Instagram: Rechtstexte abmahnsicher einbinden

Instagram: Rechtstexte abmahnsicher einbinden
08.11.2021 | Lesezeit: 10 min

Diese Handlungsanleitung beschreibt, wie Sie Ihren Instagram-Auftritt mit Blick auf die Rechtstexte wie Impressum, AGB, Widerrufsbelehrung und Datenschutz wirksam absichern können.

I. Impressum und Datenschutzerklärung

Instagram stellt seinen gewerblichen Nutzern keine eigene Rubrik zur Einbettung

  • eines Impressums
  • einer Datenschutzerklärung

bereit.

Folglich besteht derzeit bei Instagram keine Möglichkeit, das notwendige Impressum sowie die notwendige Datenschutzerklärung direkt als Text zu hinterlegen.

Es muss sich daher bei Instagram alternativer Darstellungsmethoden bedient werden.

"Biografie" und "Steckbrief" leider keine Lösung

Das Instagram-Profil hält im Bereich der Nutzerinformationen im Feld mit der Bezeichnung „Biografie“ bzw. in der mobilen Ansicht „Steckbrief“ vor, in welches das Impressum bzw. die Datenschutzerklärung eingefügt werden könnte. Jedoch lässt diese Rubrik lediglich 150 Zeichen zu und stellt damit keine Lösung des Problems dar.

1.) Wichtiger Hinweis: Erweitertes Impressum für Anbieter audiovisueller Mediendienste erforderlich

Betreiber von geschäftsmäßigen Social-Media-Profilen können als sog. „Anbieter audiovisueller Mediendienste“ im Rechtssinne gelten, wenn sie dort Videos veröffentlichen, die

  • sie eigens erstellt haben oder
  • zwar von Dritten erstellt wurden, die aber der eigenen Werbung dienen

Als tatbestandlicher Betreiber eines audiovisuellen Mediendienstes gilt, wer - bezogen auf ein soziales Netzwerk -

  • 5 oder mehr veröffentlichte Videos vorhält oder
  • 500 oder mehr Abonnenten zählt oder
  • 500.000 oder mehr Abrufe des veröffentlichten Videomaterials verzeichnen kann

Liegen die o.g. Voraussetzungen vor und gilt der Social-Media-Profilinhaber als Anbieter eines audiovisuellen Mediendienstes, greift eine erweiterte Informationspflicht im Impressum.

Gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 8 TMG sind in diesem Fall im Impressum auch

  • der EU-Mitgliedsstaat, der als Sitzland gilt, und
  • die zuständige Aufsichtsbehörde mit Name und Anschrift zu benennen

Während die Angabe des Sitzlandes bereits durch die Anschriftsangabe im Impressum abgedeckt ist, müssen betroffene Social-Media-Profilbetreiber ihr Impressum um die Angabe der Aufsichtsbehörde mit Name und Anschrift händisch erweitern.

Die maßgeblichen Aufsichtsbehörden in Deutschland sind die jeweiligen Landesmedienanstalten der Bundesländer.

Mandanten der IT-Recht Kanzlei, die ein Rechtstexte-Schutzpaket gebucht haben, finden im Impressumskonfigurator des Mandantenportals ein spezielles Konfigurationsfeld.

Dort lassen sich, sollte die erweiterte Informationspflicht auf den Mandanten zutreffen, die Daten der zuständigen Medienaufsichtsbehörde rechtskonform hinterlegen:

Impressum Audiovisuell 2

Nach Klick auf „Speichern“ wird die Erweiterung im Impressum automatisch übernommen und gemäß der nachfolgenden Anleitung auf der Zielpräsenz dargestellt.

2.) Möglichkeit 1: Impressum und Datenschutzerklärung via Wonderlink automatisiert aktuell halten

Tipp: Die Instagram-Datenschutzerklärung stellen wir im Rahmen eines rechtlichen Pflegeservices für mtl. 5,90 EUR zur Verfügung.

Das grundsätzliche Problem mit der Verlinkung...

