IT-Recht Kanzlei bietet Rechtstexte für hornbach.de (Marktplatz) an

IT-Recht Kanzlei bietet Rechtstexte für hornbach.de (Marktplatz) an
Stand: 15.12.2023 2 min

Die IT-Recht Kanzlei hat ihr Portfolio an Rechtstexten für Online-Marktplätze erweitert und bietet ab sofort auch professionelle Rechtstexte für den Online-Marktplatz hornbach.de an. Über den von der HORNBACH Baumarkt AG unter https://www.hornbach.de/ betriebenen Online-Marktplatz können Unternehmer Waren aus dem Bereich Baumarktartikel an andere Nutzer der Plattform verkaufen. Hierzu kann jeder Händler ein eigenes Verkäuferprofil für hornbach.de erstellen und hierüber in eigenem Namen und für eigene Rechnung Waren zum Verkauf anbieten.

Kaufverträge können direkt über hornbach.de abgeschlossen werden. hornbach.de bietet seinen Nutzern hierfür einen eigenen Bestellprozess an. Händler, die künftig auch über hornbach.de Waren verkaufen möchten, können dabei speziell auf diese Plattform zugeschnittene Rechtstexte verwenden.

Die in dem Schutzpaket enthaltenen AGB regeln die wesentlichen Punkte für den Verkauf von Waren über hornbach.de unter Berücksichtigung des deutschen Rechts. Zudem enthält das Schutzpaket für hornbach.de eine Widerrufsbelehrung sowie eine Datenschutzerklärung, die den Anforderungen der DSGVO genügt.

Mit dem AGB-Pflegeservice der IT-Recht Kanzlei bleiben Sie dabei immer auf dem aktuellen rechtlichen Stand. Die Rechtstexte können problemlos in das Verkäuferprofil bei hornbach.de integriert werden.

Entsprechende Rechtstexte bietet die IT-Recht Kanzlei ab sofort im Rahmen ihres AGB-Pflegeservices an – und das schon ab 5,90 EUR zzgl. USt. monatlich.

Nähere Informationen zu unserem Schutzpaket für hornbach.de finden Sie hier.


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