Ab sofort: Zwei neue Muster zur wirksamen Ausübung des Hausrechts im Online-Shop
Auch im Internet können sich Händler auf ihr Hausrecht berufen und Bestellungen unliebsamer Kunden ablehnen. Im Einzelfall zeigen sich solche Kunden aber penetrant und machen sich die weitgehend automatisierten Bestellabläufe zunutze, um die Ablehnung vertraglicher Beziehungen von Seiten des Händlers zu ignorieren. Speziell für diese Fälle bietet die IT-Recht Kanzlei Mandanten ab sofort zwei neue Musterschreiben an, mit denen Händler Ihr Hausrecht rechtswirksam durchsetzen können.
Machen Kunden auch bei Aufforderung des Händlers, von zukünftigen Bestellungen Abstand zu nehmen, nicht halt und ignorieren dadurch das virtuelle Hausrecht im Online-Handel vehement, greifen sie grundsätzlich rechtswidrig in das sogenannte Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb ein. Immerhin stören sie die betrieblichen Grundlagen, Abläufe und die geschäftliche Organisation erheblich, verursachen unnötigen Arbeitsaufwand und ggf. auch Personalkosten.
Das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb als eine besondere Ausprägung des virtuellen Hausrechts ist als absolutes Recht gemäß § 823 BGB geschützt. Seine vorsätzliche oder fahrlässige Verletzung kann Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche auslösen.
Helfen Maßnahmen des Händlers wie etwa eine förmliche Aufforderung zum Absehen von künftigen Bestellungen, eine Kundenkontosperrung oder eine IP-Blockade nicht weiter, um den unliebsamen Kunden in die Schranken zu weisen, können schwerere Geschütze aufgefahren werden.
Einerseits kann der Händler unter Hinweis auf die Verletzung des Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb durch zuvor abgelehnte Bestelltätigkeiten letztmalig gütlich zur Unterlassung auffordern und an die Inanspruchnahme der Gerichte androhen.
Andererseits kann der Händler den unliebsamen Kunden auch zivilrechtlich abmahnen (lassen), zur Abgabe einer vertragsbewehrten Unterlassungserklärung auffordern und für den Fall der Untätigkeit die gerichtliche Durchsetzung androhen.
Um Händlern bei der rechtswirksame Durchsetzung ihres virtuellen Hausrechts vor dem Hintergrund unliebsamer Bestellungen weitergehend zu unterstützen, hat die IT-Recht Kanzlei die Musterformulierungen zum Hausrecht im Online-Shop um zwei neue Elemente erweitert.
Mandanten finden fortan auch folgende Muster:
- Letztmalige gütliche Aufforderung zur Unterlassung von Bestellaufgaben und Androhung einer gerichtlichen Durchsetzung
- Abmahnung wegen Eingriffs in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb + Unterlassungsverpflichtungserklärung
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