Wer auf Instagram die Datenschutzerklärung und das Impressum direkt im Profil einbinden möchte, muss hierfür die wenigen verfügbaren Möglichkeiten zur Hinterlegung externer Links nutzen.

Die Lösung: Wonderlink!

Genau hier setzt die DSGVO-konforme Linkbaum-Lösung von Wonderlink an.

Auf einer eigenen Zwischenseite können Unternehmer mit Wonderlink alle relevanten Links zu ihren Präsenzen bündeln und gleichzeitig durch die Funktion „Rechtlich Absichern“ alle notwendigen Rechtstexte für alle betriebenen Social-Media-Profile (auch Instagram) auf der Zwischenseite einbinden.

Wonderlink bietet Mandanten der IT-Recht Kanzlei in dem Zusammenhang eine besonders komfortable Funktion an: eine Hosting-Link-Schnittstelle, für die intuitive Anzeige der stets aktuellsten Rechtstexte-Version aus dem Mandantenportal mit optimierter Darstellung im Linkbaum.

Die Einrichtung der Hosting-Link-Schnittstelle für Mandanten ist dank automatischer Erkennungsfunktion denkbar einfach und erfolgt direkt über das Mandantenportal.

1. Einrichtung der Schnittstellenverbindung

Um die Schnittstelle zu Wonderlink einzurichten und die Rechtstexte automatisch zu hinterlegen, melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten im Mandantenportal der IT-Recht Kanzlei an.

MP neu

Nach dem Login geht es an die Einrichtung der Datenschnittstelle.

Wählen Sie hierfür im rechten Seitenmenü unter der Überschrift „SCHNITTSTELLE“ den Punkt „Schnittstelle einrichten“ aus.

Schnittstelle

Hinweis: Haben Sie bereits eine andere Rechtstexte-Schnittstelle eingerichtet, heißt der Menüpunkt "Schnittstelle verwalten".

Sie gelangen nun auf die zentrale Benutzeroberfläche für die Schnittstellenverwaltung.

Wählen Sie aus dem Systemkatalog per Klick auf die Auswahl-Schaltfläche unter "Weitere Systeme“ Ihr Zielsystem "Wonderlink" aus.

Schnittstelle 2

Klicken Sie auf „Weiter“.

Im nächsten Schritt müssen Sie der Schnittstelle einen Namen geben. Dieser dient nur zu Ihrer Information und zur besseren Einordnung der Schnittstelle in der zentralen Schnittstellenverwaltung:

Schnittstelle 3

Im nächsten Schritt müssen Sie Ihren Wonderlink-Account verknüpfen.

Klicken Sie dafür auf die angezeigte Schaltfläche:

Wonderlink Schnittstelle

Sie werden nun zu Wonderlink weiterleitet und können sich dort wie gewohnt einloggen.

Nach erfolgreichem Login auf Wonderlink kehren Sie zurück ins Mandantenportal und laden die Seite, von der Sie zu Wonderlink weitergeleitet worden sind, neu (Rechtsklick auf Tab im Browser > Neu laden).

Sodann wird Ihnen die aktive Verbindung zu Wonderlink angezeigt und Sie finden eine Übersicht der für die Schnittstellenübertragung verfügbaren Rechtstexte:

Wonderlink 2

Haben Sie Ihre Rechtstexte bisher nicht konfiguriert, sehen Sie unter „Anmerkung“ den Hinweis, dass vor der Übertragung zunächst eine Konfiguration des Rechtstextes erforderlich ist.

Wichtig: Sie müssen einen Rechtstext erst konfigurieren, bevor er per Schnittstelle übertragen werden kann.

Klicken Sie dafür auf das rote „Bitte konfigurieren“.

Sie werden nun in den Online-Konfigurator weitergeführt.

Nehmen Sie die Konfiguration vor, indem Sie den virtuellen Fragenkatalog durchgehen. Klicken Sie abschließend auf „Weiter“.

Nach der Konfiguration werden Sie auf die Rechtstexte-Übertragungsseite zurückgeleitet, für den Rechtstext ist die Anmerkung "Bitte konfigurieren" nun entfallen.

