IT-Recht Kanzlei hat Lexikon für das IT-Recht fertiggestellt

29.05.2008, 16:42 Uhr | Lesezeit: 1 min
IT-Recht Kanzlei hat Lexikon für das IT-Recht fertiggestellt

Ein IT-Rechtlexikon, das sich vor allem an mittelständische Unternehmen richtet - noch vor wenigen Jahren hätte das Überraschung ausgelöst. Heute dagegen stellt sich eher die Frage, warum es ein solches Werk erst jetzt gibt. Denn rechtlicher Ärger rund um EDV und IT, von Streitigkeiten um Domain-Namen, bis hin zu Abmahnungen wegen einer angeblich oder sogar tatsächlich ungenügenden Gestaltung des eigenen Webauftritts, dieses Thema ist gerade dem Mittelständler inzwischen nur zu gut vertraut.

Ziel der Autoren ist vor allem die schnelle Basisinformation. Sie wird etwa dann gebraucht, wenn zu prüfen ist, ob rechtliche Änderungen neue Pflichten für das Unternehmen nach sich ziehen. Dabei geht es derzeit oft um Folgerungen aus dem neuen Urheberrecht, das im Januar 2008 in Kraft trat (so genannter "Zweiter Korb"). Deshallb liegt hier ein aktueller Schwerpunkt. Das Lexikon bietet Checklisten und Übersichten, die helfen, Problempunkte schnell zu identifizieren und unterstüzt den unvermeidlichen Anpassungsaufwand durch Muster und hilfreiche Textbausteine.

Das IT-Rechtslexikon hat die IT-Recht Kanzlei in Zusammenarbeit mit Herrn Dr. Eugen Ehmann im Auftrag der Verlagsgruppe Hüthig Jehle Rehm GmbH für den BayME (Bayerischer Unternehmensverband Metall und Elektro e. V.) erstellt.

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