Speicherung der IP-Adresse nur für 7 Tage nach dem Ende der jeweiligen Internetverbindung zulässig

Speicherung der IP-Adresse nur für 7 Tage nach dem Ende der jeweiligen Internetverbindung zulässig
2 min
Beitrag vom: 12.10.2007

Ein Internetnutzer hat gegen seinen Telekommunikationsdienstleister einen Anspruch auf Nichterhebung bzw. Löschung der dynamischen IP-Adressen, soweit die Speicherung dieser Daten über das Ende der Internetverbindung hinaus nicht zu Abrechnungszwecken oder zur Behebung von Störungen erforderlich und damit gesetzlich erlaubt ist.

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Speicherung der IP-Adressen für den Zeitraum von 7 Tagen zulässig

Nach Ansicht des Landgericht Darmstadt (Urteil vom 06.06.2007, Az. 10 O 562/03) sei die Speicherung der IP-Adresse für den Zeitraum von jedenfalls 7 Tagen nach dem Ende der jeweiligen Internetverbindung zur Behebung von Störungen erforderlich. Der TK-Dienstleister benötige die IP-Adresse zur Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern ihrer Telekommunikationsanlagen:

  • So sei es nachvollziehbar und allgemein bekannt, dass es nach dem Ende einer Internetverbindung einige Zeit dauern könne, bis eine Störung entdeckt oder eine Fehlermeldung durch andere Service Provider erfolgt. Dies gelte etwa auch für Mitteilungen betreffend Spam-Angriffe. So ermögliche allein die IP-Adresse nach dem Ende einer Internetverbindung – auch in Anbetracht der Anzahl ihrer Nutzer – eine Identifizierung eines einzelnen Nutzers.
  • Auch bei der Verbreitung von Schadprogrammen (u.a. Viren, Würmer, Trojaner), die sich ebenfalls häufig über Spam-Nachrichten verbreiten, könne der Absender und dessen Nutzeraccount nur über die IP-Adresse (nebst Datum und Uhrzeit des Versandes) ermittelt werden. Dadurch könne etwa der Nutzer eines infizierten Rechners gewarnt und weiterer Schaden reduziert werden.
  • Das Vorgenannte gelte im Prinzip auch bei sog. Phishing-Emails.
  • Darüberhinaus sei der TK-Dienstleister auch berechtigt, seine eigene Infrastruktur gegen rechtswidrige Inanspruchnahme zu schützen. Es sei nachvollziehbar und allgemein bekannt, dass, wenn ein Internetprovider auf diese Weise nicht gegen Spam-Versender und Versender von Schadsoftware vorgeht, dies dazu führe, dass bestimmte IP-Adressbereiche, von denen in der Vergangenheit Störungen ausgegangen sind, von anderen Internetdienstleistern und Internetprovidern gesperrt werden. Diese Adressbereiche seien dann nicht mehr erreichbar und könnten von dem TK-Dienstleister und dessen Nutzem nicht mehr genutzt werden. Auch dies rechtfertige, die Speicherung der IP-Adresse und des Datums und Zeitraums ihrer Nutzung durch einen bestimmten Nutzer zumindest so lange – zur Abwehr von Störungen – zu speichern, wie entsprechende Rückmeldungen wegen Störungen erfahrungsgemäß erfolgen.

Fazit:

Der Provider erhält tatsächlich in vielen der vorgenannten Fälle erst im Nachhinein Kenntnis von den Störungen, so dass auch erst im Nachhinein die Störungsquelle ermittelt werden kann (und muss). Bei einer unverzüglichen Löschung der IP-Adresse und des Zeitpunktes ihrer Nutzung durch einen konkreten Nutzer wäre eine solche nachträgliche Ermittlung der Störungsquelle jedoch nicht mehr möglich.

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Bildquelle: SMA / PIXELIO

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