Wiederholen Sie den Vorgang, bis alle zu übertragenden Rechtstexte konfiguriert sind und die Anmerkung „Bitte konfigurieren“ bei keinem zu übertragenden Rechtstext mehr angezeigt wird.

2. Übertragung der Rechtstexte zu Wonderlink

Nach der Konfiguration der Rechtstexte können Sie diese nun über die eingerichtete Schnittstellenverbindung übertragen.

Aktivieren Sie hierfür durch Klick den „Übertragen“-Regler rechts für die gewünschten Rechtstexte.

Nach Betätigung eines Übertragungs-Reglers erhalten Sie jeweils oberhalb die Mitteilung, ob die Übertragung erfolgreich war:

Wonderlink 3

Wiederholen Sie den Vorgang für alle Rechtstexte, die Sie auf Ihre Wonderlink-Seite übertragen möchten.

3. Darstellung der Rechtstexte in Wonderlink

Haben Sie die Rechtstexte über das Mandantenportal zu Wonderlink übertragen, werden diese automatisch mit korrekter Zuordnung auf Ihrer Wonderlink-Seite angezeigt.

Um dies zu überprüfen, klicken Sie nach Login zu Wonderlink auf die 3 Balken oben links

Wonderlink 4

und sodann auf „Vorschau“:

Wonderlink 5

Sie sehen sodann im Footer Ihrer Wonderlink-Seite die korrekt verlinkten Rechtstexte mit entsprechender Bezeichnung als Seitenmenüpunkte:

Wonderlink 6

4. Wonderlink im Instagram-Profil hinterlegen

Um das Impressum und die Datenschutzerklärung per Link rechtssicher in den Instagram-Account einzubinden, müssen Sie nun Ihren Wonderlink (Link auf die Wonderlink-Seite) in Ihrem Instagram-Profil hinterlegen.

Hierfür ist zunächst auf der Startseite des Profils ein Klick auf die Schaltfläche „Profil bearbeiten“ erforderlich.

1

Abweichendes Layout auf dem Mobiltelefon:

6

Sodann erfolgt eine Weiterleitung auf die Profilverwaltungsseite, auf der Nutzerinformationen bearbeitet werden können. Hier kann in der Spalte „Website“ nun Ihr Wonderlink angeführt werden.

3

Abweichendes Layout auf dem Mobiltelefon:

5

Zu beachten ist aber, dass das Impressum stets als solches erkennbar sein muss. Hierzu ist erforderlich, dass ein sprechender Link genutzt wird.

Sprechender Link

Damit der Direkt-Link, welchen Sie zuvor über das Mandantenportal der IT-Recht Kanzlei kopiert haben, leicht erkennbar im Sinne des §5 Abs. 1 TMG ist, sind gewerbliche Nutzer auf Instagram gehalten diese als Weiterleitung auf das Impressum/Datenschutzerklärung auszuweisen. In derlei Fällen ist dem Link ein aufklärender Hinweis in der „Biografie“ voranzustellen, da im Website-Feld lediglich ein Link eingefügt werden kann. Ebenso sollte der Link ausschließlich im „Website-Feld“ hinterlegt werden, da dieser in der „Biografie“ nicht als klickbar ausgewiesen werden kann.

Fügen Sie dafür zunächst Ihren nicht-sprechenden Impressums- und Datenschutzlink in die „Website“-Spalte ein.

