Hosting: IT-Recht Kanzlei bietet ab sofort professionelle AGB für Hosting-Leistungen an

Hosting: IT-Recht Kanzlei bietet ab sofort professionelle AGB für Hosting-Leistungen an
15.03.2016 | Lesezeit: 2 min

Die IT-Recht Kanzlei hat ihr Portfolio an Rechtstexten erweitert und bietet ab sofort Rechtstexte (standardisierte AGB zzgl. Datenschutzerklärung) für Hosting-Leistungen an. Die AGB sind für Anbieter geeignet, die über eine eigene Website Hosting-Leistungen für Unternehmer anbieten. Dabei berücksichtigen die AGB die für die Erbringung von Hosting-Leistungen wesentlichen Punkte.

Insbesondere werden dabei folgende Regelungen berücksichtigt:

1. Bestimmung der Leistungspflichten des Providers wie etwa

  • Bereitstellung von Speicherplatz und Zugänglichmachung von Inhalten über das Internet
  • Gesamtverfügbarkeit
  • Datensicherung

2. Regelung der Mitwirkungspflichten des Kunden wie etwa

  • Anpassung von Inhalten bei notwendigen Änderungen der Hard- oder Software durch den Provider
  • Verbot der Speicherung von rechtswidrigen Inhalten
  • Verbot der Installation von Programmen oder Skripten, die den betrieblichen Ablauf des Providers gefährden können
  • Einrichtung und Umgang mit dem Kundenpasswort
  • Einräumung der erforderlichen Nutzungsrechte durch den Kunden

3. Vergütung
4. Vertragslaufzeit und Kündigung
5. Mängelhaftung
6. Haftung
7. Anwendbares Recht

Entsprechende Rechtstexte bietet die IT-Recht Kanzlei ab sofort im Rahmen ihres AGB-Pflegeservices an – und das schon für 19,90 EUR monatlich. Neben den AGB enthalten Sie eine geeignete Datenschutzerklärung für Ihre Website. Mit dem AGB-Pflegeservice der IT-Recht Kanzlei bleiben Sie dabei immer auf dem aktuellen rechtlichen Stand.

Nähere Informationen zum AGB-Pflegeservice der IT-Recht Kanzlei für Hosting-Leistungen finden Sie hier.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .

Bildquelle:
© massimo_g - Fotolia.com

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