Frage des Tages: Können korrekte Impressumsangaben auf der mich–Seite fehlerhafte Anbieterinformationen auf der eBay-Angebotseite „heilen“?

Tipp: Weiterführende Informationen finden Sie hier: "Impressum"
Ebay-Händler aufgepasst: Das OLG Hamm (Urteil vom 04.08.2009; Az.:4 U 11/09) hat entschieden, dass inkorrekte Informationen im Rahmen der rechtlichen Angaben über den Verkäufer nicht durch ein korrektes Impressum auf der mich-Seite „geheilt“ werden können. Das hat zur Folge, dass in dieser Konstellation ein Impressumsverstoß und also ein abmahnbarer Wettbewerbsverstoß vorliegt, der auch nicht unerheblich sei, da die richtigen Informationen im Impressum insbesondere für die Kontaktaufnahme des Verbrauchers von großer Bedeutung sind.
An die Richtigkeit der Angaben im Impressum werden also weiterhin hohe Anforderungen gestellt.
Gerne können Sie zur Erstellung Ihres Impressums das entsprechende Tool der IT-Recht Kanzlei nutzen.
Tipp: Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .
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