Begeben Sie sich sodann in die Rubrik „Biographie“ bzw. in der mobilen Ansicht in die Rubrik „Steckbrief“ und fügen Sie hier das Wort „Impressum und Datenschutzerklärung“ mit einem Doppelpunkt („Impressum- und Datenschutzerklärung:“ bzw. „Unser Impressum, sowie die Datenschutzerklärung sind hier hinterlegt:“) ein. Sollten Sie in der Biographie bereits einen Text verwenden, ergänzen Sie diesen am Ende nach einem Absatz mit „Impressum und Datenschutzerklärung:“ :

bild

Klicken Sie sodann auf den grünen „Absenden“-Button am unteren Seitenende. Bei erneutem Aufrufen der Startseite wird der in der Biographie eingefügte Zusatz unmittelbar vor dem Impressums- und Datenschutzlink angezeigt und weist mithin deutlich dessen Funktion aus:

1

3.) Möglichkeit 2: Impressum + Datenschutzerklärung mittels Hosting-Service der IT-Recht Kanzlei direkt auf Instagram einbinden

Wer auf die Einrichtung eines Linkbaums über Wonderlink zur Bündelung aller relevanten externen Verlinkungen verzichten und die alleinige Verlinkungsmöglichkeit im Instagram-Profil für die Datenschutzerklärung und das Impressum nutzen möchte, gehe bitte wie folgt vor:

a) Schritt 1: Link kopieren

a. Loggen Sie sich in das Mandantenportal der IT-Recht Kanzlei ein.

b. Sollten Sie die Instagram-Datenschutzerklärung der IT-Recht Kanzlei gebucht haben, so wird Ihnen diese hier - inklusive Ihres Impressums - angezeigt.

c. Klicken Sie auf den Reiter HOSTING. Nun wird Ihnen der Direkt-Link angezeigt, der auf Ihre Datenschutzerklärung und Impressum verweist.

b) Schritt 2: Direkt-Link einfügen auf Instagram

Um das Impressum und die Datenschutzerklärung per Link rechtssicher in den Instagram-Account einzubinden, ist zunächst auf der Startseite des Profils ein Klick auf die Schaltfläche „Profil bearbeiten“ erforderlich.

1

Abweichendes Layout auf dem Mobiltelefon:

6

Sodann erfolgt eine Weiterleitung auf die Profilverwaltungsseite, auf der Nutzerinformationen bearbeitet werden können. Hier kann in der Spalte „Website“ nun der Link angeführt werden, der auf die Seite Ihres Impressums und Datenschutzerklärung verweist, welche Ihnen durch die IT-Recht Kanzlei zur Verfügung gestellt wird.

3

Abweichendes Layout auf dem Mobiltelefon:

5

Zu beachten ist aber, dass das Impressum stets als solches erkennbar sein muss. Hierzu ist erforderlich, dass ein sprechender Link genutzt wird.

Sprechender Link

Damit der Direkt-Link, welchen Sie zuvor über das Mandantenportal der IT-Recht Kanzlei kopiert haben, leicht erkennbar im Sinne des §5 Abs. 1 TMG ist, sind gewerbliche Nutzer auf Instagram gehalten diese als Weiterleitung auf das Impressum/Datenschutzerklärung auszuweisen. In derlei Fällen ist dem Link ein aufklärender Hinweis in der „Biografie“ voranzustellen, da im Website-Feld lediglich ein Link eingefügt werden kann. Ebenso sollte der Link ausschließlich im „Website-Feld“ hinterlegt werden, da dieser in der „Biografie“ nicht als klickbar ausgewiesen werden kann.

Fügen Sie dafür zunächst Ihren nicht-sprechenden Impressums- und Datenschutzlink in die „Website“-Spalte ein.

Begeben Sie sich sodann in die Rubrik „Biographie“ bzw. in der mobilen Ansicht in die Rubrik „Steckbrief“ und fügen Sie hier das Wort „Impressum und Datenschutzerklärung“ mit einem Doppelpunkt („Impressum- und Datenschutzerklärung:“ bzw. „Unser Impressum, sowie die Datenschutzerklärung sind hier hinterlegt:“) ein. Sollten Sie in der Biographie bereits einen Text verwenden, ergänzen Sie diesen am Ende nach einem Absatz mit „Impressum und Datenschutzerklärung:“ :

bild

Klicken Sie sodann auf den grünen „Absenden“-Button am unteren Seitenende. Bei erneutem Aufrufen der Startseite wird der in der Biographie eingefügte Zusatz unmittelbar vor dem Impressums- und Datenschutzlink angezeigt und weist mithin deutlich dessen Funktion aus:

