Unternehmens-Webseiten automatisiert rechtssicher halten - ab mtl. 5,90 €

Betreiber einer unternehmerischen Website, die Ihre Onlinepräsenz mit einem Homepage-Baukasten, Wordpress oder einem anderen System nutzen, müssen eine den gesetzlichen Anforderungen genügende Datenschutzerklärung (+ Impressum) vorhalten. Für Betreiber solcher unternehmerischen Webseiten bietet die IT-Recht Kanzlei ab sofort einen neuen Hosting-Service an. Dieser sorgt bei jeder rechtlichen Änderung für ein sofortiges Update der Datenschutzerklärung, ohne dass der Betreiber weiter tätig werden muss. Die Datenschutzerklärung für Homepages ist ab mtl. 5,90€ erhältlich. Der Hosting-Service ist dabei für unsere Mandanten selbstverständlich mit keinen zusätzlichen Kosten verbunden.
Dauerhafte rechtliche Pflege hat sich bewährt
Die IT-Recht Kanzlei stellt bereits einer Vielzahl an Betreibern von Internetpräsenzen, die das Internet lediglich zur Präsentation, nicht aber für den Verkauf von Produkten nutzen, entsprechende Datenschutzerklärungen bereit.
Diese Datenschutzerklärungen werden durch die IT-Recht Kanzlei dauerhaft gepflegt und weiterentwickelt. Hiervon profitieren auch Mandanten der IT-Recht Kanzlei, deren Datenschutzerklärungen im Rahmen eines rechtlichen Pflegeservices dauerhaft auf dem aktuellen rechtlichen Stand gehalten werden.
Das System einer dauerhaften rechtlichen Pflege von Rechtstexten hat sich bewährt, da sich die rechtlichen Grundlagen gerade im Hinblick auf die Entwicklungen im Internet in den letzten Jahren immer wieder geändert haben. Als juristisch unbeschlagener Unternehmer kann man da schon mal den Überblick verlieren.
Vereinfachung der Einbindung und rechtlicher Pflege mittels Hosting-Service
Einen komfortablen Service zur Aktualisierung der Datenschutzerklärung möchte die IT-Recht Kanzlei nun auch Betreibern von unternehmerischen Webseiten im Hinblick auf die Datenschutzerklärung anbieten – und dies völlig unabhängig von der für die Website verwendeten Software.
Dabei wird die von der IT-Recht Kanzlei bereitgestellte Datenschutzerklärung für die betreffende Website auf einem Server der Kanzlei gespeichert und zum Abruf bereitgehalten.
Über einen individuellen Link kann der Mandant von seiner Homepage direkt auf die für ihn hinterlegte Datenschutzerklärung weiterleiten.
Für die Generierung des Links erhält der Mandant in seinem Mandantenkonto eine genaue Anleitung.
Nach der erstmaligen Konfiguration der Datenschutzerklärung über das Mandantenportal der IT-Recht Kanzlei und der Einrichtung des Links auf der Website des Mandanten wird der Text der Datenschutzerklärung sowie evtl. Änderungen hieran über den Link des Mandanten sofort sichtbar, ohne dass der Mandant den Text manuell übertragen muss.
Dies vereinfacht den Arbeitsaufwand deutlich.
Stets aktuell und informiert
Im Rahmen des rechtlichen Pflegeservices wird der Mandant von der IT-Recht Kanzlei per E-Mail über evtl. Änderungen an der Datenschutzerklärung informiert und so auf dem Laufenden gehalten. Der Mandant kann seine Datenschutzerklärung auch jederzeit selbst über das Mandantenportal der IT-Recht Kanzlei anpassen, indem er die von ihm vorgenommenen Einstellungen ändert.
Der Hosting-Service für die Datenschutzerklärung der IT-Recht Kanzlei unterstützt derzeit u.a. folgende Homepage-Baukasten, Blog- und CMS-Systeme:
- 1blu-Homepage
- Alfahosting Homepage
- alldomains Homepage
- Checkdomain
- Contabo Homepage
- Digital Business Webseite
- dmsolutions Homepage
- Domainfactory
- gmx-Homepage
- goneo
- Homepage-Baukasten.de
- Host Europe
- Ionos
- Jimdo Homepage
- Joomla Website
- one.com Homepage
- SimpleSite
- Site123
- Squarespace
- Strato Website
- Telekom Homepage
- udmedia Homepage
- United-Domains Webseite
- web.de Homepage
- webgo Homepage
- Webnode
- Webvisitenkarte.net
- Weebly
- Wix Homepage
- Wordpress
- zeta-producer
Sie sind Betreiber einer unternehmerischen Website und interessieren sich für den Hosting- und Pflege-Service der IT-Recht Kanzlei für Datenschutzerklärungen? Hier finden Sie weitere Informationen und eine Möglichkeit zur Buchung des Services.
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