All-in-3: Wie, was, warum - alles zu Domains!

All-in-3: Wie, was, warum - alles zu Domains!
17.08.2015 | Lesezeit: 7 min

All-in-2: Alles Wissenswerte zu Marken, Unternehmenskennzeichen und Domains Hinweis: Interessante weiterführende Informationen zum Thema hat die IT-Recht Kanzlei in ihrem Beitrag "All-in-2: Alles Wissenswerte zu Marken, Unternehmenskennzeichen und Domains" veröffentlicht.

Und es geht weiter mit der großen Serie im Kennzeichenrecht – diesmal im 3. Beitrag mit den Domains: Wie komme ich zu einer Domain und welche Rechte gehen mit einer Domain einher? Was kann ich dagegen tun, wenn jemand anderes meinen Unternehmensnamen oder meine Marken als Domain nutzt? Die IT-Recht Kanzlei stellt in diesem dritten Beitrag der Serie zum Markenrecht vor, wie eine Domain eingetragen und gelöscht wird, und mit welchen Rechten sie in Konflikt geraten kann.

I. Domains haben keine Schutzwirkung

Im Gegensatz zu Marken- oder Namensrechten verleiht eine Domain, also eine Adresse im Internet, keine besonderen Schutzrechte, die man gegen andere ins Feld führen könnte. Sie ist kein Ausschließlichkeitsrecht, mit dem man andere von der Nutzung ausschließen kann. Im Gegenteil können möglicherweise andere, die widersprechende Marken- oder Namensrechte besitzen, ggf. gegen Domaininhaber vorgehen. Eine Domain ist lediglich ein technisches Konstrukt ohne besondere rechtliche Wirkungen, außer dem Anspruch, dass die Internetadresse über den Vertragszeitraum technisch verfügbar ist, wenn sie aufgerufen wird. Ob derjenige, der Inhaber einer Domain ist, berechtigt ist, deren Inhaber zu sein, ist nicht gesagt.

Idealerweise laufen Marken- und Namensrechte stets parallel zur Inhaberschaft einer Domain, also der Inhaber einer Marke hat sich zugleich auch die gleichlautende Domain gesichert, so dass es nicht zu Marken- und Namensstreitigkeiten kommt. Nur sind solche Streitigkeiten selbst dann nicht ganz ausgeschlossen. Das liegt alleine schon daran, dass unter Umständen derselbe markenrechtliche Begriff für verschiedene Arten von Produkten zugunsten von verschiedenen Personen als Berechtigte als Marke eingetragen werden kann, eine Domain aus technischen Gründen jedoch nur einmal vorkommt. Hierzu ein fiktives Beispiel: es ist möglich, dass jemand in Deutschland die Marke „Leo“ für Schuhe anmeldet, jemand anderes könnte sich jedoch „Leo“ daneben und unabhängig davon für Tiernahrung anmelden – nur einer von beiden könnte sich (aus technischen Gründen) jedoch die Domain „leo.de“ sichern.

II. Was genau ist eine Domain?

Eine Domain ist ein im Internet weltweit einmaliger und eindeutiger und unter gewissen Regeln frei wählbarer Name unterhalb einer Top-Level-Domain. Mit Top-Level-Domain (kurz TLD) sind die Endungen einer Internetadresse gemeint, die entweder eine länderspezifische oder eine allgemeine Zuordnung vornehmen, etwas die länderspezifischen „.de“ für Deutschland und „.it“ für Italien oder die allgemeinen „.com“ für (weltweite) kommerzielle Webseiten oder „.org“.

An sich funktioniert die Ansteuerung von Internetseiten über die Ansteuerung der angefragten Server-IP-Adressen, also einer numerischen Adresse. Um das Internet jedoch bedienungsfreundlicher zu machen als beim Telefon, bei dem man sich ja schon seit jeher eine Nummer merken oder einspeichern muss, hat man das Übersetzungssystem der Domains geschaffen: jede beliebige Domain, also grundsätzlich jede beliebige Zeichenfolge kann mit jeder IP-Adresse verknüpft werden; das geschieht über Datenbanken, die die von Nutzern eingegebene Domain – etwa „it-recht-kanzlei.de“ – in eine (numerische) IP-Adresse umwandeln, so dass diese dann angesteuert und gefunden werden kann.

Gesteuert wird das System der Domains weltweit über die „Internet Connection for Assigned Names and Numbers“ (kurz: ICANN), einer Non-Profit-Organisation mit Sitz in den USA. Über ein weit verzweigtes Netz mit Beauftragten und weiteren Unter-Beauftragten, die sich um die täglichen Registrierungen, Löschungen und Streitigkeiten im Zusammenhang mit den Domains kümmern, verwalten sie die Domains. In Deutschland ist das „Deutsche Network Information Center“ (kurz DENIC) für die Verteilung der Domains unterhalb der Top-Level-Domain „.de“ zuständig, wobei die DENIC eine Vielzahl der Registrierungen durch andere Dienstleister vornehmen lässt, etwa Provider, die dann zwischen dem späteren Domaininhaber und der DENIC vermitteln.

