BMJ veröffentlicht Leitfaden zur Impressumspflicht

BMJ veröffentlicht Leitfaden zur Impressumspflicht
1 min 1
Beitrag vom: 07.10.2008

Tipp: Weiterführende Informationen finden Sie hier: "Impressum"

Wann besteht eine Anbieterkennzeichnungspflicht? Welche Angaben sind im Impressum zu machen und wie ist dieses zu gestalten? Das BMJ veröffentlicht einen Leitfaden.

Der neue Leitfaden des Bundesjustizministeriums (BMJ) klärt über die oben genannten Fragen auf und soll Gewerbetreibenden mit einem Internet-Auftritt dabei helfen, ihre Anbieterkennzeichnung (auch Impressum genannt) nach den gesetzlichen Anforderungen des Telemediengesetzes (TMG) zu gestalten. Unternehmen, die Waren und Dienste im Internet anbieten, sollen jetzt auf einen Blick erkennen können, was sie bei der Selbstauskunft nach dem Telemediengesetz zu beachten haben. Das BMJ hofft, dass der Leitfaden in einem Bereich, in dem Abmahnungen häufig vorkommen, zur Rechtssicherheit beiträgt.

Darüber hinaus weist das BMJ darauf hin, dass der Leitfaden im Einzelfall eine rechtliche Beratung nicht ersetzen kann, aber dabei helfen soll, die bestehenden Pflichten überhaupt zu erkennen. Der Leitfaden soll Gewerbetreibenden mit einem Internet-Auftritt als Orientierungshilfe dienen, so das Bundesjustizministerium. Rechtsverbindlich sei er jedoch nicht...

Tipp: Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .

Bildquelle: derateru / PIXELIO

Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

1 Kommentar

R
Ramona Hapke 07.10.2008, 15:30 Uhr
Impressum
Wer wenn nicht das Bundesjustizministerium kann verbindlich sagen, wie ein Impressum auszusehen hat, meine ich. Warum wissen die Abmahn-Anwälte so genau, wann sie abmahnen können? Sorry, aber dieser Leitfaden ist etwas für die Mülltonne, wenn Abmahner immernoch Spielraum haben. Und wer hat mal wieder die Arbeit der Minister bezahlt? (Im Augenblick bin ich wütent.)

Beiträge zum Thema

Abmahnung: Unvollständige Angaben im Impressum
(10.04.2025, 07:24 Uhr)
Abmahnung: Unvollständige Angaben im Impressum
Etliche Impressen betroffen: Zuteilung von Wirtschafts-IDs ab November 2024
(10.10.2024, 08:30 Uhr)
Etliche Impressen betroffen: Zuteilung von Wirtschafts-IDs ab November 2024
Müssen alle Websites ein Impressum haben, auch private Websites?
(21.06.2024, 15:44 Uhr)
Müssen alle Websites ein Impressum haben, auch private Websites?
Muss ich im Impressum Angaben zu meinem Beruf machen?
(03.05.2024, 12:10 Uhr)
Muss ich im Impressum Angaben zu meinem Beruf machen?
Antrag zu Verzicht auf Privatadressen im Impressum abgelehnt
(29.11.2023, 16:14 Uhr)
Antrag zu Verzicht auf Privatadressen im Impressum abgelehnt
Erweiterte Impressumspflicht bei Veröffentlichung von umfangreichem Videomaterial
(05.10.2023, 11:09 Uhr)
Erweiterte Impressumspflicht bei Veröffentlichung von umfangreichem Videomaterial
Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder
Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.

Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.

Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Fragen oder Anregungen?

Kontaktieren Sie uns:
IT-Recht Kanzlei
Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller
Alter Messeplatz 2
Tel.: +49 (0)89 / 130 1433-0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de
© 2004-2025 · IT-Recht Kanzlei