Aktuelle Abmahnwelle: IDO-Verband nimmt sich Verkaufsauftritte bei DaWanda zur Brust

Aktuelle Abmahnwelle: IDO-Verband nimmt sich Verkaufsauftritte bei DaWanda zur Brust
24.07.2017 | Lesezeit: 6 min

Der IDO-Verband ist seit mehreren Jahren wohlbekannt dafür, eine große Anzahl von Abmahnungen in regelrechten Wellen auszubringen. Seit Beginn seiner Abmahntätigkeit dürfte eine höhere vierstellige Anzahl von Internetverkäufern eine IDO-Abmahnung erhalten haben. Derzeit erhalten reihenweise DaWanda-Verkäufer(innen) die unangenehme Post vom IDO…

Bestimmte Plattformen sowie Branchen werden vom IDO „abgearbeitet“

Betroffen waren zu Beginn der Abmahntätigkeit des IDO Verbands zunächst nur eBay-Verkäufer.

Dabei wurde meist nach bestimmten Branchen vorgegangen, z.B. eine gewisse Zeit lang nur Händler im Bereich Automobilzubehör, dann im Bereich Textilien, Schmuck, Antiquitäten, Münzen, Briefmarken usw. systematisch abgemahnt.

Später erwischte es einige Amazon-Verkaufsauftritte in Bezug auf Garantiewerbung.

Derzeit stehen Verkaufsauftritte bei DaWanda.de massiv im Visier des IDO-Verbands.

Die entsprechenden Anfragen in unserer Kanzlei sowie die einschlägigen Forenbeiträge in den Verkäuferforen bei DaWanda.de sprechen Bände, so dass in der Tat von einer regelrechten Abmahnwelle ausgegangen werden muss.

Was wird bei Dawanda.de abgemahnt?

In erster Linie zielen die aktuellen Abmahnungen des IDO auf fehlende Rechtstexte (z.B. keine Widerrufsbelehrung vorhanden), auf veraltete Rechtstexte (z.B. Widerrufsbelehrung auf dem Stand vor dem 13.06.2014, heute unzulässige AGB-Klauseln), auf nicht erfüllte Verbraucherinformationspflichten, auf Fehler im Impressum sowie auf Fehler bei den Versandangaben und den Hinweisen zur Beinhaltung der Umsatzsteuer.

Vermutlich ist derzeit von einer hohen zweistelligen, wenn nicht gar dreistelligen Anzahl solcher Abmahnungen auszugehen. Die aktuelle Welle scheint derzeit erst an Fahrt aufzunehmen.

Kostenfreies Bewertungssystem SHOPVOTE

Warum werden DaWanda-Auftritte abgemahnt?

Nach unseren Erfahrungen verschwimmen bei DaWanda häufig die Grenzen zwischen Hobby und gewerblichem Tätigwerden. Verkäufer(innen) werden quasi „über Nacht“ vom Privatverkäufer zum Unternehmer und sind häufig mit den komplexen rechtlichen Vorgaben, die mittlerweile an einen rechtssicheren Internethandel gestellt werden, schlicht überfordert.

Für den IDO sind Verkaufsauftritte bei DaWanda.de damit ein gefundenes Fressen. Die Professionalität vieler dortiger Verkaufsauftritte ist aufgrund der oft geringen Umsätze und des Herangehens an die Sache durch viele Verkäufer(innen) nicht in erster Linie aus unternehmerischen und gewinnorientierten Gesichtspunkten in vielen Fällen nicht so hoch, dass die Auftritte abmahnsicher wären.

Verstöße lassen sich dort zudem mit Hilfe von Suchmaschinen wie Google binnen Sekunden aufspüren.

Die IT-Recht Kanzlei unterstützt Verkäufer(innen) bei DaWanda.de sehr gerne dabei, rechtssicher zu verkaufen.

Entsprechende Rechtstexte – das A und O eines rechtssicheren Verkaufsauftritts – sind bereits für 8,90 Euro monatlich verfügbar – inklusive der innovativen Datenschnittstelle zu DaWanda.de für ein sorgloses Verkaufen.

