Oft falsche Rechtstexte: Wie starten Händler erfolgreich auf der Plattform Kaufland?

Oft falsche Rechtstexte: Wie starten Händler erfolgreich auf der Plattform Kaufland?
28.02.2024 | Lesezeit: 7 min

Kaufland gehört zu den größeren Playern im Plattformgeschäft. Bei Kaufland ist es von großer Bedeutung, dass Händler dort mit korrekten und speziell an die Gegebenheiten der Plattform angepassten Rechtstexten an den Start gehen. In der Praxis ist zu beobachten, dass Händler oftmals mit fehlerhaften oder ganz ohne Rechtstexte dort anbieten möchten, was dann zu Problemen führt. Wer als Händler auf Kaufland erfolgreich handeln möchte, sollte daher auf professionelle, aktuelle und vor allem richtige Rechtstexte achten.

Worum geht es?

Die zur Schwarz-Gruppe (Lidl u.a.) gehörende Kaufland e-commerce GmbH betreibt den bekannten Marktplatz Kaufland.de. Vor einiger Zeit hat die Verkaufsplattform zudem zwei Schwestern in Osteuropa bekommen, Kaufland.cz und Kaufland.sk.

Kaufland nimmt das Onboarding seiner Händler ernst und achtet darauf, was der jeweilige Händler so in sein Impressum, seine AGB und seine Widerrufsbelehrung schreibt.

Fallen dabei unvollständige bzw. offensichtlich fehlerhafte Rechtstexte des Händlers auf, erhält er eine Benachrichtigung seitens des Plattformbetreibers und wird aufgefordert, diese nachzubessern.

Hier sollten betroffene Händler umgehend tätig werden, um denkbare Folgeprobleme wie eine Aussetzung der Verkaufsberechtigung oder gar Suspendierung des Accounts zu vermeiden.

Besser also, solche Probleme werden von Anfang an vermieden.

Doch was sind dabei in der Praxis die Problemkonstellationen?

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Fehlerhafte bzw. fehlende Angaben im Rahmen des Impressums

Im Rahmen der Anbieterkennzeichnung nach § 5 TMG (diese wird auch als Impressum bezeichnet) haben Händler einen ganzen Strauß an Pflichtangaben zu tätigen.

Fehlt eine Pflichtangabe (z.B. die Angabe des Registergerichts mit der Registernummer bei Eintrag im Handelsregister) bzw. wird bei einer Pflichtangabe eine Fehlinformation erteilt (etwa der Fall, wenn statt der Umsatzsteueridentifikationsnummer dort die normale Steuernummer angegeben wird), ist das Impressum unvollständig bzw. falsch.

Beliebte Fehler bei Kaufland sind weiterhin die fehlende oder falsche Angabe der Rechtsform (z.B. Auswahl „Natürliche Person“ statt „Rechtsträger / Juristische Person“ bei einer GmbH oder einer sp. z o.o), die fehlende Angabe eines Vertretungsberechtigten oder fehlende Angabe des Links zur OS-Plattform.

Dies stellt dann nicht nur einen (abmahnbaren) Wettbewerbsverstoß dar. Auch Kaufland dürfte sich an entsprechenden "Mängeln" stören und betroffene Händler zur Nachbesserung auffordern mit dem Hinweis, sich anwaltlichen Rat für die Erstellung des korrekten Rechtstextes zu suchen.

Händler können entsprechenden Ärger vermeiden, indem diese darauf achten, alle gesetzlich erforderlichen Pflichtangaben im Impressum korrekt darzustellen bzw. sich ein korrektes Impressum mit anwaltlicher Hilfe erstellen lassen.

Selbstverständlich ist in den professionellen und abmahnsicheren Rechtstexten der IT-Recht Kanzlei immer auch ein anwaltlich erstelltes Impressum enthalten.

Eine Übersicht über die Schutzpakete, mit denen wir Ihnen gerne rechtssichere Rechtstexte, selbstverständlich auch solche für den Verkauf via Kaufland, zur Verfügung stellen, finden Sie gerne hier.

Auch problematisch: Fehlende Rechtstexte

Es hält sich hartnäckig das Gerücht, dass man als Händler beim Verkauf über Plattformen wie etwa Amazon, eBay oder Kaufland gar keine eigenen Rechtstexte außer einem Impressum benötigen würde. Denn schließlich hält der Marktplatzbetreiber ja AGB und Datenschutzerklärung vor.

Juristisch betrachtet ist dies (bis auf wenige Ausnahmen wie etwa Otto.de) natürlich klar falsch. Jeder Händler zeichnet selbst dafür verantwortlich, die ihn treffenden gesetzlichen Informationspflichten zu erfüllen und kann sich dabei nicht auf eine Erfüllung durch den Marktplatzbetreiber zurückziehen.

Dies bedeutet: Jeder Unternehmer, der auf einer Verkaufsplattform anbietet, muss Rechtstexte in Form von

  • Impressum
  • AGB mit Kundeninformationen zur Erfüllung der Verbraucherinformationspflichten
  • Datenschutzerklärung
  • Widerrufsbelehrung nebst Muster-Widerrufsformular

im Rahmen seiner dortigen Angebote vorhalten.

Natürlich müssen die Rechtstexte dabei auf die jeweils besonderen Gegebenheiten der jeweiligen Verkaufsplattform angepasst sein, da anderenfalls fehlerhafte bzw. irreführende Informationen der Verbraucher erfolgen.

