Handlungsanleitung: Rechtstexte zu Flow Shopsoftware übertragen und Aktualisierungs-Automatik starten
Dieser Leitfaden erklärt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie Ihre Rechtstexte über unsere Schnittstelle automatisch in Ihren Flow-Shop integrieren und stets aktuell halten.
Inhaltsverzeichnis
- I. Vorbereitungen im Flow-Shop
- II. Übertragung der Rechtstexte aus dem Mandantenportal in den Flow-Shop
- 1.) Einrichtung der Schnittstellenverbindung
- 2.) Konfiguration der zu übertragenden Rechtstexte
- 3.) Übertragen der Rechtstexte in den Flow-Shop
- 4.) Schnittstellenstatus prüfen und Einstellungen ändern
Hinweis: Ihr Impressum im Mandantenportal ist bereits mit den bei der Bestellung angegebenen Unternehmensinformationen versorgt. Prüfen Sie diese vor der Verwendung auf Richtigkeit und Vollständigkeit.
I. Vorbereitungen im Flow-Shop
Loggen Sie sich zunächst in Ihren Flow-Shop ein.
Sodann müssen Sie im Administrator-Bereich ein API-Token generieren lassen, welches im Mandantenportal der IT-Recht Kanzlei zur Einrichtung der Schnittstellenverbindung benötigt wird.
Wählen Sie dafür in der Menüleiste bei Flow „Tools“ an und klicken Sie sodann auf „Schnittstellen“:
Scrollen Sie auf der sich öffnenden Seite nun bis zum Abschnitt „Rechtstexte“ herunter:
Hier sehen Sie nun einen Eintrag für das API-Token der IT-Recht Kanzlei und klicken auf den „Erstellen“-Button:
Es wird nun das maßgebliche Token generiert.
Kopieren Sie dieses bitte durch Klick auf den „Kopieren“-Button in die Zwischenablage.
II. Übertragung der Rechtstexte aus dem Mandantenportal in den Flow-Shop
Melden Sie sich nun mit Ihren Zugangsdaten im Mandantenportal der IT-Recht Kanzlei an.
1.) Einrichtung der Schnittstellenverbindung
Nach dem Login geht es an die Einrichtung der Datenschnittstelle.
Wählen Sie hierfür im rechten Seitenmenü unter der Überschrift „IHRE RECHTSTEXTE“ den Punkt „Schnittstelle einrichten“ aus.
Hinweis: Haben Sie bereits eine andere Rechtstexte-Schnittstelle eingerichtet, heißt der Menüpunkt "Schnittstelle verwalten".
Sie gelangen nun auf die zentrale Benutzeroberfläche für die Schnittstellenverwaltung.
Wählen Sie aus dem Systemkatalog per Klick auf die Auswahl-Schaltfläche unter "ODER WÄHLEN SIE IHR SYSTEM" Ihr Zielsystem aus.
Klicken Sie auf „Weiter“.
Im nächsten Schritt werden Sie gebeten, die maßgeblichen technischen Schnittstellendaten einzugeben, mit denen die Schnittstellenverbindung hergestellt wird:
- Unter „Shop-Name“ können Sie der Schnittstelle einen beliebigen Namen geben, unter der sie sodann in Ihrer Schnittstellenverwaltung geführt wird.
- Unter „API-URL“ tragen Sie Ihre Shop-URL (Startseite Ihrer Präsenz, z.B. „https://www…..“) ein
- Unter "API-Token“ fügen Sie den zuvor aus dem Flow-Backend generierten und kopierten Token ein (s. obige Ausführungen)
Klicken Sie nach Eingabe der Daten auf den blauen „Speichern“-Button.
2.) Konfiguration der zu übertragenden Rechtstexte
Nach Einrichtung der Schnittstellenverbindung werden Sie automatisch auf die Rechtstexte-Übertragungsseite weitergeleitet.
Sie finden hier eine Übersicht der für die Schnittstellenübertragung verfügbaren Rechtstexte:
Haben Sie Ihre Rechtstexte bisher nicht konfiguriert, sehen Sie unter „Anmerkung“ den Hinweis, dass vor der Übertragung zunächst eine Konfiguration des Rechtstextes erforderlich ist.
Wichtig: Sie müssen einen Rechtstext erst konfigurieren, bevor er per Schnittstelle übertragen werden kann.
Klicken Sie dafür auf das rote „Bitte konfigurieren“ (s. roter Pfeil im obigen Bild).
Sie werden nun in den Online-Konfigurator weitergeführt.
Nehmen Sie die Konfiguration vor, indem Sie den virtuellen Fragenkatalog durchgehen. Klicken Sie abschließend auf „Weiter“.
Nach der Konfiguration werden Sie auf die Rechtstexte-Übertragungsseite zurückgeleitet, für den Rechtstext ist die Anmerkung "Bitte konfigurieren" nun entfallen.
Wiederholen Sie den Vorgang, bis alle zu übertragenden Rechtstexte konfiguriert sind und die Anmerkung „Bitte konfigurieren“ bei keinem zu übertragenden Rechtstext mehr angezeigt wird:
3.) Übertragen der Rechtstexte in den Flow-Shop
Nach der Konfiguration der Rechtstexte können Sie diese nun über die eingerichtete Schnittstellenverbindung übertragen.
Aktivieren Sie hierfür durch Klick den „Übertragen“-Regler rechts für jeden Rechtstext:
Nach Betätigung eines Übertragungs-Reglers erhalten Sie jeweils oberhalb die Mitteilung, ob die Übertragung erfolgreich war:
Haben Sie alle Regler betätigt und sind diese auf „grün“ gestellt, haben Sie die Schnittstelleneinrichtung erfolgreich abgeschlossen.
FERTIG: Die Aktualisierungs-Automatik überprüft und aktualisiert bei Bedarf die Rechtstexte in Ihrem Flow-Shop und Sie können sich nun auf das Verkaufen und den Kundenservice konzentrieren.
4.) Schnittstellenstatus prüfen und Einstellungen ändern
Nach der Einrichtung der Schnittstelle und der Übertragung der Rechtstexte können Sie den Schnittstellenstatus jederzeit im rechten Seitenmenü unter „Schnittstellen verwalten“ (Nach Einrichtung der Schnittstelle wird der Menüpunkt in "Schnittstelle verwalten" umbenannt und dahinter ein grüner Haken angezeigt) prüfen und die Schnittstellenverbindung verwalten.
Wählen Sie hierfür nach Klick auf „Schnittstelle verwalten“ durch Klick auf die Sparte „Shop“ (Ihr frei gewählter Name für die Schnittstellenverbindung) die betroffene Schnittstelle aus:
Sie gelangen nun wieder in die Ansicht der aktiv übertragenen Dokumente und haben unterhalb der Übersicht unter „Einstellungen der Schnittstelle ändern“ die Möglichkeit, die Verbindungsdaten für die Schnittstelle (frei vergebener Shop-Name, API-Token, URL) bei Bedarf anzupassen:
Die Vergabe eines eigenen Namens für die Schnittstelle empfiehlt sich insbesondere wenn mehr als ein Flow-Shop betrieben wird.
Dadurch ist direkt in der Schnittstellenverwaltung sichtbar welche Schnittstelle zu welchem Flow-Shop gehört.
Fertig. Die Rechtstexte für Flow sind nun korrekt eingebunden.
Die Schnittstelle überwacht und aktualisiert die Rechtstexte ab jetzt bei Bedarf.
Interessierte Online-Händler können sich hier über unseren Rechtstexte-Service für Flow Shopsoftware informieren.
Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.
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