Wer trägt die Hinsendekosten (Lieferkosten): Nach einem Widerruf?
In einem derzeit anhängigen Verfahren hat der EuGH zu entscheiden, wer die Kosten der Zusendung der Ware zu tragen hat, wenn der Käufer sein Widerrufsrecht ausgeübt hat. Der Generalanwalt plädiert dafür, dass diese vom Verkäufer zu tragen sind. Da der EuGH in der Regel dem Plädoyer des Generalanwaltes folgt, ist eine Entscheidung zu Lasten der Verkäufer zu erwarten.
Laut der Instanzgerichte habe nach der Umsetzung der Richtlinie ins Deutsche Recht der Käufer die Lieferkosten zu tragen. Der Generalanwalt argumentiert jedoch wie folgt dagegen:
Wenn die Richtlinie darauf abzielt, dass der Verbraucher nicht von der Ausübung seines Widerrufsrechts abgehalten wird, dann erlaubt die Richtlinie nicht, dem Verbraucher die Lieferkosten im Falle des Widerrufs aufzuerlegen. Denn andernfalls wäre die Auferlegung der Lieferkosten eine negative Folge, welche dazu führen könnte, den Verbraucher von der Ausübung seines Widerrufsrechts abzuhalten.
Artikel 6 der Fernabsatzrichtlinie lautet:
Widerrufsrecht
(1) Der Verbraucher kann jeden Vertragsabschluß im Fernabsatz innerhalb einer Frist von mindestens sieben Werktagen ohne Angabe von Gründen und ohne Strafzahlung widerrufen. Die einzigen Kosten, die dem Verbraucher infolge der Ausübung seines Widerrufsrechts auferlegt werden können, sind die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
…
(2) Übt der Verbraucher das Recht auf Widerruf gemäß diesem Artikel aus, so hat der Lieferer die vom Verbraucher geleisteten Zahlungen kostenlos zu erstatten. Die einzigen Kosten, die dem Verbraucher infolge der Ausübung seines Widerrufsrechts auferlegt werden können, sind die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Die Erstattung hat so bald wie möglich in jedem Fall jedoch binnen 30 Tagen zu erfolgen.
Nach Auffassung des Generalanwalts umfassen die in Art. 6 Abs. 2 der Richtlinie genannten „geleisteten Zahlungen“ nicht nur den Kaufpreis, sondern auch die Lieferkosten.
Wer sind die Generalanwälte?
Die so genannten Generalanwälte sind ein wichtiger Bestandteil des EuGH. Sie bereiten die Entscheidungen des EuGH vor und machen dessen Richtern einen Vorschlag, wie ein bestimmtes Urteil ihrer Meinung nach aussehen soll.
Die so genannten Schlussanträge eines Generalanwalts sind dessen konkreter Vorschlag, wie ein Fall seiner Meinung nach zu entscheiden ist. Diese Schlussanträge sind deshalb so wichtig, weil sich die Richter in den allermeisten Fällen den Vorschlägen des Generalanwalts anschließen. Somit sind die Schlussanträge ein starkes Indiz dafür, wie ein Urteil des EuGH aussehen wird.
Daher lohnt sich stets der „prophetische Blick“ auf die Schlussanträge eines Generalanwalts – so auch hier und heute!
Tipp: Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .
Link kopieren
Als PDF exportieren
Per E-Mail verschicken
Zum Facebook-Account der Kanzlei
Zum Instagram-Account der Kanzlei
32 Kommentare
Wie kann man denn vom Verkäufer einer Ware erwarten, das er bei widerrufen des Kaufvertrages dem lieben Kunden auch noch Geld hinterherschmeißt? Denn nichts anderes wird ja hier von uns online-Händlern verlangt!
Wie wäre es damit, dem lieben Kunden auch noch eventuell angefallene Telefonkosten zu erstatten, falls er vor seiner Bestellung ein Telefonat mit dem Händler geführt hat? Oder die für das Schreiben einer email angefallene Zeit und alle weiteren damit verbundenen Kosten?
Versuch mal im Ladengeschäft etwas zurückzugeben, weil Du es Dir anders überlegt hast. Das ist meist eine Kulanzfrage! Aber Fernabsatz - klar, da muss es so sein! Per Gesetz geregelt.
Bevor hier überhaupt über Hinsendekosten spekuliert wird, sollte man also erst mal über eine gesetzliche Regelung zum Widerruf von Kaufverträgen in Geschäfts-räumen nachdenken und dort dann natürlich auch gleich mit einplanen, das der Kunde in einem solchen Fall (der dann häufig sein wird nehme ich an) ebenfalls seine Fahrkosten, Parkbegühren, Abnutzung seines Kfz, etc erstattet bekommen muss.
Kommt der Spezi damit durch, dann darf man doch erwarten, das ich als Verbraucher im Ladengeschäft gleichgestellt werde.....wo wäre den sonst unsere Gleichstellung hingekommen????
Also werde ich dann jeden Morgen auf dem Weg zur Arbeit noch schnell im Supermarkt ein Gerät kaufen.
Am nächsten Tag muss ich ja dann wieder auf die Arbeit, dann bringe ich es zurück. Erhalte den Kaufpreis zurück und mache meine Fahrtkosten geltend. Sollte man mir nur einen Gutschein geben wollen, ist auch kain Problem, morgen muss ich auch arbeiten gehen und das sind auch wieder Kosten die ich gerne sparen würde.
naja...kann es verstehen.....der Gute wird vom Staat bezahlt.....und der hat nix was man mal zurückgeben könnte.
Aber es ist doch so schön das es solche gestze gibt. Dann melde ich mich einfach als privater bei Ebay an. Verkaufe von jeder Sorte nicht mehr als drei Artikel auf einmal, stecke die Kohle unversteuert ein. Die Gesetze für Händler gehen mir am A... vorbei und mit dem Gewinn lebe ich mal doppelt gut wie wenn ich ehrlich geworden wäre.
Danke deutsche Gesetzbegebung das das Leben so leicht sein kann.
wenn ich als Käufer erst etliche km fahren muss um in ein Ladengeschäft zu kommen. Dann auch noch Parkgebühr zahle - den Zeitaufwand rechne.....
das ganze nochmal am nächsten Tag, wenn ich es zurückbringe...
die Kosten werden nicht ersetzt, allerdings fallen für den Ladeninhaber ja auch keine Kosten an.
Jetzt beim Onlinehändler soll das andersrum sein?
Der Händler hat sogar die verbrauchten Hinsendekosten zu erstatten. Ja - gehts noch??
das ist doch wohl mehr als - nein ich sags lieber nicht.
was ist eigentlich, wenn im Online Shop Abholung angeboten wird. Ist dann der Verkäufer aus dem Schneider? dann wäre es ja die Entscheidung des Käufers, Porto zu zahlen.
wir als bekleidungsverkäufer finden das natürlich klasse, während uns vorher die ware kaputtgerissen wurde, achselflecken reingeschwitzt wurden und etliches mehr, um dann zu sagen, die ware sei schlecht verarbeitet oder farblich abweichend, kann man doch dann nunmehr die hoffnung haben, dass, wenn schon alles auf kosten der verkäufer abgewickelt wird, wenigstens die ware in einem ordnungsgemäßen zustand zurückgesendet wird ... wir sagen danke !
ironieoff
Mitbewerber können auch einen schädigen bei der Sache. Man braucht nur seine große Familie auf einen Händler schicken.
Viele haben es auch gesagt. Wer arbeitet denn umsonst? Man kann dann nur Artikel mit Abhloung anbieten. Der Versand kann optional dazu gekauft werden wie ein Artikel. Schon haben wir dann wieder Probleme ;-)
Okay, wir sind hier fast alle Händler. Habt ihr schonmal bemerkt, dass der Verbraucher immer Recht bekommt? Und es ist kein Ende in Sicht!
Ich war auch mal ein Liberaler. Aber sorry, genau diese Art des aktuellen Liberalismus fördert solche Auswucherungen.
Recht hat inzwischen - nicht nur an diesem Punkt - mit Verstand nichts mehr zu tun.
Hätte da aber noch einen besseren Vorschlag für den Generalanwalt. Alle Portokosten sind grundsätzlich vom Verkäufer zu tragen. Der Käufer braucht auch nur die Hälfte des Kaufpreises bezahlen und wenn nach den 2 Jahren Gewährleistung die Ware noch gut ist, dann bezahlt er die andere Hälfte. Mit Anwaltskosten sollte man auch so verfahren. Wird der fall gewonnen, gibt es die andere Hälfte. und die An-und Abreise zum Analt ist auch durch diesen tragen. Das ist doch gerecht, oder?
Aus Gleichbehandlungsgrundsatz sollten deshalb auch alle stationären Händler Ihren Kunden neben dem Kaufpreis auch die Fahrtkosten und die Parkgebühren erstatten und abgenutze Artikel bis zu einem Monat nach Kauf zurücknehmen müssen. Klingt das paradox? Aber den Onlinehändlern wird das zugemutet...
Da finde ich die bisherige Regelung doch einfach gerechter allen gegenüber. Denn Artikel über 40,00 € können auch schon mal eine beträchtliche Größe haben und natürlich auch höhere Versandkosten.
Der Händler bleibt dann auf allem sitzen. Hat Arbeit, Zeit und Porto investiert und zum Schluss für lau?
Wo bleibt denn mal eine Rechtssprechung zu Gunsten der Händler? Die haben scheinbar gar keine Rechte. Letztendlich schlägt sich so eine Handhabung früher oder später auf die Preise um, damit der Händler überleben kann.
Unsere Mitbewerber werden dann sehr schnell insolvent sein - wir haben Monopolstellung und diktieren die Preise und Brüssel hat wieder einmal eine "tolle Entscheidung" getroffen.
Dem "Generalanwalt" legen wir nahe, die von uns finanzierte Kinder-Skifreizeit mit zu nutzen. Auf diese ein Wurst kommt es dann auch nicht mehr an und der "Generalanwalt" schaltet nach der Erholung vielleicht vor einem Antrag erst einmal sein offenbnar fehlendes Hirn ein, bevor er einen solchen Schwachsinn vorträgt.
Lang leben die heiligen EU-Kühe, die der Meinung sind alles besser zu wissen und vom tatsächlichen Leben keine Ahnung haben!
Ungewollte Mitbewerber werden wir nun mit Bestellungen überhäufen - die sowieso geringen Margen im Internethandeln werden dann hoffentlich dazu führen, dass alle Mitbewerber in Kürze pleite sind und wir alleine den Kunden unsere Preise diktieren können! Endlich haben wir Monopolstellung im Internet!
Weiter so Brüssel und Strassburg - wird Zeit dass wir aus diesem Bürokraten-Mist aussteigen.
Den Kindern des Generalstabsanwaltes wünschen wir viel Spass bei der von uns finanzierten Ski-Freizeit!
Man kann von uns ja erwarten, dass man nach soviel unglaublichen Müll, den diese Eurobürokraten von sich geben, wir die dringend benötigte Erholung bezahlen. Man brauch schon eine gewisse Anstrengung um sich stetig wieder irgendeinen Müll einfallen zu lassen, ohne sein Hirn einzuschalten, was solch dumme Entscheidungen nach sich ziehen!
Gerade bei der Versandart Nachname kommen extrem viele Pakete zurück, weil sich der Kunde es anders überlegt hat.
...und auf den nicht unbeträchtlichen Kosten bleibt dann der Händler sitzen.
Anders gesagt, wenn da nicht bald etwas passiert, sodass nicht nur der Kunde, sondern auch der Händler "geschützt" wird, werden die doch recht Hohen zusätzlichen Kosten auf den regulären Verkaufspreis aufgeschlagen und somit zahlt es dann jeder Käufer indirekt mit.
Und was ist mit Nachnahmelieferungen muss ich die Nachnahmegebühr auch dem Kunden ersetzen?
Das ist dann widerrum zum Nachteil des Enverbrauchers. Der im übrigen auch beim Widerruf zur Post fahren muss. Zudem trägt er auch weiterhin das Risiko der Verschlechterung (welches auch noch strittig ist)
Würde sich der Endverbraucher besser informieren bzw bewusster bestellen bzw der Gewerbetreibende ausreichender oder besser informieren über sein Produkt - sollte ein Widerruf eigentlich gar nicht nötig werden - das sollte eigentlich das Ziel sein.
Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass es in vielen Dingen doch gar nicht um die Sachlage geht - sondern nur um Geltungssucht und Profit.
Warum verdienen Anwälte sich goldene Nasen (der Trend geht offensichtlich zur Zweitnase) mit Fragen wie?