Nicht besser: Inhaltlich falsche Rechtstexte

Als dritte Fallgruppe für auftretenden Probleme stellen sich immer wieder zwar grundsätzlich „quantitativ“ ausreichende Rechtstexte auf, die jedoch inhaltlich falsch sind, also qualitativ nicht den Anforderungen Kauflands entsprechen.

Ein typisches Beispiel hierfür ist die Widerrufsbelehrung des Händlers bei Kaufland. Anders als vom Gesetzgeber in seiner Musterformulierung vorgesehen, greift bei Kaufland nach wie vor die sog. 40-Euro-Klausel (die das Gesetz so seit dem 13.06.2014 nicht mehr kennt).

Kaufland macht seinen Händlern zur Auflage, dass der Händler die Kosten der Rücksendung nur dann dem Verbraucher auferlegen darf, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt.

Andernfalls muss der Händler die Kosten der Rücksendung übernehmen.

Diese Besonderheit muss also der Händler zwingend auch in seiner verwendeten Widerrufsbelehrung so umsetzen, um Probleme mit Kaufland zu vermeiden.

Was viele Händler nicht wissen: Rechtstexte sind in heutigen Zeiten hoch dynamisch und ständigen Änderungen unterworfen.

Zum einen sind dies häufig Änderungen durch den Gesetzgeber, zum anderen Anforderungen seitens Rechtsprechung und Datenschutzbehörden und schließlich immer öfter auch neue Vorgaben der Plattformbetreiber an das Verhalten der bzw. die Kaufabwicklung durch die Händler.

Der normale Händler bekommt von all diesen Dynamiken in aller Regel gar nichts mit und ist dann mit veralteten und somit objektiv falschen bzw. unzureichenden Rechtstexten unterwegs. Dies kann schnell Ärger bedeuten.

Die IT-Recht Kanzlei nimmt Ihnen diese Last gerne ab. Mit dem innovativen Update-Service, den jedes unserer Schutzpakete automatisch beinhaltet, sind sie stets auf dem aktuellen rechtlichen Stand, was Ihre Rechtstexte betrifft. Wir informieren Sie rechtzeitig bei notwendigen Anpassungen der Rechtstexte und stellen Ihnen natürlich dann auch rechtzeitig eine angepasste Fassung der Rechtstexte zur Verfügung.

So bleiben Sie dauerhaft rechtssicher!

Und falls es doch einmal passiert: Kennen Sie bereits den "Kontoschutz"?

Für zahlreiche Händler wird die Sperrung des Verkäuferkontos auf Verkaufsplattformen zur existenzbedrohenden Realität, die schnelle und professionelle Hilfe erfordert.

Die IT-Recht Kanzlei sichert Plattformverkäufer mit ihrem Schutzpaket "Ihr Kontoschutz" ab und hilft im Falle der künftigen Sperrung des Verkaufsaccounts Händlern anwaltlich bei der Reaktivierung ihres Verkäuferkontos.

Sie können die Option "Ihr Kontoschutz" zu jedem Schutzpaket der IT-Recht Kanzlei im Rahmen der Bestellung als Zubuchoption mitbeauftragen (bitte dazu bei der Bestellung des Pakets unter "Optionale Leistung wählen" den Haken bei "Rechtlicher Support bei Kontosperrungen" setzen).

Auch als Bestandsmandant der IT-Recht Kanzlei können Sie die Option jederzeit hier nachträglich hinzubuchen und sich so für den Fall einer künftigen Sperrung absichern.

Bei Ihnen ist bereits der "worst case" eingetreten und eine Sperrung liegt bereits vor?

Kein Problem: Wenn Sie als Neukunde bei der IT-Recht Kanzlei das Schutzpaket Unlimited zusammen mit der Option "Ihr Kontoschutz" beauftragen, dann können wir hier für Sie sogar bei bereits bestehender Sperre des Verkäuferaccounts bei einer deutschsprachigen Verkaufsplattform anwaltlich tätig werden.

Fazit:

Wer erfolgreich auf der Plattform Kaufland verkaufen möchte, der kommt um die Einhaltung der notwendigen Formalitäten nicht herum.

Um dahingehend Probleme zu vermeiden, sind Händler, die auf Kaufland.de, Kaufland.cz und/ oder Kaufland.sk verkaufen bzw. verkaufen möchten, gut beraten, sich von Anfang an professionelle Unterstützung in Sachen Rechtstexte für Kaufland zu holen.

Die IT-Recht Kanzlei unterstützt bereits mehr als 70.000 Unternehmen bei ihren rechtssicheren Internetauftritten und sichert folglich ein Vielfaches an Internetpräsenzen dieser Unternehmen dauerhaft anwaltlich ab.

Selbstverständlich verhelfen wir auch Ihnen mit unseren rechtssicheren, speziell auf Kaufland zugeschnittenen Rechtstexten zu einem rechtssicheren und problemfreien Verkaufsauftritt bei Kaufland.de!

Sie verkaufen bei Kaufland.de, Kaufland.cz und Kaufland.sk? Dann profitieren Sie von unserem Bundle-Angebot mit den Rechtstexten speziell für Kaufland DE / CZ / SK (jeweils in Landessprache und nach Landesrecht und gezielt für diese drei Marktplätze entwickelt) zum Sonderpreis von nur 14,50 Euro zzgl. MwSt. Sie planen daneben auch noch bei Kaufland.at und Kaufland.pl zu verkaufen? Dann können Sie die Rechtstexte für Kaufland DE / AT / CZ / PL / SK im Rahmen unseres Premium-Pakets beziehen.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .


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