Oft gefragt: Ist auf die Kleinunternehmer-Regelung im Impressum hinzuweisen?

Oft gefragt: Ist auf die Kleinunternehmer-Regelung im Impressum hinzuweisen?
07.10.2015 | Lesezeit: 1 min

Diese Frage wird uns häuig gestellt: Ist auf die Kleinunternehmer-Regelung in irgendeiner Form im Impressum hinzuweisen? Hier finden Sie die Antwort.

Nein, dem ist nicht so. Die für die Anbieterkennzeichnung vorgesehenen Pflichtangaben sind in §5 TMG abschließend geregelt und nennen gerade keine steuerrechtlichen Privilegien wie den Kleinunternehmerstatus nach §19 UStG. Ein Hinweis auf die Kleinunternehmer-Regelung verfehlte zudem den Schutzzweck der Impressumspflicht, gegenüber Nutzern von Telemedien eine gewisse Transparenz über die Identität der Anbieter zu schaffen und Ihnen Möglichkeiten zur direkten Kontaktaufnahme bereitzustellen. Insofern ist der Kleinunternehmerstatus nämlich weder Bestandteil der unternehmerischen Identität, noch eröffnet er einen Kommunikationskanal zum Anbieter.

Achtung: im Rahmen der Impressumspflicht kann sich der Kleinunternehmerstatus allenfalls dahingehend auswirken, dass auf die Angabe einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nach §5 Abs. 1 Nr. 6 TMG verzichtet werden darf, sofern diese (noch) nicht vergeben wurde.

Umfangreiche Informationen zum Thema Kleinunternehmer-Regelung finden Sie in unserem aktuellen Beitrag "FAQ zu Kleinunternehmern und AGB".

Tipp: Sie sind Kleinunternehmer/in und möchten abmahnsicher Waren über das Internet verkaufen? Gerne besuchen Sie zum Thema "Kleinunternehmer und abmahnsichere AGB" unseren neuen AGB-Shop für Kleinunternehmer http://kleinunternehmer-agb.de.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .


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1 Kommentar

K
Kiwi E. 17.05.2018, 07:50 Uhr
Von IT Recht erstelltes Impressum
Hat sich die Gesetzeslage geändert, oder wieso beinhaltet das von Ihrer Plattform erstellte Impressum diesen Hinweis und wird auch auf Nachfrage bestätigt?



Danke, Kiwi E.

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