Achtung: „Nice-price-Phänomen“ zu beobachten

Ein häufiger Irrtum bei den IDO-Abmahnungen ist nach unserer jahrelangen Beratungspraxis dahingehend zu beobachten, dass Abgemahnte davon ausgehen, die „Strafe“ sei in den vom IDO geforderten Abmahnkosten von 232,05 Euro zu sehen.

Dieser Betrag ist lästig, aber im Vergleich zu Abmahnungen durch Mitbewerber geradezu als gering anzusehen. Im Falle von Mitbewerberabmahnungen belaufen sich Abmahnkosten schnell auf Beträge zwischen 700 und 1.500 Euro. Viele vom IDO Abgemahnte sehen die Abmahnung daher als „Glück im Unglück“.

Auch gehen viele Abgemahnte davon aus, dass eine professionelle anwaltliche Beratung und ggf. Verteidigung gegen eine IDO-Abmahnung deshalb nicht mehr als 232,05 Euro kosten dürfe, da der IDO ja auch nur diesen Betrag fordert.

Ein auf lange Sicht oftmals teurer Trugschluss, denn bereits bei erstmaligen und einmaligem Verstoß gegen die Unterlassungserklärung stehen 3.000 Euro auf dem Spiel, also mehr als das 10-fache der ursprünglich geforderten Abmahnkosten.

Was die wenigsten wissen: Dem IDO geht es nach unseren Erfahrungen aus einer Vielzahl von Abmahnvorgängen gar nicht so sehr um die Zahlung dieser Abmahnkosten, sondern vielmehr darum, dass der Abgemahnte die gewünschte Unterlassungserklärung abgibt und ggf. künftig dieser zuwiderhandelt.

Also: Die „Belastung“ und „Strafe“ stellen nicht die Abmahnkosten dar, sondern die Unterlassungserklärung. Dies zeigt sich meist erst nach einigen Wochen, Monaten oder gar Jahren.

Da die Unterschrift unter der Erklärung erst einmal gar nicht wehtut, gerät die eingegangene Verpflichtung oft schnell in Vergessenheit.

Engmaschige Überwachung der Unterlassungsversprechen

Wird die Unterlassungserklärung abgegeben und die Verstöße nicht restlos abgestellt bzw. wiederholen sich diese, drohen Vertragsstrafen im höheren vierstelligen Bereich.

Es erfolgt eine sehr engmaschige und aggressive Überwachung des Unterlassungsversprechens durch den IDO. Wer daher unbedarft die Unterlassungserklärung unterzeichnet und weitermacht wie bisher, bekommt mit sehr großer Wahrscheinlichkeit den nächsten Brief vom IDO.

Dort möchte man dann in aller Regel 3.000,-- Euro Vertragsstrafe vom Abgemahnten – was gerade bei kleinen Verkäufern schnell existenzbedrohend werden kann.

Mit Zahlung der Abmahnkosten und Abgabe der Unterlassungserklärung ist die Sache also leider nicht zu Ende, sondern das „Spiel“ mit dem IDO beginnt damit erst…

„Nice-price“ ist in Bezug auf IDO-Abmahnungen daher eindeutig zu kurz gedacht. Für hunderte vom IDO Abgemahnte endete die Sache in der Zahlung von teuren Vertragsstrafen.

Abmahnungen sind in aller Regel durch korrekte und aktuelle Rechtstexte vermeidbar

Das eigentlich Ärgerliche bei den IDO-Abmahnungen ist darin zu sehen, dass diese – vorausgesetzt der Verkäufer verwendet korrekte und aktuelle Rechtstexte – in aller Regel vermeidbar sind.

Entsprechende, professionelle Rechtstexte lassen sich für überschaubares Honorar beziehen. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass diese Texte auch stets auf dem aktuellen Stand von Gesetzgebung und Rechtsprechung gehalten werden, da nur so ein effektiver Schutz vor Abmahnung gewährleistet ist.

Denn ganz überwiegend zielen IDO-Abmahnungen auf Fehler an dieser Stelle ab, also auf fehlende, veraltete oder falsche Rechtstexte (AGB, Kundeninformationen, Widerrufsbelehrung, Muster-Widerrufsformular und Impressum).

