BGH: Werbung für ein Desinfektionsmittel mit der Angabe "Hautfreundlich" ist unzulässig

BGH: Werbung für ein Desinfektionsmittel mit der Angabe "Hautfreundlich" ist unzulässig
11.10.2024 | Lesezeit: 2 min

Der BGH hat entschieden, dass die Verwendung der Angabe "Hautfreundlich" in der Werbung für ein Desinfektionsmittel unzulässig ist.

Aus der Pressemitteilung des BGH:

Sachverhalt

Die Klägerin ist die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs. Die Beklagte ist eine bundesweit tätige Drogeriemarktkette. Sie bot ein Desinfektionsmittel zum Verkauf an, bei dem es sich um ein Biozidprodukt im Sinne der Biozidverordnung handelt. Auf dem Etikett des Produkts befinden sich die Angaben: "Ökologisches Universal-Breitband Desinfektionsmittel" sowie "Hautfreundlich - Bio - ohne Alkohol".

Die Klägerin hält die Angabe wegen eines Verstoßes gegen die Biozidverordnung für unlauter. Sie nimmt die Beklagte auf Unterlassung und Ersatz vorgerichtlicher Abmahnkosten in Anspruch.

Bisheriger Prozessverlauf

Das Landgericht hat der Klage stattgegeben. Auf die Berufung der Beklagten hat das Berufungsgericht das erstinstanzliche Urteil teilweise abgeändert und den Unterlassungsantrag hinsichtlich der Angabe "Hautfreundlich" abgewiesen.

Mit ihrer vom Berufungsgericht zugelassenen Revision verfolgt die Klägerin den Unterlassungsantrag hinsichtlich der Werbeaussage "Hautfreundlich" weiter.

Der Bundesgerichtshof hat das Verfahren mit Beschluss vom 20. April 2023 (GRUR 2023, 831) ausgesetzt und dem Gerichtshof der Europäischen Union eine Frage zur Auslegung von Art. 72 Abs. 3 Satz 2 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 (Biozidverordnung) zur Vorabentscheidung vorgelegt. Dieser hat die Frage mit Urteil vom 20. Juni 2024 (C-296/23, GRUR 2024, 1226) beantwortet.

Entscheidung des Bundesgerichtshofs

Die Revision hatte Erfolg. Der Bundesgerichtshof hat das Berufungsurteil aufgehoben, soweit es zum Nachteil der Klägerin ausgefallen war und die stattgebende Entscheidung des Landgerichts wiederhergestellt. Die Angabe "Hautfreundlich" zur Bezeichnung eines Desinfektionsmittels fällt entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts als "ähnlicher Hinweis" unter das Verbot des Art. 72 Abs. 3 Satz 2 der Biozidverordnung. Der Klägerin steht daher unter dem Gesichtspunkt des Rechtsbruchs gemäß § 8 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 3 Abs. 1, § 3a UWG ein Unterlassungsanspruch gegen die Beklagte zu.

Die Angabe "Hautfreundlich" hebt eine positive Eigenschaft des beworbenen Desinfektionsmittels hervor und ist dadurch geeignet, die Risiken des Biozidprodukts zu verharmlosen. Die Betonung der positiven Eigenschaft steht zudem im Widerspruch zu dem von der Biozidverordnung verfolgten Ziel, den Einsatz von Biozidprodukten zu minimieren.

Banner Legal Scan Pro berücksichtigt

Quelle: PM des BGH

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .

Bildquelle:
Chris Redan

Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

0 Kommentare

Weitere News

Ab 01.01.2025: Abgabebeschränkungen für den Handel mit Bioziden
(06.09.2024, 07:24 Uhr)
Ab 01.01.2025: Abgabebeschränkungen für den Handel mit Bioziden
Leitfaden: Biozide im Internet rechtssicher verkaufen
(30.08.2024, 09:58 Uhr)
Leitfaden: Biozide im Internet rechtssicher verkaufen
LG Frankfurt am Main: Biozid-Warnhinweis auch dann Pflicht auf einer Website, wenn Online-Bestellung nicht möglich ist
(30.08.2024, 09:57 Uhr)
LG Frankfurt am Main: Biozid-Warnhinweis auch dann Pflicht auf einer Website, wenn Online-Bestellung nicht möglich ist
LG Heidelberg: Biozid-Warnhinweis darf nicht hinter weiterführendem Link versteckt werden
(11.07.2024, 08:50 Uhr)
LG Heidelberg: Biozid-Warnhinweis darf nicht hinter weiterführendem Link versteckt werden
EuGH: Bewerbung der Hautfreundlichkeit von Desinfektionsmitteln unzulässig
(08.07.2024, 07:53 Uhr)
EuGH: Bewerbung der Hautfreundlichkeit von Desinfektionsmitteln unzulässig
LG Berlin: Bewerbung eines Insektenschutzmittels als „umweltfreundlich“ ist unlauter
(06.03.2024, 10:24 Uhr)
LG Berlin: Bewerbung eines Insektenschutzmittels als „umweltfreundlich“ ist unlauter
© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei