Jetzt auch Amazon-Händler betroffen: IDO-Verband mahnt Amazon-Angebote wettbewerbsrechtlich ab

Jetzt auch Amazon-Händler betroffen: IDO-Verband mahnt Amazon-Angebote wettbewerbsrechtlich ab
Stand: 15.12.2017 4 min

Der IDO-Verband mahnt weiter ab, die neuesten Abmahnung betreffen die Plattform Amazon. Bereits in der Vergangenheit hatte der IDO-Verband für Aufsehen gesorgt und zahlreiche Händler auf den Plattformen eBay und DaWanda wegen fernabsatzrechtlicher Pflichtinformationen abgemahnt. Zwischenzeitlich wurden auch einige Abmahnungen betreffend eBay-Kleinanzeigen bekannt. Es steht zu befürchten, dass nun auch vermehrt Händler auf der Plattform Amazon ins Visier genommen werden, wie die uns aktuell vorliegenden Abmahnungen befürchten lassen.

Abmahnungen vom IDO-Verband - worum geht es?

Der IDO-Verband ist (nach derzeitigem Stand) ein rechtsfähiger Verband zur Förderung gewerblicher oder selbstständiger beruflicher Interessen. Somit steht dem IDO-Verband nach § 8 Absatz 3 Nr. 2 UWG die Berechtigung zu, wettbewerbsrechtliche Abmahnungen aussprechen zu lassen.

Der IDO-Verband geht im Rahmen seiner Abmahnungen vor allem gegen DaWanda-Händler aus bestimmten Branchen vor und zwar Verkäufer von Textilwaren, Schmuck, Antiquitäten, Münzen, Briefmarken, Spielzeug und Dekorationsartikel.

Generell kann es aber nahezu jedes angebotene Sortiment treffen, da der IDO nach eigenen Angaben angeblich über Mitglieder aus fast allen denkbaren Sparten des Warenhandels verfügt.

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Bisherige Abmahnpunkte des IDO-Verbands

Bisher hat der IDO-Verband vor allem die nachstehenden Punkte auf den Plattformen eBay und DaWanda wettbewerbsrechtlich abgemahnt:

  • Fehlerhafte/ fehlende Widerrufsbelehrung
  • Werbung mit einem „versicherten“ Versand
  • Fehlerhaftes/ fehlendes Widerrufsformular
  • Auslandsversandkosten anfragen lassen
  • Verwendung von unzulässigen AGB-Klauseln
  • Werbung mit „CE-geprüft“
  • Ungenügende Lieferzeitangaben ("in der Regel")
  • Fehlerhafte/ fehlende Textilkennzeichnung
  • Fehlende Belehrung über Informationspflichten

Tipp: Wenn Sie wissen möchten, wie man die vorstehenden Punkte vor allem auf der Plattform DaWanda vermeidet, empfehlen wir die Lektüre unseres Beitrags.

Abmahnungen auf der Plattform Amazon

Nunmehr liegen bereits mehrere Abmahnungen betreffend Amazon-Händlern vor, die mit einer Garantie geworben haben, ohne hierbei die speziellen Informationspflichten zu beachten. Es geht um die Vorgaben gemäß § 477 BGB, die zu beachten sind, wenn mit einer Garantie geworben werden soll.

Voraussetzungen des § 477 BGB an eine Garantiewerbung:

Zu beachten ist, dass mit dem Begriff "Garantie" nur geworben werden darf, wenn zum einen auf die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers sowie darauf hinweisen, dass diese durch die Garantie nicht eingeschränkt werden. Zum anderen muss auf den Inhalt der Garantie und alle wesentlichen Angaben hingewiesen werden, die für die Geltendmachung der Garantie erforderlich sind, insbesondere die Dauer und den räumlichen Geltungsbereich des Garantieschutzes sowie Namen und Anschrift des Garantiegebers dargestellt werden.

Die Werbung mit einer „Garantie“, welche die vorstehenden Bedingungen nicht erfüllt, ist generell abmahnbar, insbesondere also die „schlagwortartige“ Bewerbung der Garantie ohne jede weitere Erläuterung (z.B. „2 Jahre Herstellergarantie“).

Fazit: Wenn Sie als Online-Händler mit einer Garantie werben wollen, müssen Sie die Informationsvorgaben des § 477 BGB vollständig erfüllen. Wir stellen unseren Mandanten Muster zur rechtssicheren Werbung mit einer Herstellergarantie bzw. mit einer Händlergarantie zur Verfügung. Mit diesen Mustern können Sie Ihre Garantiewerbung rechtskonform gestalten. Wenn Sie sich nicht die Mühe machen möchten die vollständigen Informationspflichten zu erfüllen, bleibt nur der Verzicht auf die Garantie-Werbung, um Abmahnungen zu vermeiden.

Wenn Sie von einer aktuellen Abmahnung betroffen sein sollten

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben sollten: Handeln Sie nicht vorschnell!

Auch wenn sich herausstellen sollte, dass die Abmahnung (teilweise) berechtig ist, gilt es das Für und Wider der Abgabe einer Unterlassungserklärung sorgfältig abzuwägen. So gibt es Wettbewerbsverstöße, bei denen die Abgabe einer Unterlassungserklärung unverantwortlich wäre, weil deren künftige Wiederholung nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden kann. Ist in diesem Fall eine Unterlassungserklärung in der Welt, kommen schnell fünfstellige Vertragsstrafenforderungen ins Spiel.

Fällt die Entscheidung auf den Weg der Unterwerfung, gilt es, die Unterlassungserklärung so weit wie nur möglich zu Gunsten des Abgemahnten zu modifizieren.

Gerade bei den IDO-Abmahnungen mit den weit zu Gunsten des IDO-Verbands vorformulierten Unterlassungserklärungen müssen die Interessen des Abgemahnten ausreichend Berücksichtigung finden.

Gerne beraten wir Sie im Falle einer erhaltenen Abmahnung, nehmen Sie hierzu per Telefon oder E-Mail Kontakt mit uns auf!

Tipp: Die IT-Recht Kanzlei bietet Ihnen auch professionelle Rechtstexte für den Warenverkauf im Zusammenhang mit Amazon-Angeboten bereits ab 9,90 Euro netto monatlich an. Durch den Update-Service gewährleisten wir die stetige Aktualität der Rechtstexte - bleiben Sie immer auf dem aktuellen Stand der Dinge!

Tipp: Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .

Bildquelle: © Trueffelpix - Fotolia.com

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