Irreführende Werbung: Dürfen unter der eBay-Rubrik "Heilsteine" Steine angeboten werden?
Es kann nur davon abgeraten werden, unter der eBay-Rubrik "Heilsteine" Steine zu verkaufen. Grund: Es existieren keine wissenschaftlichen Hinweise dafür, dass etwa Minerale tatsächlich bei Krankheiten eine heilende Wirkung haben oder das Befinden verbessern könnten. Verkäufer von Steinen sollten daher die eBay-Rubrik "Heilsteine" besser meiden.
Das LG Hamburg hat übrigens erst unlängst entschieden , dass die Bezeichnung „Heilsteine“ eine unzulässige Werbeangabe i.S.d UWG und HWG darstellen könne. Dies gelte selbst dann, wenn auf den fehlenden wissenschaftlichen Nachweis bestimmter Heilwirkungen hingewiesen wird.
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2 Kommentare
siehe:
http://schmuckengel.wordpress.com/2009/06/25/der-fall-heilstein/
Da alle Artikel, die unter "Heilsteine" angeboten werden, diese Frage tangieren, und EBay durch so eine Rubrik dem Vorschub leistet, sollte das ohne Frage zu einer Mitschuld EBays führen, wenn sie nicht handeln.
Im Umkehrschluß die Frage: Wenn ich wegen aufgedruckter Autos und Motorräder einen Teppich in der Rubrik Fahrzeuge anbiete, mache ich mich dann schuldig, wenn es kein fliegender Teppich ist, weil der Erwerber meinen könne, er erwirbt ein Fortbewegungsmittel, wenn er das gute Stück hier erwirbt?