Spezielle Datenschutzerklärung für TikTok: ab sofort verfügbar

Spezielle Datenschutzerklärung für TikTok: ab sofort verfügbar
24.07.2020 | Lesezeit: 4 min

Das Videoportal TikTok ist von vielen Mobiltelefonen nicht mehr wegzudenken. TikTok ist aufgrund seiner beliebten Nutzer-Kurzvideos ein fulminanter Erfolg beschert. Hierbei ist für Online-Händler besonders interessant, dass TikTok auch in gewissen Grenzen kommerziell genutzt werden kann. Wir stellen unseren Mandanten hierfür eine rechtssichere Datenschutzerklärung zur Verfügung. Diese Datenschutzerklärung kann sodann ganz praktisch (zusammen mit einem zusätzlichen Impressum) mit unserem Hosting-Service bei TikTok genutzt werden. Was Sie hierzu wissen müssen, lesen Sie in unserem Beitrag.

Was ist TikTok?

Bei TikTok handelt es sich um eine mobile App, über die kurze Videoclips erstellt und abgerufen werden können. Außerdem bietet TikTok Funktionen eines sozialen Netzwerkes an. In den vergangenen Jahren gehörte TikTok zu den sich am schnellsten verbreitenden mobilen Apps der Welt und war die führende Kurzvideo-Plattform in Asien mit der weltweit größten Playbackvideo-Community.

Bis Februar 2019 wurde die App insgesamt über eine Milliarde Mal heruntergeladen. Im November 2019 erreichte TikTok eine Milliarde monatlich aktive Nutzer, womit TikTok zu den am schnellsten wachsenden sozialen Netzwerken gehört. Damit hat TikTok eine gigantische Reichweite im Hinblick auf potenzielle Konsumenten, die sich Unternehmer aus nachvollziehbaren Gründen gerne zunutze machen würden.

Nach eigener Aussage besteht TikToks Mission darin, „Kreativität, Wissen und wichtige Momente des Alltagslebens aufzunehmen und mit der Welt zu teilen.“

TikTok ist eine außerordentlich beliebte Video-App, die sich bei Verbrauchern wachsender Beliebtheit erfreut.

Banner Unlimited Paket

Darf TikTok überhaupt kommerziell genutzt werden?

Antwort: Ja, aber …

TikTok selbst schließt in den Nutzungsbedingungen zwar grds. eine kommerzielle Nutzung aus (Ziffer 1a der Nutzungsbedingungen). In Ziffer 5h wird als Nutzerinhalt untersagt für Waren oder Dienstleistungen zu werben.

ABER: Bei TikTok können Nutzer einen sog. Pro-Account als Business-Profil erstellt werden! Das Ganze nennt sich dann TikTok for Business.

Im Rahmen eines solchen Business-Profils sollte zwar keine direkte Werbung für Waren und Dienstleistungen erstellt werden. Allerdings haben Nutzer die Möglichkeit die Plattform TikTok zur Image- oder Markenwerbung zu nutzen. Es können dort Videos über „Kreativität, Wissen und wichtige Momente des Alltagslebens“ hochgeladen werden und damit die eigene Marke bekannt gemacht oder gestärkt werden.

TikTok drückt es auf seiner Seite so aus:

tiktok

Rechtliche Voraussetzungen für die kommerzielle Nutzung von TikTok

Auch bei bei TikTok handelt es sich um ein sog. Telemedium im Sinne von § 1 Abs. 1 TMG (so wie auch Facebook, Instagram, etc.). In der Folge unterliegen kommerzielle Nutzer der Anbieterkennzeichnung nach § 5 TMG. Entsprechende Nutzer müssen als eine ordnungsgemäßes Impressum bei TikTok vorhalten.
Darüber hinaus müssen TikTok-Nutzer über die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen einer Datenschutzerklärung gemäß Art. 13 DSGVO informieren.

Wie wir bereits berichtet haben hat der EuGH mit Urteil vom 05.06.2018 entschieden, dass der Betreiber einer Facebook-Fanpage – also der Händler / das werbende Unternehmen – für die (fremde) Datenverarbeitung, die Facebook im Rahmen solcher Seiten durchführt (mit)verantwortlich ist. Dies bedeutet nicht nur, dass der Betreiber für mögliche Verstöße von Facebook gegen das Datenschutzrecht haftet und zum Ansprechpartner der Datenschutzbehörden wird. Vielmehr muss auf jeder Fanpage künftig auch eine eigene Datenschutzerklärung des Betreibers dargestellt werden.

Zwar bezieht sich das Urteil des EuGH lediglich auf Facebook. Allerdings sind die darin getroffenen Feststellungen auch auf andere Plattformen wie etwa TikTok übertragbar.

Wie lassen sich die Vorgaben auf TikTok umsetzen?

Unser Hosting-Lösung: Anstelle der Darstellung des vollständigen Impressums und der Datenschutzerklärung wird lediglich ein entsprechender Link platziert, welcher als sprechende URL auf das Impressum und die Datenschutzerklärung auf eine externe Website weiterleitet.

Der neue Hosting-Service der IT-Recht Kanzlei hilft gewerblichen Nutzern ihr Impressum und die Datenschutzerklärung rechtssicher einbinden.

Tipp: Mandanten der IT-Recht Kanzlei erhalten hier eine bebilderte Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Aktivierung und Verwendung des Hosting-Links!

Sie möchten die Rechtstexte für TikTok beziehen?

Die Datenschutzerklärung für TikTok stellen wir im Rahmen eines rechtlichen Pflegeservices zu einem monatlichen Honorar von nur 5,90 EUR zur Verfügung.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .

Bildquelle:
© Ewe Degiampietro - Fotolia.com

Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

0 Kommentare

Weitere News

TikTok plant Ausrollung einer Shopfunktion in vielen Ländern
(04.01.2024, 15:30 Uhr)
TikTok plant Ausrollung einer Shopfunktion in vielen Ländern
Deutschland: Derzeit kein TikTok-Verbot geplant
(24.09.2020, 08:12 Uhr)
Deutschland: Derzeit kein TikTok-Verbot geplant
© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei