Kennzeichnungspflicht von Tier- und Fleischprodukten gefordert
Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags spricht sich für eine Kennzeichnungspflicht von Tier- und Fleischprodukten im Hinblick auf die Tierhaltung aus. Aus der Sitzung am Mittwochmorgen beschloss der Ausschuss mit den Stimmen von Unions- SPD-, FDP- und Linksfraktion eine dahingehende Petition dem Europäischen Parlament zuzuleiten. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatte gefordert, die Petition zusätzlich noch dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) „zur Erwägung“ zu überweisen, und den Fraktionen zur Kenntnis zu geben. Dies lehnte die Ausschussmehrheit ab, mit dem Verweis auf die derzeit auf europäischer Ebene diskutierte Richtlinie zur Tierschutzkennzeichnung.
In seiner öffentlichen Petition, die 4.667 Mitzeichner gefunden hat, kritisierte der Petent, dass weder bei den in einem Fachgeschäft gekauften Produkten noch bei abgepackten Produkten festgestellt werden könne, aus welcher Art von Tierhaltung das Fleisch stamme. Ein Verbraucher könne dieser Unsicherheit nur durch den Einkauf bei einem so genannten Biometzger entgehen, heißt es in der Eingabe. Dem würde aus Sicht des Petenten eine mit Eiern vergleichbare Kennzeichnung entgegenwirken. Jeder könne sich dann entscheiden, welche Art von Fleisch er kaufen wolle.
In der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung verweist der Ausschuss darauf, dass das BMELV eine Studie zu den Perspektiven für eine europäische Tierschutzkennzeichnung initiiert und gefördert habe. Diese Studie unterstütze die Tierschutzkennzeichnung, heißt es weiter. Nach Auffassung des Petitionsausschusses dient eine solche Kennzeichnung auch dem Verbraucherschutz. „Sie schafft Transparenz und dient mittelbar der Verbesserung des Tierschutzes“, schreiben die Abgeordneten in der Begründung. Verbraucher könnten so Lebensmittel erkennen, bei deren Erzeugung besonders hohe Tierschutzstandards eingehalten wurden. Daher werde die geforderte Tierschutzkennzeichnung ausdrücklich unterstützt, betont der Ausschuss.
Weiter wird mitgeteilt, dass die Europäische Kommission im Jahr 2009 einen Bericht über Optionen für Tierschutzkennzeichnungen vorgelegt habe. Das BMELV habe sich in den relevanten Gremien auf europäischer Ebene für die Einführung einer Kennzeichnung ausgesprochen. Nach Aussage des Ministeriums ist es nun erforderlich, dass die Kommission einen entsprechenden Vorschlag für eine Rechtsvorschrift vorlegt. Man habe sich daher mit der Bitte an die Kommission gewandt, die begonnenen Arbeiten zur Einführung einer Tierschutzkennzeichnung fortzuführen.
Quelle: PM des Deutschen Bundestags
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