Veröffentlicht: Lexikon für das IT-Recht 2009

Das IT-Lexikon ist bewusst für mittelständische Unternehmen konzipiert und wurde in Zusammenarbeit mit Herrn Dr. Eugen Ehmann im Auftrag des renommierten juristischen Fach-Verlags Hüthig-Jehle Rehm realisiert. Auf mehr als 200 Seiten und mit vielen Checklisten ausgestattet finden Sie in den Themenbereichen wie z.B. IT-Verträge, Datenschutz, Adresshandel, IT am Arbeitsplatz, Markenrecht, Rechtssicheres Verkaufen im Internet etc. konkrete Hilfestellungen, Lösungen und Hinweise.
Das Lexikon sorgt für Orientierung im IT-Recht, einem Gebiet, das sich ständig in Bewegung befindet.
Viele aktuelle Fragen beantwortet das Lexikon auch dem juristischen Laien unmittelbar. Und wenn es doch zu einem Rechtsstreit kommt, lassen sich mit seiner Hilfe die relevanten Probleme so strukturieren, dass sie dem Rechtsanwalt, dessen Einschaltung dann meist unvermeidlich ist, gut aufbereitet vorgelegt werden können. Das spart manche Anwaltsstunde, die sonst zusätzlich bezahlt werden müsste. So lauten die Anforderungen, die uns mittelständige Unternehmen immer wieder vorgetragen haben.
Stillstand bedeutet im IT-Recht, noch mehr als anderswo, Rückschritt. Deshalb berücksichtigt das Lexikon zahlreiche große und kleine Änderungen im IT-Recht, die sich gerade in den letzten Monaten ergeben haben. So gehörten zu den "großen Änderungen" die Folgerungen aus der Novelle zum Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG-Gesetz). Weitere, fast tagesaktuelle Stichworte betreffen wichtige IT-Vertrage und aus dem Bereich des Datenschutzes das Stichwort "Adresshandel". Die IT-Verträge sind in der Regel für den B-to B-Bereich bedeutsam, also für Geschäfte zwischen Unternehmen. Der Adresshandel dagegen ist dem Bereich Business to Consumer (B to C) zuzuordnen. Kaum ein Unternehmen, das sich an Endverbraucher wendet, kann beim Marketing ohne "zugekaufte Adressen" auskommen. Das scheint den Gesetzgeber freilich nicht daran zu hindern, solche Geschäfte noch dieses Jahr stark erschwerden zu wollen.
Ziel der Autoren ist vor allem die schnelle Basisinformation. Sie wird etwa dann gebraucht, wenn zu prüfen ist, ob rechtliche Änderungen neue Pflichten für das Unternehmen nach sich ziehen. Das Lexikon bietet Checklisten und Übersichten, die helfen, Problempunkte schnell zu identifizieren und unterstüzt den unvermeidlichen Anpassungsaufwand durch Muster und hilfreiche Textbausteine.
Das Lexikon können Sie hier beziehen.
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