Brauch ich das? - Zur Impressumspflicht auf Instagram

Brauch ich das? - Zur Impressumspflicht auf Instagram
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von Patricia Finkl
Stand: 15.04.2024 4 min

Soziale Netzwerke sind aus dem Alltag vieler Menschen nicht mehr wegzudenken. Im Jahr 2023 werden die Nutzerinnen und Nutzer täglich ca. 2,5 Stunden auf Social-Media-Plattformen verbringen. Durch die steigende Popularität der Social-Media-Netzwerke hat sich auch das eher unbeliebte Thema „Impressumspflicht“ in diesen Bereich verlagert. Für viele stellt sich daher die Frage: Ab wann muss ich auf Instagram ein Impressum führen? Mehr dazu in diesem Beitrag.

I. Rechtlicher Ursprung

Die Impressumspflicht hat ihren rechtlichen Ursprung im Telemediengesetz (TMG), in dem geregelt ist, ab wann ein Impressum erforderlich ist bzw. welche Pflichtangaben ein Impressum enthalten muss. Aus den gesetzlichen Regelungen des TMG lässt sich ableiten, dass sich die Impressumspflicht zunächst an Personen richtet, die „geschäftsmäßig“ handeln, also beispielsweise digitale Medien „zur Nutzung bereithalten oder den Zugang zur Nutzung vermitteln“.

II. Arten von Instagram-Profilen

Grundsätzlich lassen sich drei Arten von Instagram-Profilen unterscheiden: private, geschäftliche und gewerbliche.

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1. Privater Instagram-Account

Ein privater Instagram-Account zeichnet sich dadurch aus, dass er ausschließlich für persönliche und familiäre Zwecke genutzt wird und keinen kommerziellen Hintergrund hat. Bereits das Setzen eines Affiliate-Links zu einem Shop kann den Betreiber des „ursprünglich“ privaten Instagram-Accounts der Impressumspflicht unterwerfen.

2. Geschäftsmäßiger Instagram- Account

Werden hingegen Produkte empfohlen, kann bereits von einem kommerziellen Instagram-Account gesprochen werden. Dabei ist es unerheblich, ob man für diese „Werbung“ Geld erhält oder nicht.

Kurzum: Bereits mit einer Produktempfehlung wird ein fremder Geschäftszweck gefördert, weshalb diese Förderung bereits nicht mehr privat sein kann.

Aber nicht nur bei Produktempfehlungen, sondern auch bei der Darstellung redaktioneller oder journalistischer Inhalte auf einem Instagram-Account kann künftig das Führen eines Impressums verlangt werden.

Wie wir bereits gesehen haben, ist kein Impressum erforderlich, wenn es sich um einen privaten Instagram-Account handelt. Dies kann sich jedoch ändern, wenn ein öffentlicher Account betrieben wird, der aber nur private Inhalte präsentiert.

In einem Urteil des Landgerichts Essen (vom 26.04.2012 - Az. 4 O 256/11) wurde hierzu festgestellt, dass in besonderen Fällen auch hier von einer Geschäftsmäßigkeit ausgegangen werden kann, wenn beispielsweise auf ein bestimmtes Buch hingewiesen wird. Dabei ist es unerheblich, ob zusätzlich der Titel oder der Autor genannt wird. Nach Ansicht des Gerichts werden die Besucher dieses Accounts hier dazu animiert, die Seite später erneut zu besuchen, um „nach genauerer Kenntnisnahme“ dieses Buch zu erwerben.

Dies kann wiederum anders bewertet werden, wenn es sich um einen Account handelt, bei dem nicht jeder alles sehen kann. Wenn also beispielsweise erst nach einer Anfrage ausgewählte Personen in die Follower-Liste aufgenommen werden. Hier dürfen dann Empfehlungen - ohne Führen eines Impressums - ausgesprochen werden.

Hier ist jedoch Vorsicht geboten: Werden auf diese Weise beispielsweise mehrere „hundert Freunde“ generiert, kann nicht mehr von einer privaten Produktempfehlung gesprochen werden, weshalb hier wieder die Impressumspflicht greifen würde.

3. Gewerblicher Instagram-Account

Die Abgrenzung zwischen einem geschäftsmäßigen und einem gewerblichen Instagram-Account ist immer zu beachten: Jeder gewerbliche Internetauftritt ist auch geschäftsmäßig, aber nicht jeder gewerblich betriebene Account ist auch geschäftsmäßig.

Daher muss bei einem gewerblichen Account - der immer geschäftsmäßig betrieben wird - immer ein Impressum geführt werden. Als Beispiele für gewerbliche Instagram Accounts können Accounts von Influencern oder Unternehmen genannt werden.

III. How-to: Einbindung des Impressums in den Instagram-Account

Das Impressum kann auf verschiedene Arten in den Account integriert werden. So kann das Impressum beispielsweise in der Profilbeschreibung des Instagram-Accounts hinterlegt werden oder es kann ein Link eingefügt werden, der erkennbar zum Impressum des Account-Betreibers führt. Zu beachten: Auch hier gilt die Zwei-Klick-Lösung!

Hinweis für Mandanten der IT-Recht Kanzlei: Wer unsere Texte für Instagram nutzt, erhält selbstverständlich eine Anleitung, wie diese in den Account einzubinden sind.

IV. Fazit: Ein schmaler Grat...

Während private, nicht-öffentliche Instagram-Accounts zunächst von der Impressumspflicht verschont bleiben, müssen Nutzer öffentlicher Accounts stets die Augen offen halten, um den schmalen Grat zur Gewerblichkeit nicht zu überschreiten. Denn ab diesem Zeitpunkt sind sie impressumspflichtig und müssen sich - wie gewerbliche Account-Betreiber - auch mit der Frage der korrekten Einbindung des Impressums auf ihrem Instagram-Profil auseinandersetzen.

Kurzum: „Spätestens“ wenn mit Werbung etc. Geld verdient wird, muss ein Impressum geführt werden!

Haben Sie Interesse an einem rechtssicheren und abmahnfreien Auftritt auf Instagram - natürlich auch mit einem rechtskonformen Impressum? Dann schauen Sie sich gerne unsere Schutzpakete ab 5,90 EUR netto/Monat hierzu an.

Tipp: Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .


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