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III. Wie läuft die Eintragung einer Domain in Deutschland?

Die Eintragung einer Domain in Deutschland unterhalb der Top-Level-Domain „.de“ richtet sich nach den Domain-Richtlinien und –Bedingungen der DENIC. Zunächst ist natürlich Voraussetzung, dass es sich um eine bislang nicht belegte Domain handelt. Wer zuerst eine Domain anmeldet, mahlt zuerst – es gilt das Prioritätsprinzip. Zur Anmeldung kann man sich entweder direkt an die DENIC wenden, freilich vor allem online, oder dies über einen der vielen Provider abwickeln, die damit werben – häufig im Paket mit Serverkapazitäten, Software, E-Mail-Adressen, Support etc.

Bei der Anmeldung muss man nicht nachweisen, dass man berechtigt ist, die Domain zu führen, etwa weil man entsprechende Namens- oder Markenrechte hat oder zumindest keine Rechte anderer dadurch verletzt werden. In der Theorie kann daher jede Domain-Anmeldung zu einer Rechtsverletzung führen. Lediglich bei ganz offensichtlich drohenden Rechtsverstößen weißt die DENIC Domain-Anmeldungen zurück.

Weiter muss der Anmeldende im Rahmen der Anmeldung eine natürliche Person benennen, die in Bezug auf die Domainangelegenheiten verantwortlich ist, also für den Domaininhaber rechtlich verbindlich handeln kann, den sog. „Admin-C“. Dieser muss eine ladungsfähige Anschrift in Deutschland besitzen, so dass gerichtliche Streitigkeiten möglichst einfach ausgetragen werden können. Gerade wenn der Domaininhaber im Ausland sitzt, ist der in Deutschland befindliche Admin-C essentiell als Ansprechpartner. Domaininhaber und Admin-C können, müssen aber nicht dieselbe Person sein. Im unternehmerischen Bereich ist Domaininhaber häufig eine juristische Person, eine GmbH oder AG; in diesen Fällen muss sowieso eine (andere) natürliche Person als Verantwortlicher benannt werden, so dass sich der Domaininhaber (also der Berechtigte, der die Domain führen darf) und der Admin-C unterscheiden.

IV. Die Rechtsstellung eines Domaininhabers

Die DENIC schließt mit dem Anmeldenden einen Domain-Nutzungsvertrag, der sie bzw. die ICANN verpflichtet, die dauerhafte technische Verfügbarkeit der Domain sicherzustellen; der Anmeldende ist im Gegenzug verpflichtet, die anfallenden regelmäßigen Gebühren zu zahlen.
Wer eine Domain erfolgreich bei der DENIC registriert hat, kann diese anschließend an andere Personen oder Unternehmen übertragen. Bereits belegte Domains können also vom eingetragenen Domaininhaber verkauft werden; die DENIC nimmt dann schließlich unter Zustimmung des bisherigen Domaininhabers die Berechtigungsänderung vor, ohne dass sie sich dagegen sperren könnte.

V. Das Löschen einer Domain

Der Domaininhaber kann die Domain jederzeit wieder löschen. Bei Nicht-Zahlung der anfallenden Gebühren dürfte das nach einer gewissen Zeit als automatische Folge geschehen.

Relevant wird das Löschen von Domains aber in der Regel nicht etwa dann, wenn der Domaininhaber die Domain freiwillig aufgibt, sondern eher dann, wenn andere Personen oder Unternehmen an ihn herantreten und unter Verweis auf vermeintliche Marken- oder Namens- oder sonstige Rechte die Löschung der Domain fordern.

Diese Prätendenten, die also ein Recht an der bzw. auf die Domain geltend machen, können sich zudem direkt an die DENIC wenden und dort einen sog. Dispute-Eintrag vornehmen lassen: dieser führt zum einen dazu, dass bei der DENIC vermerkt ist, dass über die Berechtigung bezüglich der Domain gestritten wird. Zum anderen verhindert ein solcher Dispute-Eintrag die Übertragung der Domain an andere Personen oder Unternehmen während der Streitigkeit. Dadurch soll vermieden werden, dass während des Streits plötzlich ein weiterer Spieler die Bühne betritt und das Ganze verkompliziert.

Wer Domaininhaber und wer Admin-C ist, lässt sich im Übrigen über eine Abfrage in der allgemein zugänglichen sog. WHOIS-Datenbank ermitteln, so dass man weiß, gegen wen man seine (vermeintlichen) Ansprüche richten kann.

