalls ein Hinweis direkt am Anfang der jeweiligen Artikelbeschreibung könnte hier noch ausreichen (was jedoch zumindest bei einem Artikel, an dem mehrere Verkäufer „hängen“, nicht möglich sein dürfte).
Damit besteht bei Kleinunternehmern, die via Amazon verkaufen möchten, wegen des pauschalen Hinweises durch Amazon („Preisangaben inkl. USt.“) ein gewisses, wenngleich auch eher geringes Abmahnrisiko.
Die IT-Recht Kanzlei rät Kleinunternehmern generell, auf einen Hinweis wie „inkl. MwSt.“ bei der Preisangabe zu verzichten und stattdessen dort auf die Eigenschaft als Gesamtpreis und den fehlenden Umsatzsteuerausweis hinzuweisen.
Die abmahnsicheren Rechtstexte der IT-Recht Kanzlei sind selbstverständlich auch für Kleinunternehmer / Start-Ups und Differenzbesteuerer geeignet. Informieren Sie sich gerne hier.
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