Daneben gibt es natürlich – wenn auch in deutlich geringerer Anzahl – jedoch auch IDO-Abmahnungen, die auf Fehler außerhalb der Rechtstexte abzielen, etwa in Bezug auf falsche Angaben zur Beinhaltung der Umsatzsteuer, unzulässige Versandangaben oder früher auch in Bezug auf die Vorgaben der Textilkennzeichnung.

Abmahnsichere Rechtstexte der IT-Recht Kanzlei: Stets aktuell durch Update-Service bereits ab 8,90 Euro (zzgl. MwSt.) im Monat. Ein effektiver Schutz vor Abmahnungen durch den IDO-Verband

Wie bereits dargestellt, sind fehlende oder veraltete Rechtstexte in aller Regel das Einfallstor für Abmahnungen des IDO-Verbands. Hier gilt es vorzubeugen.

Vertrauen Sie auf die abmahnsicheren Rechtstexte der IT-Recht Kanzlei für DaWanda.de.

Diese Rechtstexte – inkl. Nutzung der bequemen Datenschnittstelle zu DaWanda.de – erhalten Sie bereits ab 8,90 Euro (zzgl. MwSt.) monatlich.

Da die IT-Recht Kanzlei ihre Mandanten durch die Qualität und Professionalität der erbrachten Leistungen überzeugen und nicht durch Knebelverträge binden möchte, sind die Rechtstexte grundsätzlich jederzeit monatlich kündbar.

Darüber hinaus überprüft die IT-Recht Kanzlei Verkaufsauftritte auch insgesamt in wettbewerbsrechtlicher Hinsicht – für maximale Rechtssicherheit und Schutz vor Abmahnungen auch außerhalb der Rechtstexte – im Rahmen ihres Unlimited-Pakets.

Fazit

DaWanda-Verkäufer(innen) müssen derzeit auf der Hut sein. Dortige Verkaufsauftritte werden aktuell reihenweise das Ziel von Abmahnungen des IDO-Verbands.

Prüfen und aktualisieren Sie als DaWanda-Verkäufer(in) daher jetzt unbedingt Ihre Rechtstexte und lassen Sie sich in Bezug auf die Rechtstexte professionell betreuen, um IDO-Abmahnungen effektiv vorzubeugen.

Sind Sie bereits vom IDO abgemahnt worden, lassen Sie sich professionell beraten, da für Sie viel auf dem Spiel steht. Auch hier bietet die IT-Recht Kanzlei hoch spezialisierte Beratung zu günstigen Pauschalhonoraren. Sprechen Sie uns gerne an!

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .

Bildquelle:
© pixelkorn - Fotolia.com

Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

0 Kommentare

Weitere News

E-Zigaretten ohne Registrierung bei EAR = Verstoß gegen das ElektroG
(25.11.2024, 07:56 Uhr)
E-Zigaretten ohne Registrierung bei EAR = Verstoß gegen das ElektroG
November-Update für LegalScan Pro: Neue Abmahnrisiken berücksichtigt
(22.11.2024, 16:55 Uhr)
November-Update für LegalScan Pro: Neue Abmahnrisiken berücksichtigt
Abmahnung: Fehlende CE-Kennzeichnung für Wärmekissen in Tierform
(22.11.2024, 08:52 Uhr)
Abmahnung: Fehlende CE-Kennzeichnung für Wärmekissen in Tierform
Verkauf von Haustieren über das Internet
(21.11.2024, 15:00 Uhr)
Verkauf von Haustieren über das Internet
Ihr Kunde zahlt nicht? Unsere Mustervorlagen helfen!
(21.11.2024, 13:05 Uhr)
Ihr Kunde zahlt nicht? Unsere Mustervorlagen helfen!
OLG Nürnberg: Kündigungsbutton erst im Nutzeraccount unzureichend
(21.11.2024, 08:00 Uhr)
OLG Nürnberg: Kündigungsbutton erst im Nutzeraccount unzureichend
© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei