Nützliche Muster: Informationspflichten nach ElektroG für Vertreiber und Hersteller/Importeure
Exklusiv für Mandanten der IT-Recht Kanzlei: Sofern Sie Hersteller/Importeur von Elektrogeräten im Sinne des ElektroG sind oder als Vertreiber über Versand- und Lagerflächen für Elektrogeräte von mindestens 400 qm verfügen, haben Sie gegenüber privaten Haushalten umfangreiche Informationspflichten zu beachten - gerade auch beim Verkauf über das Internet. In unserem folgenden Beitrag zeigen wir unseren Mandanten, welche Informationspflichten wie genau umzusetzen sind und stellen entsprechende Muster zur Verfügung.
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