1

II. Allgemeine Geschäftsbedingungen und Widerrufsbelehrung

Wenn Sie Instagram nicht lediglich zur Präsentation Ihres Unternehmens nutzen sondern hierüber

  • auch konkret unter Angabe von Preisen für Ihre Waren bzw. Dienstleistungen werben und
  • potenziellen Kunden die Möglichkeit bieten, über Instagram zum Zwecke von Vertragsabschlüssen mit Ihnen Kontakt aufzunehmen,

haben Sie bestimmte gesetzliche Informationspflichten zu erfüllen.

Es ist rechtlich nicht erforderlich (und auch technisch nicht möglich), die AGB und die Widerrufsbelehrung bei Instagram direkt zu hinterlegen.

Damit die AGB wirksam in den Vertrag mit dem Käufer einbezogen werden und Sie Ihre gesetzlichen Informationspflichten erfüllen können, müssen Sie die Instagram-AGB mit Kundeninformationen sowie die separate Widerrufsbelehrung nebst Muster-Widerrufsformular Ihren Kunden rechtzeitig vor Vertragsschluss in Textform (E-Mail, Fax oder Brief) übermitteln.

Dies kann in der Praxis am einfachsten von Ihnen umgesetzt werden, wenn Sie dem Kunden zusammen mit den AGB und Kundeninformationen zunächst ein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages zukommen lassen, welches der Kunde akzeptieren oder ablehnen kann.

Dies setzt jedoch voraus, dass es sich bei Ihrem Instagram-Inserat nach den Umständen des Einzelfalls weder um ein bindendes Angebot noch um eine „invitatio ad offerendem“ Ihrerseits handelt. Dies könnten Sie etwa dadurch klarstellen, dass Sie in Ihrem Instagram-Inserat einen Hinweis platzieren, nachdem es sich bei Ihrer Artikelbeschreibung nicht um ein bindendes Angebot handelt und der Interessent nach der Kontaktaufnahme mit Ihnen noch ein vollständiges Angebot von Ihnen erhält.

Ein entsprechender Hinweis für Ihr Instagram-Inserat könnte etwa wie folgt lauten:

"Angebot erwünscht? Bitte kontaktiere mich unverbindlich!"

Tipp: Spezielle Instagram-AGB (inkl. Kundeninformationen) + Widerrufsbelehrung stellen wir im Rahmen eines rechtlichen Pflegeservices für mtl. 9.90 € bereit.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .


Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

0 Kommentare

Weitere News

FAQ: Musik für Reels vs. Urheberrecht
(28.03.2023, 11:30 Uhr)
FAQ: Musik für Reels vs. Urheberrecht
Vorsicht: Keine Anonymität bei Verbreitung rechtswidriger Inhalte auf Instagram & Co
(13.07.2022, 16:34 Uhr)
Vorsicht: Keine Anonymität bei Verbreitung rechtswidriger Inhalte auf Instagram & Co
OLG Köln: Instagram -  persönliche Empfehlung oder doch Schleichwerbung?
(01.04.2021, 12:01 Uhr)
OLG Köln: Instagram - persönliche Empfehlung oder doch Schleichwerbung?
TikTok: Impressum und Datenschutzerklärung rechtssicher einbinden
(24.07.2020, 17:30 Uhr)
TikTok: Impressum und Datenschutzerklärung rechtssicher einbinden
Frage des Tages: Wie kann ich bei Instagram Impressum und Datenschutzerklärung rechtssicher hinterlegen?
(10.03.2020, 14:53 Uhr)
Frage des Tages: Wie kann ich bei Instagram Impressum und Datenschutzerklärung rechtssicher hinterlegen?
LG FFM: Weitreichende Auskunftsansprüche gegen Instagram bei Fake-Accounts
(26.04.2019, 08:29 Uhr)
LG FFM: Weitreichende Auskunftsansprüche gegen Instagram bei Fake-Accounts
© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei