Umsatzsteuererhebung für digitale Inhalte durch Etsy: Wie ist der Kleinunternehmerhinweis richtig zu formulieren?
Als einer der weltweit reichweitenstärksten Do-It-Yourself-Marktplätze ermöglicht Etsy nicht nur den Verkauf von physischer Ware, sondern auch den Vertrieb digitaler Produkte wie eBooks, Mustern oder Anleitungen. Für Kleinunternehmer, die keine Umsatzsteuer ausweisen, ergibt sich hier nun eine Zwickmühle. Als „Reseller“ erhebt Etsy unabhängig vom Steuerstatus des Händlers beim Käufer nämlich trotzdem die Umsatzsteuer. Wie der Kleinunternehmerhinweis auf Etsy vor diesem Hintergrund zu formulieren ist, zeigt dieser Beitrag.
I. Erhebung der Umsatzsteuer für digitale Produkte durch Etsy
Werden auf Etsy digitale Produkte verkauft, erhebt der Marktplatz für Kunden aus bestimmten Ländern die Umsatzsteuer und führt diese eigenständig ab.
Betroffen sind insbesondere Lieferungen von digitalen Inhalten an Kunden aus der EU und der Schweiz.
Das scheinbar Kuriose dabei: die Umsatzsteuer wird von Etsy gegenüber Käufern unabhängig vom nationalen Steuerstatus des Verkäufers berechnet.
Ist der Verkäufer also ein Kleinunternehmer nach § 19 des deutschen UStG und weist in seinen Preisen die Umsatzsteuer eigentlich nicht aus, weil er sie nicht erhebt und abführt, schlägt Etsy beim Verkauf digitaler Produkte an Kunden in diversen Ländern dennoch die Umsatzsteuer auf.
Hintergrund dieser scheinbar widersprüchlichen Lösung ist, dass seit dem 01.01.2015 der Umsatzsteuersatz für digitale Produkte vom Lieferland abhängt.
Auf einen deutschen Kleinunternehmerstatus können sich Händler aber nur bei Lieferungen im Inland berufen. Bei Lieferungen ins EU-Ausland gilt die deutsche Kleinunternehmerregelung nicht.
Um Verkäufern die steuerrechtliche Abwicklung bei internationalen Verkäufen von digitalen Inhalten zu vereinfachen, hat Etsy beschlossen, die Erhebung und Abführung der Umsatzsteuer bei digitalen Produkten für diese zu übernehmen.
Etsy tritt damit im Verhältnis zwischen Händler und Käufer faktisch als Zwischenhändler („Reseller“) auf. Steuerrechtlich gesehen verkauft der Händler seine digitalen Produkte an Etsy, Etsy verkauft sie an Käufer weiter.
Händlern erspart diese Zwischenschaltung Etsys die steuerrechtliche Registrierung und Verwaltung in den 28 EU-Mitgliedsstaaten, weil Schuldner der Umsatzsteuer im Verhältnis zum Käufer allein Etsy ist.
Anders herum hat der Zwischenhändlerstatus von Etsy zur Folge, dass selbst bei Kleinunternehmerstatus des Händlers auch bei rein innerdeutschen Lieferungen von digitalen Inhalten durch Etsy Umsatzsteuer erhoben und abgeführt wird.
II. Unpassender Kleinunternehmerhinweis auf Etsy
Problematisch ist die Reselling-Aktivität Etsys nun insbesondere, weil sie mit dem preisrechtlich verpflichtenden Kleinunternehmerhinweis kollidiert.
Kleinunternehmer sind gegenüber Verbrauchern grundsätzlich verpflichtet, anstelle eines Hinweises auf die enthaltene MwSt. („inkl. MwSt.“) bei Preisen anzuzeigen, dass gemäß § 19 UStG die Umsatzsteuer gerade nicht ausgewiesen wird.
Dieser Hinweis ist beim Verkauf digitaler Inhalte nun aber augenscheinlich nichtzutreffend, weil Etsy dort ja die Umsatzsteuer dennoch erhebt.
III. Modifizierter Kleinunternehmerhinweis für digitale Inhalte auf Etsy
Tatsächlich verliert der Hinweis allerdings bei näherer Betrachtung auch beim Verkauf digitaler Inhalte über Etsy seine Gültigkeit nicht.
Er sagt insofern nur aus, dass der jeweilige Händler als Kleinunternehmer die Umsatzsteuer nicht ausweist und erhebt, trifft aber gerade keine Aussage dazu, wie Etsy umsatzsteuerrechtlich verfährt.
Aus diesem Grund ist eine Anpassung des Hinweises etwa in den AGB nicht erfordlich.
Dennoch ist Kleinunternehmern auf Etsy beim Verkauf digitaler Inhalte zu raten, über Etsys-Reselling-Aktivität im Rahmen des Kleinunternehmerhinweises außerhalb der Rechtstexte aufklärend zu belehren, um so Fehlvorstellungen von Käufern über die Preisbestandteile und ihr Zustandekommen anfänglich ausräumen zu können.
Der modifizierte Kleinunternehmerhinweis für digitale Inhalte auf Etsy könnte wie folgt lauten:
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IV. Fazit
Werden auf Etsy digitale Produkte verkauft, tritt Etsy als Zwischenhändler auf und übernimmt die Vertragsabwicklung mit Käufern auf eigene Rechnung. Schuldner von Umsatzsteuern ist in diesem Fall Etsy, sodass sich ein etwaiger Kleinunternehmerstatus des Händlers bei digitalen Inhalten nicht auswirken kann.
Kleinunternehmern auf Etsy wird deshalb empfohlen, den Hinweis auf Ihren Steuerstatus im Etsy-Shop anzupassen und über Etsys Reselling-Aktivität bei digitalen Inhalten zu informieren.
Dafür kann die obige Formulierungshilfe verwendet werden.
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