Die Streitigkeit selbst wird dann jedoch nicht bei der DENIC ausgetragen, sondern ggf. vor den zuständigen staatlichen Gerichten, falls es nicht schon zu einer außergerichtlichen Streitbeilegung kommt. Die DENIC vollzieht dann lediglich, was als Ergebnis der Streitigkeit vor Gericht herausgekommen ist, löscht oder überträgt dann also die entsprechende Domain.

VI. Welche Rechte können zum Löschen einer Domain führen?

Diverse Rechte können dazu führen, dass ein Domaininhaber die Domain löschen oder an den Berechtigten übertragen muss.

Denkbar sind etwa bestehende Markenrechte anderer, oder Namensrechte, wobei sowohl der Namen von natürlichen Personen, als auch der von Unternehmen (auch: Unternehmenskennzeichen) speziell geschützt sind. Darüber hinaus sind Verstöße gegen den Werktitelschutz möglich, etwa wenn der Name eines Filmes oder eines Buches als Domain angemeldet wird. Weiter könnte durch eine Domain auch das Persönlichkeitsrecht einer Person oder eines Unternehmens verletzt werden, beispielsweise durch einen herabwertenden Begriff als Bestandteil der Domain. Schließlich ist vorstellbar, dass durch die Wahl der Domain ein Verstoß gegen das Lauterkeitsrecht vorliegt, etwa wenn Nutzer (Unternehmer) mittels der Wahl der Domain Kunden irreführen.

VII. Fazit

Jede natürliche oder juristische Person kann eine verfügbare, also noch freie Domain registrieren lassen. Zur Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten sollte allerdings im Vorfeld geklärt werden, ob bestehende Rechte wie etwa Marken- oder Namensrechte gegen die Registrierung und Verwendung der Domain sprechen. Das spart Kosten und Ärger.

Eine besondere Rechtsstellung geht mit einer Domaininhaberschaft zunächst nicht einher. Der Domaininhaber hat lediglich im Rahmen des Nutzungsvertrages einen Anspruch darauf, dass die Domain – und damit darunter laufende Internetpräsenz – technisch erreichbar ist.

Wer selbst Inhaber von Marken- oder Namensrechten ist und die Verwendung einer bestimmten Domain durch einen anderen als Verletzung seiner Rechte ansieht, hat die Möglichkeit, zunächst durch einen Dispute-Eintrag bei der DENIC die Übertragbarkeit der Domain zu sperren und anschließend die Streitigkeit außergerichtlich oder gerichtlich in Ruhe zu klären.

Bei Problemen, Rückfragen und weiteren Fragen zu diesem Thema hilft Ihnen das Team der IT-Recht Kanzlei selbstverständlich weiter.

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1 Kommentar

P
Pingumann 07.11.2017, 23:18 Uhr
Domain Löschung Vorgang
Wenn einen Domain gekündigt werden soll, stellt meine ISP einen Formular für FAX zu verfügung. Auf die Fromular steht Volgende Text:


Kopf mit ISP Name, Tel.Nr. und Fax
Auftrag zur Löschung und/oder Freigabe fuer Internetdomains.
Auftragsid : 2xxxcdxdcs.
Kundennummer : 123456
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit meiner Unterschrift bestätige ich der Domaininhaber oder Admin-C der
jeweiligen Domain(s) zu sein und erkläre mich mit der Durchführung folgender
Aufträge einverstanden.
(Bei unterschiedlichen Domaininhabern bitte zeilenweise unterschreiben.
Bitte immer den Vor- und Nachnamen des Unterzeichners angeben.
Ist der Inhaber für alle aufgeführten Domains gleich, so reicht eine Unterschrift
am Ende des Dokuments.
Sofern Sie als Unterzeichnender im Auftrag einer Firma handeln, ergänzen Sie Ihre
Unterschrift bitte mit einem entsprechenden Firmenstempel.
Bei vorzeitiger Kündigung erfolgt keine Rückerstattung der im Voraus gezahlten
TLD-Gebühren.)
Domain Aktion Ausführungsdatum
nbfb.com CLOSE 09.10.2018 nbfb.de CLOSE 09.10.2018 nbfb.eu CLOSE 09.10.2018
Datum/Unterschrift
Provider des Domaininhabers
Datum, Ort und Unterschrift des Domaininhabers Name/Vorname in Druckbuchstaben.


Wenn ich diese Formular einsendet mit eine E-Mailadresse die ein andere ist als der im System bekannte E-Mail Adresse, wird die Auftrag zurückgewiesen, weil es nicht von Admin-C unterschrieben wurde. Auf den Formular ist alle Information von Domain Inhaber. Wenn es per Fax gesendet werde, ist die Absender nicht bekannt und wird ohne weiteres angenommen. Wenn es nun vorkommt dass die zurückgewiesene Auftrag noch mal gesendet wird, wird diese Domains wieder berechnet, weil die letzte Tag für Kündigungen beim ISP dann überschritten wurde. Ist das rechtens?

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