Irreführende Werbung: Dürfen unter der eBay-Rubrik "Heilsteine" Steine angeboten werden?

Irreführende Werbung: Dürfen unter der eBay-Rubrik "Heilsteine" Steine angeboten werden?
14.04.2009 | Lesezeit: 1 min

Es kann nur davon abgeraten werden, unter der eBay-Rubrik "Heilsteine" Steine zu verkaufen. Grund: Es existieren keine wissenschaftlichen Hinweise dafür, dass etwa Minerale tatsächlich bei Krankheiten eine heilende Wirkung haben oder das Befinden verbessern könnten. Verkäufer von Steinen sollten daher die eBay-Rubrik "Heilsteine" besser meiden.

Das LG Hamburg hat übrigens erst unlängst entschieden , dass die Bezeichnung „Heilsteine“ eine unzulässige Werbeangabe i.S.d UWG und HWG darstellen könne. Dies gelte selbst dann, wenn auf den fehlenden wissenschaftlichen Nachweis bestimmter Heilwirkungen hingewiesen wird.

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2 Kommentare

C
Christian Tepfer 26.06.2009, 23:59 Uhr
Rubrik "Heilsteine"
In dem Urteil wird über die Bezeichnung "Heilsteine" an sich nicht entschieden, der Anklagepunkt wurde vom Kläger zurückgezogen.

siehe:

http://schmuckengel.wordpress.com/2009/06/25/der-fall-heilstein/
M
M.Moser 27.04.2009, 17:37 Uhr
Heilsteine
Könnte dann nicht EBay angewiesen werden, derart unsinnige und nur betrügerischen oder zumindest fragwürdigen Interessen förderlich zur Verfügung stehende Rubriken zu streichen?
Da alle Artikel, die unter "Heilsteine" angeboten werden, diese Frage tangieren, und EBay durch so eine Rubrik dem Vorschub leistet, sollte das ohne Frage zu einer Mitschuld EBays führen, wenn sie nicht handeln.

Im Umkehrschluß die Frage: Wenn ich wegen aufgedruckter Autos und Motorräder einen Teppich in der Rubrik Fahrzeuge anbiete, mache ich mich dann schuldig, wenn es kein fliegender Teppich ist, weil der Erwerber meinen könne, er erwirbt ein Fortbewegungsmittel, wenn er das gute Stück hier erwirbt?

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