-wer bezahlt die plus/minus 4,00 Euro Versandkosten
-wieviel Honorar bekomme ich, wenn ich jemandem ein Verfahren wegen eines fehlenden Kommas in einer Widerrufsbelehrung verklage
-muss ein Kunde, der in Deutschland online kauft, der schriftlich über alles belehrt wird, wirklich darauf hingewiesen werden, dass Vertragssprache deutsch ist?
Wir haben, denke ich, Luxusprobleme von denen andere Länder nur träumen können. Aber offensichtlich haben die Leidtragenden - und das sind in der Regel die Anbieter - am Ende es nicht geschafft sich eine eigene Lobby aufzubauen, die den Absurditäten des Fernabsatzes Einhalt gebieten.
In diesem Sinne
allen Kollegen viel Glück
Wenn ich etwas im Versand bestelle, weiss ich, das es mit Versandkosten verbunden ist. Wenn ich etwas im Laden kaufe, weiss ich, das ich mich dorthin bewegen muss, was mit Kosten verbunden sein kann.
Versandhändler sind hier benachteiligt, wenn Sie die Hinsendekosten tragen müssen (und dann auch noch die Rücksendekosen des Verbrauchers, wenn er widerruft).
Das kann doch wirklich nicht wahr sein!
Zum ersten Kommentar vom 16.2. um 10:52 Uhr
Der Kunde muss sich Ihrer Meinung nach also nicht mehr VOR dem Kauf überlegen, welcher Artikel ihm nun besser gefällt?
Er bestellt einfach 10 Artikel bei 10 Händlern zur Auswahl. Er probiert und sucht ganz bequem zu Hause aus?
Denn es kostet ihn ja nichts.
Die Kosten trägt der Händler.
Somit für den Händler:
Außer Spesen nichts gewesen.
Ganz im Gegenteil - der Händer darf nicht einmal für die benutzten Artikel Wertersatz verlangen.
Viele Shops werden dann wohl wegen Reichtum schließen.
Das Rückgaberecht besteht für den Artikel, die Versandkosten sind eine erhaltene Dienstleistung. Haben Sie beim Friseur schon mal bei Unzufriedenheit Ihren Haarschnitt zurückgegeben?
Aber wenn dem so sein sollte, dann sollte doch wirklich wie in Absatz 2 dieser Richtlinie dem Widerrufenden die Kosten der Rücksendung in jedem Fall auferlegt werden können, auch bei einem Warenwert über 40 Euro, denn welcher Versandhändler kann sich das lange leisten 2 mal Versandkosten zu tragen für einen Null-Verkauf.
Auf dem Geld bleibt dann der Händler sitzen
Kein Mensch kann in ein Ladengeschäft gehen und sein Benzingeld oder die Fahrkarte zum Laden zurückfordern, beim Onlinehandel aber wird es so dargestellt, als ob der Verkäufer Schuld am Widerruf des Kunden hat und das ausnahmslos
Wieviele Kunden das Widerrufsrecht missbrauchen, sei mal ganz dahingestellt....
Ein Schlag ins Gesicht
Das wäre eine Entscheidung die absolut ungerecht den Händlern gegenüber wäre. Eben diese Fahrtkosten entstehen dem Ladenkäufer auch und die werden nicht einmal im berechtigten Reklamationsfall ersetzt.
Wenn man bei einem Online-Händler bestellt, dann nimmt man seine Arbeit und seine Zeit in Anspruch. Ferner bringt man ihn dazu sein Geld für Porto auszugeben.
Gehen Sie mal zu einem Anwalt oder Steuerberater und nehmen Sie mal seine Zeit in Anspruch. Oder gehen Sie zum Friseur oder Kfz-Mechaniker und bringen Sie ihn dazu eine Paketmarke zu kaufen und dann freiwillig zu verbrennen. Nach der mit Sicherheit kommenden Entscheidung von EUGH werden Sie das nach Lust und Laune mit jedem Online-Händler machen können.
Argumente, warum es im Online-Handel das Widerrufsrecht geben muss, leuchten ein. Warum der Verbraucher Leistungen in Anspuch nimmt und dafür nicht bezahlt, wird für immer ein Rätsel der lebensfremden Juristen bleiben.
Dieses Urteil wird nicht die Rechte der Verbraucher stärken, sondern Handelsketten gegenüber den Online-Händlern.