„Kauf auf Rechnung“ – Neue Zahlungsmethode bei eBay mit Auswirkungen auf die Rechtstexte

Derzeit führt eBay.de sukzessive die Möglichkeit des Rechnungskaufs ein und schreibt eBay-Verkäufer u.a. per Email an, dass die Einführung dieser neuen Zahlungsart auch in den verwendeten Rechtstexten entsprechend zu berücksichtigen ist.
Inhaltsverzeichnis
- „Kunden lieben Ihn: Den Rechnungskauf, jetzt auch bei eBay.“
- Abtretung der Kaufpreisforderung an Paypal
- Paypal führt Bonitätsprüfung durch
- Rechtstexte müssen angepasst werden!
- Abmahngefahr bei veralteten Rechtstexten
- Die gute Nachricht: Rechtstexte der IT-Recht Kanzlei beherrschen den Rechnungskauf bei eBay
- Fazit
„Kunden lieben Ihn: Den Rechnungskauf, jetzt auch bei eBay.“
So lautet die reißerische Bewerbung der neuen Zahlungsmethode. In der Tat ist der Rechnungskauf beim Verbraucher sehr beliebt, da risikoarm. Beim Rechnungskauf, den eBay nun Schritt für Schritt einführt ist jedoch alles ein wenig komplizierter. Die Abwicklung findet nicht zwischen Verkäufer und Käufer direkt statt. Vielmehr stellt sich Paypal in die Mitte.
Der Käufer muss über diese komplexen Vorgänge in den Rechtstexten informiert werden.
Abtretung der Kaufpreisforderung an Paypal
Der Verkäufer tritt seine Forderung gegen den Käufer auf Kaufpreiszahlung an Paypal ab. Der Käufer muss daraufhin an Paypal zahlen, nachdem er die Rechnung erhalten hat.
Der Verkäufer erhält sein Geld somit von Paypal, das Ausfallrisiko liegt komplett bei Paypal, nicht beim Verkäufer.
Paypal führt Bonitätsprüfung durch
Naturgemäß hat der Rechnungskauf eine Kehrseite: So angenehm er für den Käufer ist, so große Risiken birgt er für den Verkäufer. Da im Falle des eBay-Rechnungskaufs wie dargestellt Paypal in die Bresche springt, hat Paypal ein gesteigertes Interesse, die Bonität des Käufers zu kennen. Schließlich ginge ein Zahlungsausfall zu Lasten Paypals.
Zu diesen Zwecken führt Paypal eine Bonitätsprüfung des Käufers durch.
Rechtstexte müssen angepasst werden!
Die neue Zahlungsart erfordert also eine Anpassung bestehender Rechtstexte.
Denn zum einen muss der Käufer darauf hingewiesen werden, dass hier eine Forderungsabtretung stattfindet, sein Gläubiger mithin nicht mehr der Verkäufer, sondern Paypal ist.
Zum anderen muss der Käufer auch darauf hingewiesen werden, dass bei Auswahl der neuen Zahlungsart eine Bonitätsprüfung erfolgt. Dies muss insbesondere in datenschutzrechtlicher Hinsicht im Rahmen der Rechtstexte berücksichtigt werden.
Abmahngefahr bei veralteten Rechtstexten
eBay-Verkäufer sollten daher umgehend prüfen, ob ihre Rechtstexte diese Änderungen abbilden.
Selbst eBay informiert überraschend deutlich über diese neue Abmahngefahr, heißt es in den Emails zur Einführung des Rechnungskaufs:
„Stellen Sie sicher, dass Ihre AGB auf den Rechnungskauf zugeschnitten sind, bevor eine teure Abmahnung droht.“
Die gute Nachricht: Rechtstexte der IT-Recht Kanzlei beherrschen den Rechnungskauf bei eBay
Hier können wir unsere Mandanten beruhigen, da die Rechtstexte der IT-Recht Kanzlei bereits seit Ende 2014 die neue Zahlungsart ausreichend berücksichtigen. Zuletzt haben wir unsere AGB für eBay.de Ende Juli 2015 in Bezug auf die Rechnungskaufklausel angepasst.
Mandanten, die unsere eBay-Rechtstexte beziehen, müssen dies daher lediglich im Rahmen der Konfiguration der Rechtstexte berücksichtigen, wenn Sie den Rechnungskauf bei eBay.de anbieten.
Sollte sich hier weiterer Änderungsbedarf ergeben, würden wir unsere Update-Service Mandanten selbstverständlich rechtzeitig informieren und mit angepassten Rechtstexten versorgen.
Fazit
Beherrschen Ihre Rechtstexte die Neuerungen? Wer als eBay-Verkäufer den neuen Rechnungskauf anbieten möchte, sollte sich zuvor unbedingt davon überzeugen. Andernfalls drohen teure Abmahnungen.
Egal ob Sie den neuen Rechnungskauf anbieten möchten oder nicht, abmahnsichere Rechtstexte sind bei eBay unerlässlich.
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Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an RA Nicolai Amereller: n.amereller@it-recht-kanzlei.de
Tipp: Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .
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